Expertenrat fordert leichteren Zuzug ausländischer Fachkräfte
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) will den sogenannten Gleichwertigkeitsnachweis für eine im Ausland erworbene Berufsausbildung durch eine einfachere Regelung ersetzen.
„Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurden die Möglichkeiten zur Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern mit anerkannten Qualifikationen erheblich erleichtert. Das war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Regelungen müssen nun mit Leben gefüllt werden. Da sehen wir erheblichen Nachbesserungsbedarf“, erklärt die SVR-Vorsitzende Petra Bendel, Politologin an der Universität Erlangen-Nürnberg. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung, das vom Bundesinnenministerium gefördert wird.
Hohe Hürden für die Anerkennung der Qualifikation
Um in Deutschland arbeiten zu können, müssen ausländische Fachkräfte in der Regel gleichwertige Qualifikationen nachweisen können – angesichts der sehr spezifischen Strukturen im Bereich der beruflichen Bildung ist dies oft eine große Hürde.
„Wir sehen hier ein Dilemma: Einerseits wollen wir Fachkräfte aus dem Ausland für die Arbeit in Deutschland gewinnen. Andererseits verlangen wir, dass ihre Qualifikationen genau unseren Standards entsprechen. Die dazu erforderlichen Anerkennungsverfahren sind aber nicht nur kompliziert, sondern oft auch langwierig.“
„Nicht überall ist ein offiziell zertifizierter Bildungsabschluss wirklich nötig.“ Petra Bendel, SVR-Vorsitzende
Grundsätzlich plädiert die SVR-Vorsitzende für einen offeneren Umgang mit dem Kriterium der Gleichwertigkeit. Es sollte zwar nicht abgeschafft, für nicht reglementierte Berufe aber flexibler gestaltet werden.
Future Skills: Was künftig auf dem Arbeitsmarkt gefragt ist
„Nicht überall ist ein offiziell zertifizierter Bildungsabschluss wirklich nötig. Es gibt Branchen, da ist Berufserfahrung mitunter viel wichtiger als eine nach deutschen Standards anerkannte Ausbildung. Dem sollten wir Rechnung tragen, damit wir im internationalen Wettbewerb um Arbeitskräfte bestehen können“, fordert Bendel.
Verzicht auf Gleichwertigkeitsnachweis ermöglichen
Der SVR hat dazu das „Nimm 2+“-Verfahren als Modellprojekt für nicht reglementierte Berufe vorgeschlagen, um die Hürde des Gleichwertigkeitsnachweises etwas abzusenken. Dieses würde Fachkräften mit einer im Ausland abgeschlossenen beruflichen Ausbildung bei Vorliegen eines Arbeitsvertrags erlauben, auch ohne Gleichwertigkeitsnachweis in Deutschland erwerbstätig zu sein. Dafür müsste das fehlende Gleichwertigkeitskriterium durch ein oder mehrere Alternativkriterien ersetzt werden, zum Beispiel sehr gute Sprachkenntnisse, ein Mindestgehalt oder Berufserfahrung.
Führungskräfte befürchten Burn-out bei Mitarbeitenden
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz trat am 1. März 2020 in Kraft, kurz vor dem ersten Lockdown. Der internationale Reiseverkehr sowie die Bearbeitung von Visaanträgen unterliegen infolge der Pandemie seither erheblichen Einschränkungen. Eine umfangreiche Bilanz zur Wirkung der neuen Regelungen sei deshalb noch nicht möglich, so der SVR. Einen ersten Trend könnten die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit andeuten. Demnach wurden im Jahr 2021 mehr Zustimmungen zur Arbeitsaufnahme von Drittstaatsangehörigen erteilt als 2020, jedoch nach wie vor weniger als 2019. Der Fachkräftebedarf bleibt dabei weiterhin hoch. Der Bundesagentur für Arbeit zufolge braucht die deutsche Wirtschaft etwa 400 000 Zuwandernde pro Jahr.