Gut für Umwelt und Verbraucher: Recht auf Reparatur
In Europa werden die Menschen künftig ihr defektes Laptop oder ihre kaputte Waschmaschine vom Hersteller einfacher reparieren lassen können. Sie haben bald ausdrücklich das Recht dazu.
Darauf haben sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten in der Nacht zu Freitag geeinigt: Hersteller bestimmter Produkte wie Kühlschränke, Staubsauger und Handys müssen diese künftig auf Wunsch reparieren, wie die belgische Ratspräsidentschaft und der Verhandlungsführer des Europaparlaments, René Repasi (SPD), mitteilten.
Hersteller in der Pflicht
Es werde erstmals einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weißer Ware – darunter fallen vor allem Haushaltsgeräte – und bei typischen Alltagsprodukten wie Smartphones eingeführt, sagte Repasi. Die Regeln sollen auch dem Umweltschutz dienen.
Künftig werde es einfacher und günstiger, Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie neu zu kaufen. „Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben“, sagte Repasi. 35 Mio. t Müll produzierten die Europäer im Jahr, weil Produkte nicht repariert und durch Neuware ersetzt würden.
Die neuen Vorgaben gelten aber nicht für alle Produkte. So sind den Angaben zufolge manche Waren wie Kopfhörer und Möbel ausgenommen. Ein genauer Rechtstext wird in der Regel einige Wochen nach Einigung der Unterhändler veröffentlicht. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen. In den meisten Fällen ist das reine Formsache.
Nachhaltiger mit Ressourcen umgehen
Die Kommission argumentierte bei der Vorstellung des Vorhabens, weniger weggeworfene Produkte würden sowohl weniger Abfall als auch weniger Ressourcenverbrauch bei der Herstellung bedeuten. Somit entstünden auch weniger Treibhausgasemissionen. Auf Grundlage ihres Vorschlags schätzte die Kommission, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Mio. t Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Mio. t Ressourcen eingespart werden und 3 Mio. t Abfall weniger anfallen.
Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments, Anna Cavazzini, bezeichnete das Verhandlungsergebnis als Durchbruch für den Verbraucherschutz. „Reparatur wird einfacher und erschwinglicher, indem der Zugang zu Ersatzteilen zu einem angemessenen Preis und zu Reparaturanleitungen der Hersteller auch für kleine Repair-Shops um die Ecke und Tüftlerinnen in ihren Garagen garantiert wird“, sagte die Grünen-Politikerin.
Grundlage der Einigung ist ein Vorschlag, den die EU-Kommission vor knapp einem Jahr vorgelegt hatte. Das EU-Parlament tritt nach eigenen Angaben bereits seit mehr als zehn Jahren für ein Recht auf Reparatur ein. Im April 2022 erhöhte das Parlament den Druck und stimmte mit großer Mehrheit dafür, dass Produkte so gestaltet werden, dass sie länger halten, sicher repariert werden können und ihre Teile leicht zugänglich und ausbaubar sind. (dpa/mv)