Wer Geschäftsführer werden will, sollte sein Netzwerk nutzen
Die Karriere-Fachleute Margret Wieczorek, Wieczorek & Partner, und Marcus Holzheimer, MH³ Beratung, standen Anfang Mai den Lesern der VDI nachrichten Rede und Antwort – hier eine Auswahl ihrer Ratschläge.
Der Anrufer ist als technischer Leiter tätig und möchte technischer Geschäftsführer werden. Welche Möglichkeiten hat er, an solche Positionen zu kommen? Ausgeschriebene Stellen gibt es nach seiner Aussage selten.
Neben der Möglichkeit, über einen Interims-Geschäftsführer-Job die Position zu bekommen, bieten sich u. a. zwei weitere Wege an: zum einen über das eigene Netzwerk, denn viele Positionen werden über Empfehlung oder (Branchen-)Bekanntheit besetzt. Hier bieten sich z. B. Kontakte zur IHK, Branchenverbänden und nicht zuletzt Kapitalgebern wie Banken an. Zum anderen können Personalberater weiterhelfen, die sich auf diesen Bereich und eventuell sogar die jeweilige Branche spezialisiert haben.
Eine Ingenieurin hatte aus einer Notsituation heraus vor zwei Jahren eine Position angenommen, für die sie überqualifiziert ist. Das Gehalt ist vergleichsweise niedrig, aber für die Tätigkeit angemessen. Die Anruferin fragt sich nun, wie sie ihr Gehalt auf Ingenieur-Niveau anheben kann.
Grundsätzlich gilt: Bewerber (und Unternehmen) sollten darauf achten, dass Anforderung und Qualifikation dicht beieinander liegen. Sonst führt es schnell zu Unzufriedenheit, Unter- und Überforderung. Im konkreten Fall hat die Anruferin jetzt mehrere Möglichkeiten: Sie kann mit ihrem Vorgesetzten reden, die Situation schildern und hoffen, dass das Gehalt angehoben wird (wobei Hoffnung keine Strategie ist).
Zweitens kann sie schauen, ob es im Unternehmen eine Position gibt, die ihren Qualifikationen entspricht bzw. gemeinsam mit dem Chef eine solche Stelle besprechen, die auch ein höheres Gehalt rechtfertigen würde.
Drittens kann sie die bessere wirtschaftliche Situation nutzen und extern nach einem Job schauen, der zu ihren Fähigkeiten passt und besser bezahlt wird.
Ein Student fragte, ob er das Praktikum und seine Bachelorarbeit im selben Unternehmen machen soll.
Es kommt auf die kurz-, mittel- und langfristige Zielsetzung an. Beides in einem Unternehmen zu machen, ist weniger Aufwand und der Anrufer kann tiefere Einblicke gewinnen. Eventuell kann er auch schon im Praktikum Kenntnisse und Vorarbeiten für die Abschlussarbeit vorbereiten.
Andererseits verpasst er die Chance, unterschiedliche Unternehmenskulturen, Branchen und Firmengrößen kennenzulernen und sich damit ein besseres Bild für seinen weiteren beruflichen Weg zu verschaffen.
Aus Unternehmenssicht ist Folgendes zu berücksichtigen: Es gibt Firmen, die sich freuen, einen Studierenden über beide Zeiträume zu betreuen. Anderen Unternehmen ist der damit verbundene Aufwand zu hoch.
Ein Ingenieur will nach seinem ersten Job als Produktmanager in den Vertrieb wechseln. Dazu möchte er das Unternehmen wechseln. Welche Gefahren lauern dabei?
In diesem Fall ist es wichtig, auf ein Risiko hinzuweisen: Vertriebler werden immer und überall gesucht. Doch oftmals werden die Bewerber mit tollen Versprechungen geködert. In der Probezeit stellen sie dann fest, dass alles ganz anders ist. Sie werden etwa ohne Einarbeitung ans Telefon gesetzt und müssen nur Kaltakquise machen. Die eigentliche Motivation, in den Vertrieb zu gehen – etwa für Kunden die besten technischen Lösungen zu erarbeiten – kommt so gar nicht zum Tragen. Lässt die anfängliche Motivation nach und wird das Gespräch gesucht, kündigt nicht selten der Arbeitgeber noch während der Probezeit.
Es ist verständlich, dass ein Unternehmen einem Neuling nicht sofort die besten Kunden anvertraut und der Job von der Pike auf gelernt werden muss – doch der Bewerber tut gut daran, schon im Bewerbungsprozess die Einarbeitung kritisch zu hinterfragen. Außerdem sollte er das Gespräch mit anderen Vertrieblern suchen.
Mehrere Anrufer hatten arbeitsrechtliche Fragen etwa zu den Themen Kündigung oder Arbeitszeugnis. Was sollte man dabei generell beachten?
Es empfiehlt sich heute, eine Rechtschutzversicherung zu haben. Die meisten Versicherungen bieten heute eine telefonische, kostenfreie Erstberatung an. Sie erbringt in vielen Fällen die benötigte Auskunft. Ohne Unterstützung durch eine Rechtschutzversicherung wird es für Arbeitnehmer schnell kritisch und/oder teuer.
Nach mehrjähriger Tätigkeit in verantwortungsvoller Position, wechselt ein Diplomingenieur in ein inhabergeführtes Unternehmen. Hier wird ihm mit Ablauf der Probezeit eine Führungsposition in Aussicht gestellt. Doch es kommt leider anders. Nach der Probezeit endet das Arbeitsverhältnis, da es die avisierte Position nun doch nicht geben wird. Wie soll sich der Betroffene bei der Suche nach einer neuen Position verhalten? Ist er gut beraten, die Kündigung und ihre Gründe zu verschweigen?
Nein, die Gründe sollten nicht verschwiegen werden. Bereits im Anschreiben kann man mit offenen Karten spielen, etwa mit der folgenden Formulierung: „Entgegen der Zusicherung bei Eintritt, wird im inhabergeführten Unternehmen die neue Managementfunktion nicht eingerichtet, das Arbeitsverhältnis vielmehr mit Ablauf der Probezeit beendet.“
Ein Vertriebsmanager aus Süddeutschland möchte sich aus einer festen Position heraus aus privaten Gründen Richtung Norddeutschland verändern. Wie sollte er die Sache angehen?
Sobald die möglichen Standorte und die Branche feststehen, sollte er zu Headhuntern aus der Branche Kontakt aufnehmen, in die bekannten Stellenbörsen sein CV einstellen, auf der Homepage interessanter Unternehmen nach möglichen Ausschreibungen schauen und zum Hörer greifen.
Wichtiger Hinweis: Bei Bewerbungen aus einem festen Arbeitsverhältnis grundsätzlich niemals den aktuellen Arbeitgeber nennen, sondern lediglich allgemein Position und Branche aufführen ohne Standortangabe.
Ein Anrufer wird von einem Dienstleister zwei Jahre in einem Unternehmen eingesetzt. Er möchte sich in diesem Unternehmen um eine feste Stelle bewerben. Ist das erlaubt? Wenn ja, wie geht man am besten vor?
Es ist natürlich erlaubt – es sei denn, es gibt im Arbeitsvertrag mit dem Dienstleister eine Klausel, die dies ausdrücklich untersagt. Empfehlung: Nicht gleich in der ersten Woche bewerben. Es ist besser, dem Unternehmen die Gelegenheit zu geben, die eigenen Fähigkeiten während des Einsatzes kennenzulernen. Erst danach sollte man die Personalabteilung gezielt ansprechen.
Ein Ingenieur erhält das Angebot, Firmenanteile zu erwerben und in die Geschäftsführung einzutreten. Was muss er bei seiner Entscheidung beachten?
Wer sich eine solche Partnerschaft vorstellen kann, sollte die Vor- und Nachteile mit seiner Familie besprechen. Wichtig ist es außerdem, einen Anwalt zu konsultieren, der über die Risiken, Verantwortlichkeiten, Chancen usw. einer Firmenbeteiligung aufklärt. Entscheidet sich der Ingenieur gegen das Angebot, sollte er seine Gründe gegenüber der Geschäftsleitung offen darlegen. ps