Wohnungsbau 26. Jan 2022 Von Fabian Kurmann Lesezeit: ca. 2 Minuten

Notbremse: Ministerium hat KfW-Förderung für Neubauten gestoppt

Vorläufig werden energieeffiziente Gebäude nicht mehr von der KfW gefördert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verfügte Anfang der Woche einen sofortigen Stopp, um Förderung und gesetzliche Standards neu zu ordnen.


Foto: panthermedia.net/Patrick Randriamanampisoa

Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werde mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt, teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am Montag mit. Endgültig eingestellt werde die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die zum Monatsende auch regulär ausgelaufen wäre. Der Grund für den Stopp laut BMWK: Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55-Neubauförderung habe die bereitgestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung habe die KfW das Programm daher seit Anfang der Woche gestoppt.

Geld ist knapp: zügige Entscheidung zugesagt

Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten soll zügig entschieden werden, je nachdem wie viel Mittel im Energie- und Klimafonds zur Verfügung stünden. Auch die Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung spielten eine Rolle. Eine zügige Entscheidung soll es auch für bereits eingegangene Anträge geben. Derzeit bereitgestellte Haushaltsmittel reichen laut BMWK-Mitteilung dafür aber nicht aus. „Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden“, lautet die Idee des Ministeriums, um Härtefälle aufzufangen.

Schärfere Mindeststandards

Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Der Mindeststandard passe sich den technischen Möglichkeiten im Markt an. Außerdem solle künftig eine „klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude“ aufgesetzt werden, wie im Koalitionsvertrag vereinbart.

Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung, etwa einem Heizungstausch.

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