Bau: TÜV fordert Förderung von energetischer Sanierung bei Bestandsgebäuden
Mehr Dämmung, nachhaltigeres Baumaterial – kurz: mehr Förderung von Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft im Bausektor fordert der TÜV-Verband jetzt von der Bundesregierung zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele.
Angesichts der Klimakrise fordert der TÜV-Verband weitere Maßnahmen für eine klimafreundliche Sanierung von Gebäuden. „Das von der Bundesregierung beschlossene Austauschprogramm von Öl- und Gasheizungen kann nur ein Baustein bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden sein“, sagt Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. Neben der Heizung seien Faktoren wie die Dämmung von Fassaden und Dächern, die Isolierung von Fenstern und die Nachhaltigkeit der eingesetzten Baumaterialien stärker zu berücksichtigen.
Für den Bausektor relevante Vorgaben sollten deshalb entsprechend verstärkt in die Fördermaßnahmen der Bundesregierung einfließen. Zudem hält der TÜV einen ganzheitlichen Ansatz für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich für notwendig.
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Emissionen bei der Herstellung von Baumaterialien berücksichtigen
Als Beispiele nennt der Verband Analysen von klimaschädlichen Treibhausgasen und Energieverbräuchen, die den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes vom Bau über den Betrieb bis zum Rückbau umfassten. Dabei geht es sowohl um die Emissionen, die bei der Herstellung von Baumaterialien (graue Emissionen) entstehen, also auch um solche, die etwa mit Energieverbrauch (graue Energien) einhergehen.
„Mit dem Tausch von Heizungsanlagen wird der Fokus auf die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen von Gebäuden gelegt“, sagt Bühler. „Graue Emissionen und graue Energien werden hier allerdings nicht betrachtet, weshalb ein wesentlicher Hebel für den Klimaschutz nicht genutzt wird.“ Mit ganzheitlichen Analysen könne die Kreislaufwirtschaft im Gebäudebereich vorangetrieben und beispielsweise der Wert von Abbruchmaterialien als neuen Baustoff bewertet werden.
Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude als Instrument für Sanierungsprojekte
Dabei hat der Bund mit dem Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG) bereits ein Instrument geschaffen, um eine lebenszyklusbasierende Analyse im Fördermechanismus zu etablieren und auch graue Emissionsquellen einzubeziehen. „Das QNG-Siegel fristet bisher ein Nischendasein, da es nicht für Förderungen von Sanierungsprojekten vorgesehen ist“, klagt Bühler. Es brauche nun eine Umsetzung der Anforderungen für Sanierungsprojekte und Einzelmaßnahmen, um klimaschädliche Treibhausgasemission und graue Energien vollständig zu berücksichtigen.
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Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf den Weg gebracht. Demnach müssen ab dem Jahr 2024 neue Heizgeräte zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen, um die Umbaumaßnahmen sozial abzufedern.