ARBEIT 07. Dez 2017 Christoph Böckmann, Wolfgang Schmitz, Peter Steinmüller Lesezeit: ca. 5 Minuten

„Das Gesetz trifft die falsche Zielgruppe“

Equal Pay und eine beschränke Entleihdauer sind Brunel-Geschäftsführer Markus Eckhardt ein Dorn im Auge. Warum das neue Gesetz seine Wirkung verfehlt, erklärt er im Interview.


Foto: Zillmann

VDI NAchrichten: Herr Eckhardt, Sie kritisieren das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Was stört Sie daran am meisten?

Eckhardt: Erstens ist es mit einem riesigen Verwaltungsaufwand verbunden. Und zweitens trifft das Gesetz die falsche Zielgruppe.

Arbeitnehmerüberlassung: Das besagt das neue Gesetz

Mit dem Gesetz wird eine Höchstdauer für die Überlassung an andere Betriebe von 18 Monaten eingeführt.

Abweichungen sind möglich, wenn Tarifverträge dies vorsehen.

Auch nicht tarifgebundene Entleiher können Leiharbeiter länger beschäftigen: Entweder zeichnen sie einen Tarifvertrag mit einer Überlassungshöchstdauer eins zu eins mittels Betriebsvereinbarung nach, oder sie nutzen eine Öffnungsklausel im Tarifvertrag. Voraussetzung ist, dass der Tarifvertrag für die Einsatzbranche repräsentativ ist.

Mit den gesetzlichen Änderungen gilt „Equal Pay“. Das heißt, Leiharbeitnehmer müssen spätestens nach neun Monaten das gleiche Arbeitsentgelt bekommen wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Abweichen können Entleihfirmen nur über tarifliche Branchenzuschläge. Das Arbeitsentgelt muss ab sechs Wochen stufenweise mit Zuschlägen angepasst werden. Spätestens jedoch nach 15 Monaten muss es angeglichen sein.

Das neue Gesetz gilt seit dem 1. April.cb

 Weil Brunel auch betroffen ist und Ihre Ingenieure für den Entleiher jetzt teurer und somit unattraktiver werden?

Wenn wir von Leiharbeit sprechen, dann blicken wir auf eine Riesenbranche: Von 991 000 Beschäftigten sind im Bereich der Engineering Services ca. 30 000 Leiharbeitnehmer im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung sowie ca. 60 000 im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen beschäftigt. Im Engineering beschäftigte Fachkräfte werden oft langfristig eingesetzt und sowieso gut bezahlt. Aber die Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich, für die dieses Gesetz eigentlich gemacht wurde, sind oft nur wenige Wochen in den Unternehmen und bekommen somit auch nach dem neuen Gesetz keinen gleichen Lohn.

Markus Eckhardt

ist seit 2015 Geschäftsführer der Brunel GmbH. 2004 heuerte er bei dem Ingenieurdienstleister an.
war zuvor Vertriebsingenieur und später Vertriebsleiter für verschiedene Unternehmen aus dem Anlagen- und Maschinenbau sowie der Fahrzeugzulieferindustrie.
studierte Energie- und Wärmetechnik an der HS Darmstadt.

Wenn wir von Leiharbeit sprechen, dann blicken wir auf eine Riesenbranche: Von 991 000 Beschäftigten sind im Bereich der Engineering Services ca. 30 000 Leiharbeitnehmer im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung sowie ca. 60 000 im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen beschäftigt. Im Engineering beschäftigte Fachkräfte werden oft langfristig eingesetzt und sowieso gut bezahlt. Aber die Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich, für die dieses Gesetz eigentlich gemacht wurde, sind oft nur wenige Wochen in den Unternehmen und bekommen somit auch nach dem neuen Gesetz keinen gleichen Lohn.

Ingenieure werden dagegen selten nur für wenige Wochen verliehen, wie Sie selbst sagen. Für sie greift das Gesetz also besser und sie bekommen nach neun Monaten den gleichen Lohn wie ein im Unternehmen direkt angestellter Ingenieur. Vor der Gesetzesänderung verdienten Ingenieure bei Dienstleistern wie Brunel oft deutlich weniger. War das nicht ungerecht?

Es gab Unterschiede in der Bezahlung. Meistens verdienten entliehene Ingenieure weniger. Denn die Betriebszugehörigkeit spielt in der Entlohnung eine Rolle. Es ist ja auch nicht fair, wenn jemand in das Unternehmen entliehen wird und direkt so viel verdient, wie jemand, der dort schon seit 20 Jahren arbeitet. Die Equal-Pay-Regelung sieht das aber vor. Das finde ich ungerecht.

Es soll ja nicht die Unternehmenstreue sondern die Erfahrung durch ein besseres Gehalt belohnt werden. Aber das wird Brunel nicht betreffen, denn um ein Klischee zu bemühen: Zum Ingenieurdienstleister gehen nur Absolventen und auch nur so lange, bis sie von BMW, Siemens oder Bosch übernommen werden. Stimmt das?

Die Mehrheit der Mitarbeiter, die bei uns arbeiten, sind immer noch Professionals. Wir setzen aber auch Absolventen beim Kunden ein. Für sie sind Ingenieurdienstleister definitiv ein Sprungbrett. Sie schaffen es auf eigenem Wege nicht, bei den Unternehmen eine Anstellung zu finden, haben aber über uns die Möglichkeit, eben dort die Arbeitsluft zu schnuppern. Aber nicht jeder Absolvent bleibt zwangsläufig bei einem unserer Kunden, sondern genießt auch die Möglichkeiten, die Brunel bietet: eine andere Branche kennenzulernen oder auch ein anderes Arbeitsumfeld.

Das neue Gesetz soll Unternehmen ermutigen, direkt Personal einzustellen, statt freie Arbeitsplätze durch Leiharbeiter zu ersetzen. So wird Leiharbeit auf 18 Monate begrenzt. Wie lange verleihen Sie im Schnitt ihre Ingenieure?

Durchschnittlich sind unsere Ingenieure 13 bis 14 Monate in Kundenprojekten. Die Bandbreite ist aber riesig. Wir realisieren Projekte, die laufen fünf bis sechs Jahre, manche nur sechs, sieben Monate. Für unseren Kundenkreis sind längerfristige Projekte extrem wichtig.

Was machen Sie jetzt bei den langfristen Projekten, die länger als 18 Monate dauern? Tricksen Sie hier?

Nein, wir halten uns an die Regeln. Auch wenn das bedeutet, die Projekte nach 18 Monaten wieder für drei Monate ruhen zu lassen. Für den Kunden ist das Gesetz schlecht, denn die Projekte dauern jetzt länger.

Warum sollte ein Unternehmen für ein Projekt, das mehrere Jahre dauert, nicht gleich jemanden einstellen? Unter Angabe von Gründen ist ein befristeter Vertrag möglich. Wenn ich zum Ingenieurdienstleister gehe, kostet mich das gleich mehr.

Das beginnt bei der Rekrutierung. Eine Firma wie Brunel hat einen sehr hohen Bewerbungseingang. Wir beschäftigen in Deutschland 250 Recruiter. Wir rekrutieren also schneller als die Unternehmen, wir finden die besseren Kandidaten, wir haben die Spezialisten. Zusätzlich bieten wir dem Kunden Flexibilität.

Die Flexibilität, die der Kunde von Ihnen erwartet, erwarten Sie wiederum von Ihren Mitarbeitern, auch was den Einsatzort betrifft. Sie selber haben zwei Kinder. Das wird Ihren Ingenieuren verwehrt sein. Denn die geforderte Flexibilität macht eine Familienplanung fast unmöglich.

Generell arbeiten bei Brunel Absolventen, die viel Flexibilität mitbringen, und dann haben wir die alten Hasen, die dann irgendwann auch lange genug zuhause waren [lacht] und gerne wieder ein bisschen abseits der Heimat Erfahrung sammeln wollen. Aber mit einem Standortnetzwerk von 40 Standorten versuchen wir immer, auch die Wünsche unserer Ingenieure zu berücksichtigen.

Klingt ja fast so, als hätten Ihre Ingenieure die Qual der Wahl. Aber es ist doch sicher sehr abhängig von der Branche und der Qualifikation, wohin Sie Ihre Ingenieure verleihen.

Unsere Dienstleistung ist es, den Mitarbeiter mit dem richtigen Projekt zusammenzubringen. Wir berücksichtigen die Wünsche, aber wir können nicht den Mitarbeiter aussuchen lassen. Es ist unser Tagesgeschäft, zu prüfen: Wo hat derjenige seine Stärken, wo seine Schwächen? Wo sind seine sozialen Ausprägungen? Dann schauen wir, dass der Mitarbeiter zum Unternehmen, also in das Team passt. Dieser Punkt wird immer wichtiger, damit ein Projekt gut funktioniert.

Generell dürfte aber die Nachfrage nach Softwareingenieuren am größten sein.

Das ist sie – und zwar branchen- und grenzübergreifend: Innerhalb der gesamten DACH-Region suchen Unternehmen aller Größenordnungen händeringend IT-Experten aller Disziplinen, vom Sicherheitsexperten über den Entwickler bis hin zum Embedded-Systems-Spezialisten.

Sie bemängeln den hohen Verwaltungsaufwand des neuen Gesetzes. Diesen werden Sie doch viel besser stemmen können als kleinere Wettbewerber, die dann aus dem Markt gekegelt werden. Spielt ihnen das Gesetz dann nicht in die Hand?

Ja, alleine im Frankfurter Raum kenne ich drei, vier Unternehmen, die deshalb zugemacht haben. Wir haben vier Volljuristen angestellt, um alles so anzupassen, dass wir zu 100 % compliant sind.

Bald wird der Posten des Arbeitsministers neu besetzt. Hoffen Sie, dass das Ministerium dann an der aktuellen Gesetzeslage wieder etwas ändert?

Na ja, das Gesetz ist in der Großen Koalition entstanden und mindestens ein Koalitionspartner wird wieder in der Regierung sein. Daher, glaube ich, wird sich da erst mal nichts ändern.

Wenn Sie Arbeitsminister wären, wie würden Sie das Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung anpassen?

Ich würde es wieder so gestalten, wie es vor der Reform war. Der Kunde hatte die gewünschte Flexibilität. Es war aus meiner Sicht transparent genug.

Dann wäre den vielen Leiharbeitern im Niedriglohnsektor auch nicht geholfen. Das bemängelten Sie eingangs am neuen Gesetz. Wie würden Sie dieses Problem als Arbeitsminister angehen?

Das ist die große Frage. Darauf habe ich keine Antwort. Allerdings habe ich auch nicht geplant, Arbeitsminister zu werden.

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