Ingenieure als Patentanwälte
Patent- anwälte sind Mittler zwischen Technik, Wissenschaft, Industrie, Ämtern und Gerichten. Nur Ingenieure und Natur- wissenschaftler mit Master- abschluss und erster Berufs- erfahrung können die Aus- bildung zum Patentanwalt absolvieren. Die Berufsaussichten sind gut.
In den vergangenen 20 Jahren seines Berufslebens hat Felix Gross nicht einen langweiligen Tag erleben müssen. „Das ist ein Privileg“, weiß der freiberufliche Patentanwalt.
Eigenverantwortlich und möglichst selbstbestimmt zu arbeiten: Das war die entscheidende Motivation, als der Maschinenbauingenieur und Verfahrenstechniker nach der Promotion im Laboratorium für Technische Chemie der ETH Zürich die zusätzliche Ausbildung anging. Ein Freund war bereits Patentanwalt und gab Anregungen, auch der Vater konnte als Rechtsanwalt über die juristische Seite des neuen Berufes berichten.
Über mindestens 26 Monate läuft das Ausbildungspraktikum bei einem freiberuflichen Patentanwalt oder Patentassessor eines Unternehmens. Wahlweise können sich die Bewerber für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten bei einem Gericht für Patentstreitsachen ausbilden lassen, die auf die 26 Monate angerechnet werden. Hinzu kommen zwei Monate beim Deutschen Patent- und Markenamt und sechs Monate beim Bundespatentgericht. Neben der Ausbildung beim Patentanwalt oder -assessor müssen die Kandidaten ein zweijähriges Studium mit juristischen Inhalten an der Fernuniversität Hagen absolvieren, um zur Patentanwaltsprüfung zugelassen werden zu können.
In den Kanzleien oder Patentabteilungen der Unternehmen bekommen die Kandidaten üblicherweise eine Vergütung. Die Spannbreite ist dabei groß. Die anschließenden acht Monate müssen aber auf jeden Fall aus eigenen Mitteln bestritten werden.
Etwa 3500 Patentanwälte gibt es Deutschland, darunter 700 in Unternehmen festangestellte sogenannte Syndikuspatentanwälte. Da die Patentanmeldezahlen steigen, wird auch Nachwuchs benötigt, doch leicht ist der Einstieg nicht.
Die meisten Absolventen gehen nach der Prüfung in die Kanzlei ihrer Ausbildung zurück, um weitere praktische Erfahrung zu sammeln. Dort können sie nach der Vereidigung und Zulassung durch die Patentanwaltskammer freiberuflich tätig werden.
Als Patentassessor sind sie in der Regel in den Patentabteilungen großer Unternehmen fest angestellt. Als Syndikuspatentanwalt ist es ihnen auch erlaubt, das ständige Dienstverhältnis als Assessor mit einer freiberuflichen Tätigkeit als Patentanwalt für Dritte zu verbinden. Die zusätzliche Qualifikation zum European Patent Attorney ist fast schon obligatorisch, denn Patentrechte werden zwar in der Regel zunächst auf der nationalen Ebene angemeldet, sollten aber zumindest den europäischen Raum abdecken.
Die jeweiligen Mandate erfordern manchmal eher die grundlegend technisch-naturwissenschaftlichen Kompetenzen oder die juristische Seite des Berufes.
Patentanwälte sind auf dem juristischen Feld nur in einem eingeschränkten Bereich, dem gewerblichen Rechtsschutz, tätig. Sie haben zwar ein Mitwirkungs- und Rederecht vor Gericht, sind aber bis auf wenige Ausnahmen auf die Zusammenarbeit mit Juristen angewiesen.
Ihre eigentliche Aufgabe ist es, die konkrete technische Idee des Erfinders auf ein gewisses Abstraktionsniveau zu heben, um einen angemessenen Schutzbereich zu erreichen. „Man muss in der Lage sein, sehr schnell zum Kern einer Idee durchzudringen. Die Kunst liegt dann in der Formulierung der Patentanmeldung mittels spezieller Strukturen und Techniken“, erläutert Nanno M. Lenz.
Für den Präsidenten der Patentanwaltskammer ist der Beruf des Patentanwaltes genau der richtige, um das Interesse an Technik und Geisteswissenschaften miteinander zu verbinden.
Gar nicht dem Klischee vom rein technikaffinen Ingenieur entsprechend, hatte der an der alten TH Darmstadt ausgebildete Maschinenbauer stets seine Liebe zur Sprache ausgelebt.
Neben Lehrbüchern verschlang er auch belletristische Literatur. Nur mit hoch entwickeltem sprachlichen Vermögen könne man als Patentanwalt bestehen. „Die eigentliche Kompetenz besteht darin, am Schreibtisch zu sitzen und Texte zu schreiben“, bestätigt Felix Gross. Wenn Ingenieure von der Uni kommen, seien sie vor allem auf Teamarbeit ausgerichtet. Ein Patentanwalt müsse jedoch eher in der Lage sein, allein zurechtzukommen.
„Ein Schriftsatz ist ein persönliches Werk“, betont Gross. Dennoch sei Teamarbeit für Patentanwälte wichtig. Die Mandantenbetreuung erfordere natürlich eine starke Arbeitsteilung.
Als Honorarprofessor für Patentrecht an der Technischen Universität Berlin hat Gross den Kontakt zu angehenden Ingenieuren nicht verloren. Die Studierenden führt er dort in sein Fachgebiet ein. „Eine wertvolle Zusatzqualifikation, die Ingenieure gut gebrauchen können“, findet Gross.