TELEFONAKTION 13. Feb 2015 Peter Schwarz Lesezeit: ca. 2 Minuten

Beim Jobwechsel kommt es auf die Begründung an

Am 5. Februar standen die Personalexpertinnen Jutta Krumkamp und Margret Wieczorek unseren Lesern Rede und Antwort. Bei der Karriereberatung ging es unter anderem um Jobhopping und den Wechsel in einen Konzern.

Karriere ist kein Selbstläufer: Wer nach oben will, steht oft vor kniffligen Entscheidungen. Expertenrat kann helfen.
Foto: panthermedia.net/WavebreakmediaMicro

Frage: Ich bin Diplom-Ingenieur und habe nach meinem Studium acht Jahre bei einem Unternehmen gearbeitet. Dann wechselte ich den Arbeitgeber, um mich neuen Herausforderungen zu stellen. Das neue Unternehmen entsprach jedoch nicht meinen Vorstellungen, deshalb habe ich nach einem dreiviertel Jahr das Haus wieder verlassen und bin zu meinem heutigen Arbeitgeber gewechselt. Nach rund fünf Jahren möchte ich nun etwas Neues kennenlernen. Werde ich von Personalleuten als „Jobhopper“ angesehen?

Der Rat: Nein, auf keinen Fall. Von einem Jobhopper spricht man erst dann, wenn die Verweildauer in den einzelnen Unternehmen deutlich unter zwei Jahren liegt und der Betreffende freiwillig die Arbeitsstelle wechselt, ohne dass eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ausgesprochen wird. Zudem definiert sich ein Jobhopper auch über seine innere Motivation und die Beweggründe, welche seine schnellen Stellenwechsel bedingen.

Kann ich mit Mitte 30 nach fast zehnjähriger Berufstätigkeit kündigen und mehrere Monate ins Ausland gehen, ohne dass mir der Arbeitsmarkt dies ankreidet?

Ja, das dürfen Sie! Ein Auslandsaufenthalt lässt sich sehr wohl damit begründen, dass Sie zum Beispiel Ihre Sprachkenntnisse aufbessern oder vertiefen wollten, verbunden mit der Gelegenheit, Ihre interkulturelle Kompetenz unter Beweis zu stellen.

Ich habe erfolgreich mein Studium abgeschlossen und arbeite seit ca. vier Jahren als Entwicklungsingenieur. Nun möchte ich mich in einen anderen Bereich verändern, der zwar theoretischer Teil meines Studiums war, in dem ich aber noch keine Praxis besitze. Muss ich zwangsläufig das Unternehmen wechseln? Wie kann ich das begründen?

Wenn der jetzige Arbeitgeber von seiner Unternehmensgröße her Chancen bietet, müssen Sie nicht unbedingt wechseln. Suchen Sie das offene Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten und erfragen Sie die Möglichkeiten.

Ich bin Mitte 50 und habe in den letzten 15 Jahren als Vertriebsingenieur ausschließlich Maschinenhandel mit Russland betrieben. Aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Situation hat mein Arbeitgeber im letzten Jahr Insolvenz angemeldet, seitdem bin ich arbeitsuchend. Sollte ich umschulen? Wenn ja, was wäre eine mögliche Richtung?

Wenn Sie bisher im Vertrieb erfolgreich waren und durchgehend Umsatzerfolge vorzuweisen hatten, ist es nicht nötig, umzuschulen. Konzentrieren Sie sich bei Stellenangeboten auf diejenigen Unternehmen, die eine Anbindung an Osteuropa haben. Nehmen Sie Kontakt auf zu international tätigen Personalberatern, die gute Kontakte in den osteuropäischen Raum haben.

Ich möchte von einem Mittelständler in einen Konzern wechseln. Welche Argumente kann ich anbringen, ohne bei Personalentscheidern den Eindruck zu erwecken, lediglich auf die Annehmlichkeiten eines Großkonzerns aus zu sein?

Stellen Sie etwa heraus, dass ein Konzern weiterführende Karrierewege bietet. Außerdem sähen Sie dort die Möglichkeit, sich in einem definierten Rahmen zum Spezialisten zu entwickeln.

Ich möchte mich aus einer festen Position heraus bewerben. Muss ich im Lebenslauf den jetzigen Arbeitgeber nennen? Muss ich im Anschreiben mein exaktes Gehalt angeben?

Nein, Sie müssen den aktuellen Arbeitgeber nicht nennen. Wählen Sie Formulierungen wie „bei einem namhaften Automobilzulieferer“ oder „einem namhaften Hersteller von…“. Hinsichtlich der Gehaltsfrage schreiben Sie etwa „Meine Gehaltsvorstellungen bewegen sich im marktüblichen Bereich“.

Ich habe auf meine Bewerbung keine Eingangsbestätigung erhalten. Kann ich nachfragen und wenn ja, wann?

Ja, natürlich Sie können nachfragen, ob die Bewerbung eingegangen ist und zwar nach etwa zehn Tagen.

Wo kann ich meinen CV checken lassen?

Es gibt Unternehmen/Berater, die das als Dienstleistung anbieten. Darüber hinaus sind die Experten auf den VDI nachrichten-Recruitingtagen bei solchen Fragen gerne bereit, Sie zu unterstützen.

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