Stadtplanung 07. Jul 2022 Von Christiane Schulzki-Haddouti Lesezeit: ca. 4 Minuten

Wie Kommunen mit Meldedaten rechtssicher planen können

Meldedaten sind für Gemeinden und Städte eine zentrale Planungsgrundlage: Wo sind neue Kindergärten nötig? Wie viele Personen sind in einem bestimmten Gebiet von einer Evakuierung betroffen? Die Hochschule Hof hat eine datenschutzsensible Lösung entwickelt.

Kita-Neubau im sächsischen Pirna. Meldedaten geben den Kommunen unter anderem Auskunft darüber, wie viele Kita- oder Schulplätze benötigt werden oder wo ein Schulbus halten muss. Wichtig ist, dass die Meldedaten rechtssicher verarbeitet werden.
Foto: imago images/Daniel Schäfer

Das Meldewesen ist für die Verwaltung das „informationelle Rückgrat“, sagt das Bundesinnenministerium. So werden Pässe und Personalausweise auf Basis der Meldedaten ausgestellt. Aber die Daten sind auch für das Katastrophenmanagement wichtig, oder auch nur, um zu wissen, wie viele Kita- oder Schulplätze benötigt werden oder wo ein Schulbus halten muss.

Vom Kindergarten in die Führungsebene

Externe Dienstleister bereiten Meldedaten auf

In Hessen und Bayern bietet die Firma Ingrada die Auswertung von Einwohnermeldedaten für kommunale Planungszwecke an. So können Gemeinden und Städte etwa den demografischen Wandel leichter erkennen und Kindergärten, Spielplätze oder Parks mit vielen Ruhebänken besser planen. Ingrada ist eine Tochterfirma des kommunalen Gebietsrechenzentrums Ekom21, das die Meldedaten der hessischen Kommunen zentral speichert. Ingrada erhält von Ekom21 die Meldedaten ohne Namen und Vornamen sowie lediglich mit Geburtsjahr. Die Nutzung von Meldedaten wird durch Verordnungen geregelt, um einen Missbrauch zu vermeiden. Für die gruppenbezogene Auswertung ist die Anonymisierung der Daten die datenschutzrechtliche Voraussetzung.

Der Hessische Datenschutzbeauftragte prüfte das Verfahren und hält es für unbedenklich. „Wir sind hier auf dem deutschen Markt die ersten Anbieter“, stellt Ingrada-Vertriebsmitarbeiter Alexander Zientek fest.

EuGH-Urteil begrenzt Speicherung und Auswertung von Fluggast- und Reisedaten

Meldedaten stärken den Katastrophenschutz

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