Weiterbildung: 3,3 Milliarden Euro für Qualifizierungsgeld vorgesehen
Die Bundesregierung plant, 3,3 Mrd. € für Qualifizierungsgeld bereitzustellen, um Weiterbildungen für Arbeitnehmer zu ermöglichen. Dies soll dazu beitragen, dass Arbeitnehmer sich weiterentwickeln können und den Anforderungen des sich wandelnden Arbeitsmarktes gerecht werden.
Die Bundesregierung plant, im laufenden Jahr etwa 3,3 Mrd. € für die Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmern bereitzustellen. Ab dem 1. April wird ein sogenanntes Qualifizierungsgeld eingeführt, das mehr Fortbildungen in Unternehmen ermöglichen soll. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betont, dass die deutsche Wirtschaft einen Strukturwandel durchläuft, der maßgeblich durch die Digitalisierung und das Streben nach Klimaneutralität vorangetrieben wird. Durch diese Förderung soll Arbeitnehmern die Möglichkeit geboten werden, sich weiterzubilden und somit ihre Arbeitsplätze zu sichern.
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Qualifizierungsgeld als Lohnersatz
Das Qualifizierungsgeld dient als Ersatz für das reguläre Gehalt der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen während der Teilnahme an der Weiterbildung. Das bedeutet, dass die Arbeitsagentur den Arbeitnehmern Geld für die Dauer der Weiterbildung auszahlt, anstelle ihres üblichen Einkommens. Die Kosten für die Fortbildung werden vom Arbeitgeber übernommen.
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Nach Angaben des Ministeriums treffen die örtlichen Agenturen für Arbeit die Entscheidungen über die genaue Verwendung der Mittel. Der Entwurf des Aus- und Weiterbildungsgesetzes ging von jährlichen Mehrkosten durch das Qualifizierungsgeld in Höhe von bis zu 360 Mio. € aus. (dpa/ili)