Weihnachtsgeld – wer es wann bekommt und wer am meisten
Klingeling, in diesem Monat kann sich etwa mehr als die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Weihnachtsgeld freuen. Wer bekommt es und wie viel?
Vorab: Bonuszahlungen wie Weihnachtsgeld sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ohne Rechtsanspruch. Doch in vielen Tarifverträgen ist die Sonderzahlung fest verankert. Laut Aussage des Statistischen Bundesamts erhalten 85,5 % der Angestellten mit einem Tarifvertrag Weihnachtsgeld. Im Schnitt sind es 2809 € und damit rund 2,3 % mehr als im vergangenen Jahr. Kleiner Wermutstropfen: Das Plus liegt unterhalb der Inflationsrate.
Laut Hans-Böckler-Stiftung ist allerdings nur die Hälfte der Beschäftigten in einem tariflichen Arbeitsverhältnis beschäftigt. DGB-Angaben aus dem vergangenen Jahr zufolge erhalten aber 54 % aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Sonderzahlung am Jahresende. Ein Anspruch außerhalb des Tarifvertrags kann sich hier aus dem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Und auch wenn der Arbeitgeber bislang regelmäßig gezahlt hat, kann sich daraus eine sogenannte betriebliche Übung ableiten und damit ein Anspruch auf die Sonderzahlung. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kann herangezogen werden, denn der Arbeitgeber darf bei vergleichbaren Beschäftigten nicht dem einen etwas geben und dem anderen nicht, es sei denn, es gibt dafür sachliche Gründe. Dazu zählt beispielsweise, wenn jemand in der Probezeit ist oder eine kurze Betriebszugehörigkeit hat und dies so vereinbart wurde. Traditionell ist der November der Termin der Auszahlung der Jahresendsondervergütung.
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Bis zu 5733 € werden in der Energieversorgung gezahlt
Die Branchenunterschiede bei der Höhe der Auszahlung sind beträchtlich. Ein überdurchschnittliches tarifliches Weihnachtsgeld wird laut dem Statistischen Bundesamt beispielsweise in den Bereichen „Gewinnung von Erdöl und Erdgas“ sowie im Bereich „Kokerei und Mineralölverarbeitung“ gezahlt. Die Sonderzahlung beläuft sich hier im Jahr 2023 auf 5733 € bzw. 5586 € brutto. Gefolgt von „Information und Telekommunikation“ mit 4500 €. Hier erhalten 67,5 % der Beschäftigten das Extra. Das niedrigste Weihnachtsgeld erhalten die Tarifbeschäftigten in der Personalvermittlung mit durchschnittlich 380 €. Ein durchschnittliches Weihnachtsgeld können Tarifbeschäftigte der Bereiche „Herstellung von sonstigen Waren“ mit 2807 € sowie „Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln“ mit 2801 € brutto erwarten. In diesen Bereichen erhalten 100 % bzw. 82,4 % aller Tarifbeschäftigten eine Weihnachtsgeldzahlung. Im Baugewerbe erhalten rund 99 % die Sondervergütung, im Schnitt liegt der Betrag bei 2000 €.
Wie hoch die Zahlung ausfällt, hängt von der jeweiligen Vereinbarung über das Weihnachtsgeld ab. Das bedeutet, dass die Höhe zwischen Unternehmen und tarifvertraglichen Vereinbarungen sehr unterschiedlich ausfallen kann. Normalerweise werden 60 % bis 80 % des Monatsgehalts an den Beschäftigten ausgezahlt. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) schätzt, dass pro Jahr rund 50 Mrd. € Weihnachtsgeld gezahlt werden. Der Betrag beinhaltet allerdings auch Bonuszahlungen wie Gewinnbeteiligungen. Wie auch andere Sonderzahlungen ist Weihnachtsgeld nicht steuerfrei und auch Sozialabgaben sind zu zahlen.
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Bekomme ich auch bei Krankheit Weihnachtsgeld?
Die gute Nachricht für Beschäftigte: Laut des Entgeltfortzahlungsgesetzes haben sie auch dann einen Anspruch auf die Zahlung des Weihnachtsgehalts, wenn sie krankgeschrieben sind. Ist die Zahlung im Arbeitsvertrag vermerkt, muss der Arbeitgeber die Sondervergütung leisten. Das gilt sogar, wenn jemand das ganze Jahr nicht arbeitet. Eine Zahlung kann erst abgelehnt werden, sobald sie einen sogenannten Entgeltcharakter aufweist, also eine Gegenleistung für geleistete Arbeit darstellt.