Der Verbandkasten wird seit 50 Jahren geprüft
Mängel sind in Deutschland eher selten. Häufig sind die Lebensretter aber ungünstig deponiert. Erste Varianten kamen in den 1920er-Jahren auf.
Ist der Verbandkasten vorhanden und vollständig bestückt? Diese Kontrolle durch einen Prüfingenieur gehört zu jeder Hauptuntersuchung (HU) dazu. Erfüllt das vorgeführte Fahrzeug diese in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgehaltene Vorgabe nicht, wird das als geringer Mangel eingestuft. Ebenfalls soll der Prüfingenieur kontrollieren, ob die Haltbarkeitsdaten der steril verpackten Hilfsmittel im Erste-Hilfe-Set noch aktuell sind. Ist das Datum überschritten, hält er einen entsprechenden Hinweis fest.
Kästen fehlen fast nie
Die Erfahrung der Kfz-Überwachungsorganisation GTÜ spiegelt wider, wie deutsche Autofahrer mit dem Thema Verbandkasten umgehen: Nur selten gibt es einen Mangel, weil der Verbandkasten komplett fehlt oder nicht vollständig bestückt ist. Im vergangenen Jahr kam das bei den insgesamt rund 3,4 Mio. Hauptuntersuchungen durch die GTÜ knapp 15 000 Mal vor. Das entspricht einem Anteil von rund 0,45 %.
Haltbarkeit regelmäßig überschritten
Deutlich häufiger ist die Haltbarkeit des Setinhalts abgelaufen. Oft wird das bei der zweiten Hauptuntersuchung nach Erstanmeldung eines Fahrzeugs festgestellt, wenn darin noch die ursprüngliche Ausstattung des Verbandkastens vorhanden ist. Denn die Haltbarkeit der meisten Erste-Hilfe-Sets läuft nach fünf Jahren ab.
Pflicht zunächst nur für Busse
Die Idee, eigens für Kraftfahrzeuge Verbandkästen zusammenzustellen, stammt aus den 1920er-Jahren. Damals beginnt die Motorisierung breiterer Bevölkerungsschichten. Nach dem Zweiten Weltkrieg nimmt sie dann so richtig an Fahrt auf. In der Bundesrepublik Deutschland werden die Verbandkästen gesetzlich erstmals 1960 vorgeschrieben: für Omnibusse. Personenwagen müssen erst ab 1970 einen Verbandkasten an Bord haben. Seit 2014 dürfen in Deutschland nur noch Kfz-Verbandkästen verkauft werden, die der Norm DIN 13164 entsprechen.
Erste-Hilfe-Kurs seit 1970 vorgeschrieben
So wichtig wie das Erste-Hilfe-Material an Bord sind die Kenntnisse zur Anwendung. Aus diesem Grund schreibt die StVZO ab dem Jahr 1970 auch vor, dass man für den Erhalt eines Führerscheins einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren muss. Entsprechende Lehrgänge bieten zahlreiche Hilfsorganisationen an. Experten raten Kraftfahrern dazu, einen solchen Kurs spätestens alle drei bis fünf Jahre zu belegen. Denn das Wissen kann helfen, Leben zu retten – bei einem Verkehrsunfall genauso wie in anderen Notlagen.
Zuallererst: Notruf absetzen
Gerade bei Straßenverkehrsunfällen können Ersthelfer direkt nach dem Geschehen mit der Versorgung von Verletzten einen entscheidenden Beitrag leisten. Genauso wichtig in solchen Situationen ist es, die Unfallstelle abzusichern und über den Notruf Unterstützung durch Rettungsdienst und Feuerwehr anzufordern. Wie wichtig der Notruf gewertet wird, zeigt eine Tatsache: Schon wer diesen absetzt, wird nicht wegen unterlassener Hilfeleistung belangt.
Auf der Hutablage ist es zu heiß
Verändert hat sich seit dem Beginn der Prüfpflicht vor 50 Jahren auch, wie Verbandkästen im Fahrzeug untergebracht werden. Auf der Hutablage zum Beispiel sind Erste-Hilfe-Sets starker Sonnenwärme ausgesetzt, was schlecht für das Material ist. Am besten geeignet sind seitliche Fächer in der Fahrertür oder Taschen an der Rückseite des Fahrersitzes. Hat das Auto eine Schublade unter dem Fahrersitz, lässt sich der Verbandkasten auch hier unterbringen. Häufig ist das Erste-Hilfe-Set herstellerseitig in einem seitlichen Fach ganz vorn im Kofferraum untergebracht. Das ist für gewöhnlich gut zu erreichen – nach einem Heckaufprall jedoch oft nicht mehr. Absolut falsch ist es jedoch, Verbandskasten und Warndreieck ganz tief im Kofferraum zu verstauen. Denn wenn bei einem Unfall erst einmal der Kofferraum ausgeräumt werden muss, geht dadurch wertvolle Zeit verloren.