Studie: Mehr Verbraucherschutz bei Produkten 09. Jul 2020 Von Stephan W. Eder Lesezeit: ca. 3 Minuten

Hilfe! Mein Gerät ist schon kaputt!

Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigt, wie man die Mindestlebensdauer von elektrischen und elektronischen Produkten transparenter macht, ihre Reparatur erleichtern und die Rechte von Käuferinnen und Käufern stärken kann.


Foto: panthermedia.net/Andriy Popov

Wer kennt das nicht, dass eine Waschmaschine, ein Trockner oder eine Spülmaschine schon mal den Geist aufgibt. Dann muss repariert werden. Aber gibt es auch nach ein paar Jahren Ersatzteile? Und wann hat der Kundendienst die? Wenn Geräte gar nicht mehr repariert werden können, nennt das die Fachwelt Obsoleszenz: Das Produkt ist veraltet.

Strategien für eine längere Haltbarkeit und Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten empfehlen das Öko-Institut und das Zentrum für Verbraucherforschung und nachhaltigen Konsum (vunk) der Hochschule Pforzheim in der neuen Studie „Weiterentwicklung von Strategien gegen Obsoleszenz einschließlich rechtlicher Instrumente“ im Auftrag des Umweltbundesamtes. Dabei gelte es, der vorzeitigen Obsoleszenz von Produkten – also, dass die Produkte vor der erwartbaren Lebensdauer ersetzt werden – entgegenzuwirken. Wie das gelingen kann, dafür haben die Expertinnen und Expertinnen weiterführende Vorschläge entwickelt.

Konstantes Ärgernis

Die vorzeitige Obsoleszenz ist seit Jahren ein Ärgernis, und die EU versucht, Verbraucherinnen und Verbraucher durch Produktanforderungen im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie dagegen zu schützen. So wurden im Dezember 2018 / Januar 2019 neue Anforderungen für Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühlgeräte, Leuchtmittel, elektronische Displays und Geschirrspüler beschlossen.

Aber auch hier sieht die Studie Optimierungsbedarf. „Aktuell ist die Ersatzteilverfügbarkeit von sieben Jahren für fachlich kompetente Reparateure für Kühlgeräte und Geschirrspüler zu kurz“, heißt es darin. Die Ersatzteilverfügbarkeit solle sich vielmehr mindestens an der zu erwartenden Lebensdauer von Produkten orientieren.

„Um eine längere Haltbarkeit von Elektro- und Elektronikgeräten zu erreichen, benötigen wir eine breit angelegte Strategie gegen Obsoleszenz, die auch rechtliche Instrumente auf nationaler und europäischer Ebene umfasst“, fasst Friedhelm Keimeyer, Rechtsexperte für Umwelt- und Energierecht am Öko-Institut, zusammen.

Verbriefte Mindestlebensdauer für Produkte gefordert

So fordern die Autorinnen und Autoren, dass Hersteller die Mindestlebensdauer ihrer Produkte beim Kauf angeben müssen. Nur so könnten Verbraucherinnen und Verbraucher die Lebensdauer beim Kauf eines neuen Geräts überhaupt berücksichtigen.

„Verschleißt ein Gerät früher als angegeben, könnten Käuferinnen und Käufer ihre Gewährleistungsrechte geltend machen – ein echter Anreiz für die Hersteller, wirklich langlebige Produkte auf den Markt zu bringen“, sagt Tobias Brönneke, Leiter des vunk Pforzheim.

Manch nationale Gesetzgebung in der EU ist da schon weiter als die deutsche. In Frankreich zum Beispiel gilt geplante Obsoleszenz gemäß der neuen Bestimmungen des Verbrauchergesetzbuches als Täuschungsdelikt (délit de tromperie) und wird definiert als alle Praktiken, die ein inverkehrbringendes Unternehmen anwendet, um vorsätzlich die Lebensdauer eines Produkts zu verkürzen und dessen Ersatzraten zu erhöhen. In Frankreich sieht das Gesetz hierfür happige Strafen vor: Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine Geldstrafe von 300 000 € oder von bis zu 5 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes des Unternehmens.

Mehr Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher nötig

Zugleich sollte die Bundesregierung die Rechte von Käuferinnen und Käufern bei der Überarbeitung des deutschen Kaufrechts stärken, dies müsse ohnehin spätestens 2021 novelliert werden. In diesem Zuge, so Öko-Institut und vunk Pforzheim, sollte die Gewährleistung bei defekten Produkten nicht länger auf zwei Jahre begrenzt, sondern an die erwartbaren Lebensdauern angepasst werden. Hier seien andere europäische Staaten bereits viel weiter als Deutschland, so zum Beispiel die Niederlande, Schweden, Finnland und Norwegen.

„Wenn Produkte insgesamt langlebiger sind, dürfen kaufrechtliche Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht schon verjährt sein, bevor man die Mangelhaftigkeit des Produkts überhaupt erkennen kann“, sagt Rainer Gildeggen vom vunk Pforzheim. „Das stärkt sowohl den Verbraucherschutz und die Fairness im Kaufrecht als auch den nachhaltigen Konsum insgesamt.“

Bessere Rahmenbedingungen für Reparaturen

Zudem sollten die neuen Reparatur- und Ersatzteilanforderungen der EU-Ökodesign-Richtlinie nicht nur für die bislang beschriebenen fünf Produktgruppen, sondern für alle Elektro- und Elektronikgeräte gelten. Auch für diese müssten dann etwa Ersatzteile länger verfügbar und lieferbar sein, so die beiden Institute.

Auch sollten alle EU-Mitgliedstaaten ein unabhängiges Register für sogenannte „fachlich kompetente Reparateure“ einrichten. Dieses listet neben den Herstellerbetrieben auch unabhängige Reparaturbetriebe oder qualifizierte Repaircafés. „Ein solches Register kann dazu beitragen, dass Hersteller allen dort registrierten Akteuren Ersatzteile und Reparatur- und Wartungsinformationen unter gleichen Konditionen liefern müssen und nicht nur wie bislang ihren eigenen Markenfachbetrieben oder autorisierten Reparaturbetrieben“, erläutert Siddharth Prakash, Experte für nachhaltigen Konsum am Öko-Institut.

Die komplette Studie finden Sie hier.

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