Roboter für zu Hause 28. Nov 2023 Von Martin Ciupek Lesezeit: ca. 2 Minuten

iRobot-Übernahme: EU-Kommission legt Amazon Beschwerdepunkte vor

Nach Prüfung der Übernahme des Herstellers von Saugrobotern durch den Tech-Giganten Amazon hat die Europäische Kommission nun konkrete Kritikpunkte veröffentlicht.

In die lange verzögerte Übernahme von iRobot durch Amazon kommt nun Bewegung. Im Bild zu sehen ist der Haushaltsroboter Roomba Combo j9+.
Foto: iRobot

Kann die Übernahme von iRobot durch Amazon den Wettbewerb auf dem Markt für die Herstellung und Lieferung von Saugrobotern einschränken und verschafft sie Amazon die Möglichkeit, seine Position auf dem Markt für Online-Marktplätze für Drittverkäufer und/oder anderen datenbezogenen Märkten auszubauen? Das war die Ausgangsfrage, als die EU-Kommission am 6. Juli 2023 ihre Untersuchung einleitete. Im Fokus stand die besondere Rolle des US-Konzerns als Betreiber des Onlinemarktplatzes sowie als Einzelhändler mit eigenen Amazon Stores. Diese Woche legte sie die Ergebnisse vor.

EU-Kommission befürchtet Ausschluss anderer Hersteller von Saugrobotern vom Markt

Das Urteil: „Aufgrund dieser eingehenden Untersuchung befürchtet die Kommission, dass Amazon den Wettbewerb auf den Märkten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und/oder auf den nationalen Märkten für Saugroboter einschränken könnte, indem es konkurrierenden Anbietern dieser Saugroboter erschwert, in einen wirksamen Wettbewerb zu Amazon zu treten.“ Im Wesentlichen werden von der EU-Kommission folgende Punkte beanstandet: Amazon könnte durch die Übernahme in die Lage versetzt werden, iRobot-Wettbewerber vom Markt auszuschließen indem es z. B. deren Auffindbarkeit auf dem Marktplatz erschwert. Ferner könnte der Techkonzern den Anreiz verspüren, Konkurrenten von iRobot aus wirtschaftlichen Gründen ganz abzuschotten. Das könne wiederum den Wettbewerb auf dem Saugroboter-Markt einschränken, was die Verbraucher in Form höherer Preise, schlechterer Qualität und weniger Innovation spüren würden. Die EU-Wettbewerbshüter erklärten zudem, Amazons Online-Marktplatz sei ein wichtiger Vertriebskanal für Staubsaugerroboter (robot vacuum cleaners – RVC) in Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien.

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Amazon will mit EU-Kommission zusammenarbeiten

„Im Rahmen des Vor- und des Hauptprüfverfahrens hat die Kommission eng mit anderen Wettbewerbsbehörden zusammengearbeitet und wird diese Zusammenarbeit bis zum Abschluss des Hauptprüfverfahrens fortsetzen“, heißt es abschließend in der Stellungnahme der Kommission. Durch die Übermittlung der Beschwerde hat Amazon nun die Möglichkeit, diese Bedenken auszuräumen. Laut der Nachrichten-Agentur Reuters will Amazon das tun. Demnach gehe der Konzern sogar davon aus, dass die Kosten für die Roboter durch die gemeinsame Weiterentwicklung noch gesenkt werden könnten.

Kein Thema in der Beschwerde war dagegen die Option, über die Umfeld-Sensorik der Roboter auch Einblicke in Privathaushalte bekommen zu können. Diese Kritik äußern vor allem Datenschützer seit Bekanntgabe der geplanten Übernahme.

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