Knapp die Hälfte der Tarifbeschäftigten in Deutschland erhält Urlaubsgeld
Tarifverträge sind keine Garantie für Urlaubszuschüsse. Je nach Branche fällt die Sonderzahlung verschieden hoch aus.
Knapp die Hälfte der Tarifbeschäftigten in Deutschland erhält in diesen Wochen Urlaubsgeld. Das Statistische Bundesamt nennt einen Anteil von 46,8 %, der sich damit seit dem Vorjahr nicht verändert hat. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten im Schnitt 1644 € brutto extra, was eine Steigerung um 42 € oder 2,6 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet.
Im selben Zeitraum haben sich die Preise für Pauschalreisen um 5,6 % erhöht, wie die Statistiker anmerken. Die tariflich vereinbarte Sonderzahlung ist allerdings nicht daran gebunden, dass sie auch tatsächlich für den Urlaub ausgegeben wird. Ob auch Beschäftigte Urlaubsgeld erhalten haben, die nicht von Tarifverträgen erfasst werden, wurde nicht erhoben.
In Westdeutschland erhalten Tarifbeschäftigte in Vollzeit mit durchschnittlich 1692 € Urlaubsgeld deutlich mehr als die Menschen im Osten mit 1196 €. „Das kann mit dem unterschiedlichen Lohnniveau zusammenhängen, da das Urlaubsgeld in Tarifverträgen häufig als prozentualer Anteil eines normalen Monatsgehalts festgelegt wird. Es gibt aber auch Festbeträge“, heißt es bei den Statistikern.
In der öffentlichen Verwaltung erhalten die Tarifbeschäftigten kein Urlaubsgeld
Je nach Tarifvertrag sind die berechtigten Personenkreise sehr unterschiedlich festgelegt. Wer tarifgebunden im verarbeitenden Gewerbe angestellt ist, erhält zu 96,9 % ein Urlaubsgeld von durchschnittlich 2304 €. Auch im Baugewerbe (95 %) und im Gastgewerbe sind die Sonderzahlungen weit verbreitet, fallen aber niedriger aus.
2722 € Urlaubsgeld gibt es im Bereich Information und Kommunikation, in dem aber nur knapp die Hälfte der Beschäftigten tatsächlich in den Genuss kommt. Das niedrigste Urlaubsgeld von durchschnittlich 326 € erhalten Menschen bei Zeitarbeitsfirmen.
In der Branche „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ erhalten die Tarifbeschäftigten kein Urlaubsgeld. Hier wurde die Sonderzahlung bereits im Jahr 2005 mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung verschmolzen.