Strengere CO2-Grenzwerte 10. Sep 2024 Von Peter Kellerhoff Lesezeit: ca. 2 Minuten

Zu wenig E-Autos verkauft: Autobauern drohen Milliardenstrafen

Die von der EU vorgegebenen strengeren CO2-Flottenziele werden nach Ansicht von Acea-Präsident Luca de Meo viele Hersteller im kommenden Jahr nicht erreichen.

Luca de Meo, CEO des Verbands der europäischen Autohersteller Acea, rechnet 2025 mit Milliardenstrafen für europäische Automobilhersteller wegen Nichterfüllens der EU-Emissionsgrenzwerte. Er fordert von der EU-Politik mehr Flexibilität.
Foto: Renault SAS

Die Nachfrage nach Elektroautos lahmt bzw. entwickelt sich nicht in dem erhofften Tempo. Das kann nach einer Prognose von Luca de Meo, CEO von Renault und amtierender Präsident des europäischen Autoherstellerverbandes Acea (European Automobile Manufacturers‘ Association), bedeuten, dass viele europäische Hersteller die dann noch strengeren CO2-Flottengrenzwerte im kommenden Jahr zum Teil deutlich verfehlen werden. Ihnen drohen laut de Meo Bußgelder in Höhe von 15 Mrd. €.

CO2-Flottengrenzwerte stellen Autobauer vor unterschiedliche Herausforderungen

Der 2024 geltende CO2-Flottengrenzwert von 116 g/km nach dem Testverfahren WLTP (nach NEFZ: 95 g CO2/km) ist ohnehin für viele Hersteller kaum zu schaffen. 2025 gelten dann 93,6 g/km und um dieses Flottenziel zu erreichen, müssen alle Autobauer bei den Neuzulassungen batterieelektrischer Fahrzeuge und von Plug-in-Hybriden zum Teil drastisch zulegen.

VW und Ford müssen drastisch mehr E-Autos verkaufen

Einer Analyse der Automobilwoche zufolge müsste z. B. der VW-Konzern seinen Anteil reiner Elektroautos von derzeit 9,7 % auf 25 % steigern, Ford müsste seinen Anteil reiner Stromer von derzeit 4,4 % sogar verfünffachen – auf 23,3 % –, um 2025 die Flottenziele zu erreichen. Stand jetzt gehört das für beide Konzerne ins Reich der Utopie. Die Folge: Sie werden mit hohen Bußgeldern rechnen müssen, die etwa den aktuell gebeutelten VW-Konzern zusätzlich treffen werden, denn pro Gramm Überschreitung der CO2-Grenzwerte und pro verkauftem Auto müssen theoretisch 95 € Bußgeld bezahlt werden. Schlimmer noch: Überschreitet ein Hersteller seinen spezifischen Grenzwert – der sich nach der Art seiner Fahrzeugflotte richtet – beispielsweise um 5 g CO2, werden pro in 2025 verkauftem Auto sogar 475 € fällig. Gerade für Massenhersteller summiert sich das schnell und es geht rasch um etliche Millionen, wenn nicht gar Milliarden. Und drückt die ohnehin knappen Margen.

Besser sieht es bei Stellantis, Mercedes oder BMW aus, die ihren Anteil an Stromern „nur“ zwischen 4 % (Toyota) und 8,7 % (Stellantis) steigern müssen.

CO2-Pooling könnte die Lage für einige Autohersteller etwas entspannen

Es gibt jedoch auch Grenzwert-Übererfüller, allen voran Tesla als Hersteller rein elektrischer Fahrzeuge, aber auch Volvo (Geely) könnte dazu gehören. Und genau an dieser Stelle kommt der Begriff „Emissions-Pooling“ ins Spiel. Dabei schließen sich mehrere Hersteller zusammen und weisen ihre Flotten gemeinsam aus. Im Grunde genommen handelt es sich dabei um einen klassischen Zertifikate-Handel: Autofirmen, die über ihrem Limit liegen, tun sich – natürlich gegen Bezahlung – mit Wettbewerbern zusammen, die darunter liegen. Am Ende zählt der Durchschnitt. Im Idealfall rutscht der eine Hersteller unter die Bemessungsgrenze, der andere lässt sich das gut bezahlen.

Acea-Chef fordert mehr Flexibilität von der Politik

„Die Geschwindigkeit bei der Umstellung auf Elektrofahrzeuge ist nur halb so hoch wie das Tempo, das wir eigentlich bräuchten, um die Ziele zu erreichen, um keine Geldbußen zahlen zu müssen“, so Acea-Präsident de Meo und fordert mehr Flexibilität von der EU, um die Autohersteller zu entlasten.

Erschwerend kommt hinzu, dass neben der aktuellen E-Auto-Flaute Experten für 2025 einen heftigen Preiskrieg in diesem Segment voraussagen, denn die Autohersteller sind quasi dazu verdammt, so viele E-Autos wie möglich in den Markt zu drücken, um die CO2-Grenzwerte einzuhalten und Strafzahlungen zu entgehen.

Ein Beitrag von:

Stellenangebote

Bundesagentur für Arbeit

Technische/r Berater/in (m/w/d)

Köln
Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW

Ingenieurinnen / Ingenieure (w/m/d) oder Architektinnen /Architekten (w/m/d)

verschiedene Standorte
Rheinische Akademie Köln gGmbH

Ingenieur (m/w/d) für das Lehrfach Heizung-, Lüftungs- und Klimatechnik/Versorgungstechnik

Köln
Bundesamt für Strahlenschutz

Referent*in (m/w/d) im Liegenschafts- und Gebäudemanagement im Referat "Bau, Liegenschaften und Innerer Dienst"

Oberschleißheim (bei München), Salzgitter, Berlin
ESK-SIC GmbH

Projektingenieur für Verfahrenstechnik / Verfahrensingenieur (m/w/d)

Frechen
Minebea Intec Bovenden GmbH & Co. KG

Ingenieur (m/w/d) für Systemverifikation

Bovenden
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen

Sachbearbeiter/in für Gebäude- und Energietechnik (m/w/d)

Frankfurt (Oder)
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen

Architekt:in /Ingenieur:in (m/w/d) für Grundsatz-und Zukunftsthemen des öffentlichen Bauens

Potsdam
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)

Naturwissenschaftler/in oder Ingenieur/in im Bereich Immissionsschutz (w/m/d)

Berlin
Technische Universität Braunschweig

W3 Professur für Thermodynamik

Braunschweig
Zur Jobbörse

Das könnte Sie auch interessieren

Empfehlungen des Verlags

Meistgelesen