Gefahr für ökologischen Wandel? 01. Okt 2024 Von Dominik Hochwarth Lesezeit: ca. 3 Minuten

SUV-Fahrer zahlen in Paris nun dreifache Parkgebühren

Es ist eine Kampfansage an SUVs: Besucher in Paris mit schweren Autos müssen künftig den dreifachen Parktarif zahlen.

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Für SUV-Fahrer wird ein Paris-Besuch künftig noch teurer werden, als er eh schon ist.
Foto: PantherMedia / encrier

In Deutschland wird hin und wieder über höhere Parkgebühren für größere Fahrzeuge nachgedacht, da diese mehr Platz beanspruchen als herkömmliche Pkw und zudem potenziell mehr schädliche Abgase produzieren. Noch ist es hierzulande nicht so weit, doch in Paris wurden nun Fakten geschaffen. Nach einer Bürgerbefragung ist seit dem 1. Oktober das Parken auf öffentlichen Parkplätzen für große Fahrzeuge drastisch erhöht.

225 € für sechs Stunden parken

Seit Anfang Oktober sind die Parkgebühren für SUVs und andere Fahrzeuge ab 1,6 t dreimal so hoch. Im Stadtzentrum kostet eine Stunde Parken für große SUVs und andere schwere Fahrzeuge jetzt 18 €, bei sechs Stunden fallen sogar 225 € an. Außerhalb des Zentrums sind die Gebühren etwas günstiger. Einwohner von Paris, Handwerker und Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

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Die Stadt begründet die Erhöhung der Gebühren für SUVs damit, dass diese Fahrzeuge aufgrund ihres hohen Gewichts zu verstärkter Umweltbelastung beitragen, überproportional viel öffentlichen Raum in Anspruch nehmen und die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden. Bei einer Bürgerbefragung Anfang Februar, an der nur knapp 6 % der Stimmberechtigten teilnahmen, stimmten 54,5 % für eine Erhöhung der Parkgebühren.

Höhere Parkgebühren als Teil der Pariser Verkehrswende

Bürgermeisterin Anne Hidalgo hat sich per Bürgerbefragung die Unterstützung für einen weiteren Schritt ihrer Verkehrswende gesichert, die sie mit der rot-grünen Stadtregierung gegen Widerstände vorantreibt. Schon vor Jahren ließ sie mehrere Uferstraßen entlang der Seine für Autos sperren und für Fußgänger öffnen. Das Pariser Radwegenetz wächst stetig, die Zahl der Fahrspuren für Autos und Parkplätze wird reduziert. Zudem entstehen neue Grünflächen, und fast überall in der Stadt gilt inzwischen Tempo 30. Vor gut einem Jahr wurde der Verleih von E-Scootern eingestellt, nachdem sich eine Mehrheit der Befragten dagegen ausgesprochen hatte.

Seit Anfang Oktober setzt Hidalgo trotz Kritik auch vom Verkehrsminister eine weitere umstrittene Maßnahme um: Auf der stark befahrenen Stadtautobahn „Périphérique“ wird die Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h reduziert. Dies soll insbesondere den Lärmpegel für die Anwohner und Anwohnerinnen senken. Allerdings liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit zu Stoßzeiten ohnehin deutlich unter 50 km/h.

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Folgt Deutschland dem französischen Vorbild?

Kürzlich forderte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) deutsche Städte auf, dem Beispiel von Paris folgend, höhere Parkgebühren für zunehmend größer werdende SUVs einzuführen. Laut DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch blockieren diese SUVs Gehwege und Grünflächen und stellen eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer dar.

Resch plädiert für ein Ende des Größenwahns bei SUVs und fordert neben höheren Parkgebühren auch verbindliche Größen- und Gewichtsbeschränkungen für Autos. Der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) kritisiert diesen Vorschlag. Sie argumentieren, dass höhere Parkgebühren für Fahrzeuge über 1,6 t nicht zielführend seien, da auch Nicht-SUVs betroffen wären.

Der Oberbürgermeister von Hannover, Belit Onay (Bündnis 90/Die Grünen), spricht sich ebenfalls für höhere Parkgebühren für SUVs aus. Die Ergebnisse einer Bürgerbefragung in Paris würden zeigen, dass eine Diskussion über die effiziente Nutzung und angemessene Preisgestaltung des begrenzten öffentlichen Raums notwendig sei. Diese Herausforderung betrifft laut Onay sämtliche europäische Metropolen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund steht der Idee, Parkgebühren nach Fahrzeuggröße zu staffeln, skeptisch gegenüber. In der Praxis sei diese Maßnahme schwierig umzusetzen und wird derzeit nur von wenigen Städten in Erwägung gezogen. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte 2023, dass Gebührensprünge, die sich an der Fahrzeuglänge orientieren, nicht zu stark ausfallen dürfen, um eine rechtswidrige Ungleichbehandlung zu vermeiden.

(dpa/hoc)

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