Achtung: Wischmob hört mit
Zahnbürstenhalter mit Spionagekamera oder Wasserkocher mit Mikrofon: Einige smarte Weihnachtsgeschenke können heimlich Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und sie an Unbefugte übertragen. Die Bundesnetzagentur warnt jetzt ausdrücklich vor dem Kauf.
Derartige Geräte mit versteckter Kamera oder Mikrofon, die unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und sie an andere Empfangsgeräte übertragen können, sind hierzulande zwar verboten. Trotzdem lassen sie sich beispielsweise im Internet ganz einfach erwerben. „Vernetzte Geräte erleichtern zwar unser Leben, doch dürfen sie nicht unsere Privatsphäre gefährden. Insbesondere im Kinderzimmer haben solche Geräte nichts verloren“, betont Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Mangelhafte Sicherheit im Smarthome
Ausgezeichnete Puppe als Spionin im Kinderzimmer
Neu ist das Problem mit den smarten Spionen nicht. So nahm die Bundesnetzagentur bereits 2017 die smarte Puppe mit dem Namen „Cayla“ vom Markt. Und die kam keinesfalls aus dunklen Kanälen, sondern war sogar mit Preisen ausgezeichnet worden. Doch die innen liegende Technik der Spielzeugpuppe mit Bluetooth-Verbindung, Software und Mikrofon, eigentlich als interaktive Spielmöglichkeit mit Spracherkennung gedacht, konnte durch Missbrauch durch Unbefugte auch zu einem Spion im Kinderzimmer werden. Nicht nur das Abhören von Gesprächen, sondern im schlimmsten Fall sogar die Kontaktaufnahme zum Kind wäre so möglich gewesen.
Smarte Weihnachtsgeschenke: Manche Geräte mit Einfallstor für Spione
Auch bei Haushaltsgeräten ist Vorsicht geboten. So enttarnte die Forschungsabteilung des Security-Unternehmens Checkmarx bereits 2020 einen Saugroboter mit integrierter Videokamera als potenziellen Spion. Verboten sind solche Geräte heute, wenn sie unbemerkt vom Nutzenden Bilder bzw. Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen können. Die Saugroboter müssen durch akustische oder visuelle Signale über die Aufnahme informieren. Die Bundesnetzagentur verschafft sich aktuell einen Überblick über die vielen am Markt angebotenen Produkte. Die Vielfalt von Spionagegeräten nehme kein Ende, heißt es. So seien in der letzten Zeit beispielsweise Zahnbürstenhalter mit Spionagekamera oder Wasserkocher mit Mikrofon aufgefallen.
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Smarte Weihnachtsgeschenke müssen Privatsphäre achten
Auch smarte Brillen dürfen nicht heimlich fotografieren oder filmen, sondern müssen das optische Warnzeichen oder akustische Signale ausreichend anzeigen. Denn nur wenn die Aufgenommenen klar erkennen können, wann sie aufgenommen werden, ist ihre Privatsphäre ausreichend geschützt. Doch was ist mit Smartwatches für Kinder, die von den Eltern per App gesteuert werden? Solche Uhren sind verboten, wenn sich darüber unbemerkt von der Trägerin oder dem Träger Gespräche belauschen lassen.
Nützlicher Haustierfinder oder Hilfsmittel für Lauschangriff?
Ob zur Ortung von Haustieren oder zum Auffinden eines Schlüsselbundes oder eines anderen Gegenstandes: GPS-Tracker sind zweifellos nützlich. Doch auch sie dürfen nicht dazu genutzt werden können, darüber heimlich Umgebungsgeräusche abzuhören. Ist das möglich, dann sind die entsprechenden Tracker hierzulande verboten.
Generell sind smarte Alltagsprodukte in Deutschland verboten, wenn sie unbemerkt Audio oder Video aufnehmen und kabellos an andere Geräte übertragen können.
Aufnahmen müssen erkennbar sein – sonst ist das smarte Weihnachtsgeschenk ungeeignet
Über Geräusch- oder Lichtsignale müssen Außenstehende klar erkennen können, wenn eine Aufnahme gemacht wird. Zudem darf es nicht möglich sein, heimlich auf das Mikrofon oder die Kamera eines smarten Gerätes zugreifen zu können. Der Blick in die Produktbeschreibung und die Datenschutzbestimmungen der dazugehörigen App zeigt oft schnell, ob ein Gerät ohne Manipulations- oder Spionagegefahr eingesetzt werden kann und kein Weihnachtsgeschenk mit gefährlichen Nebenwirkungen ist.