TV: Warum viele Mieter schwarzsehen
Rund 1 Mio. Mieterinnen und Mieter mit Kabelanschluss schauen schwarz Fernsehen. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Yougov hervor.
Anfang 2024 waren die Kabelgebühren bei umgerechnet rund 9 Mio. Haushalten über die Mietnebenkosten abgerechnet worden. Dieses sogenannte Nebenkostenprivileg ist seit dem 1. Juli weggefallen. Laut den Ergebnissen der im Auftrag des TV-Streaminganbieters Zattoo durchgeführten Umfrage sind 31 % dieser Haushalte nach dem Stichtag bei ihrem bisherigen Kabelanbieter geblieben und haben einen eigenständigen Vertrag abgeschlossen. 17 % der Mieterinnen und Mieter haben die Empfangsart bzw. den Anbieter gewechselt. Ein beinahe gleich großer Anteil gibt an, gar kein klassisches Live-Fernsehen mehr zu schauen.
Viele lassen das TV einfach weiterlaufen – ohne zu bezahlen
Nahezu ein Drittel der Haushalte (30 %) ist seit dem Stichtag bislang noch nicht selbst aktiv geworden. 32 % der Mietenden aus dieser Gruppe verzichten jedoch keinesfalls auf das Fernsehen und schauen weiterhin Kabel-TV, ohne dafür einen Vertrag abzuschließen. Umgerechnet gehöre hierzu fast jeder zehnte vom Wegfall der Umlage Betroffene, also fast 1 Mio. Miethaushalte, heißt es. Interessant sei, dass 12 % der bislang inaktiven Mietenden nichts von der Umstellung wüssten.
19 % der Haushalte haben den hauseigenen Kabelanschluss laut eigenen Angaben schon vor dem Stichtag nicht genutzt, sondern über einen alternativen Empfangsweg Fernsehen geschaut. 27 % geben an, dass sie selbst nichts tun mussten, weil sich der Vermieter um den Fernsehempfang gekümmert hat.
Nicht einschüchtern lassen
Wer ohne Vertrag fernsehe, riskiere laut Verbraucherzentrale Schadensersatzansprüche, so Zattoo. Das Unternehmen empfiehlt den Betroffenen, sich um den TV-Empfang zu kümmern. Zudem seien der Verbraucherzentrale bereits Fälle bekannt, bei denen Medienberater unter dem Vorwand einer „Schwarznutzung“ versuchen, Verbraucherinnen und Verbraucher zur Vertragsunterschrift zu drängen, da es ansonsten „sehr teuer“ werden könne. Hier sollten sich Betroffene direkt an die Verbraucherzentralen wenden, so die Empfehlung.