Balkonkraftwerke bald an herkömmliche Haushaltssteckdose anschließen
Die Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke soll auf 800 VA angehoben werden und PV-Anlagen sollen mit herkömmlichen Haushaltssteckdosen funktionieren.
Für die weltweit erste Produktnorm für Balkonkraftwerke hat der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) jetzt einen zweiten Entwurf veröffentlicht. Dieser Entwurf sieht vor, dass die maximale Einspeiseleistung von 600 VA auf 800 VA angehoben wird. Außerdem verständigte sich das zuständige Normungsgremium auf mehrere Schutzmaßnahmen, um Mini-Photovoltaik-Anlagen auch über einen Schutzkontaktstecker an eine herkömmliche Haushaltssteckdose anschließen zu können. Dafür müssen der Basisschutz und die elektrische Sicherheit wahlweise mechanisch oder elektromechanisch gewährleistet sein. Zum einen könne der Steckerkopf eine mechanische Trennung aufweisen, die sicherstellt, dass Personen keinen aktiven Leiter berühren können. Zum anderen könne der Basisschutz auch über eine galvanische Trennung im Wechselrichter realisiert werden. Dazu muss der Wechselrichter zusätzliche Anforderungen erfüllen.
Sicherheit und Funktionalität von Balkonkraftwerken haben Priorität
„Das öffentliche Interesse ist enorm. Besonders intensiv wird über das Thema der zulässigen Steckverbindung und der Leistungsgrenze diskutiert“, erläutert Alexander Nollau, Abteilungsleiter Energie bei DKE, der Normungsorganisation des VDE. „Natürlich möchte man es den Nutzerinnen und Nutzern einfach machen, aber auch die fachliche Expertise von Expertinnen und Experten für elektrische Sicherheit muss ernst genommen werden.” Alle Beteiligten seien sich über die hohe Bedeutung beim Basisschutz, Berührungsschutz und der elektrischen Sicherheit bei Balkonkraftwerken einig. Im Dezember 2023 wurde der erste Entwurf der Produktnorm öffentlich diskutiert.
Über 750 Stellungnahmen sind in Normentwurf eingeflossen
Das Normungsgremium musste über 750 Stellungnahmen sichten und auswerten. Da zu den zentralen Themen – die Erhöhung der maximalen Leistungsgrenze sowie der vereinfachte Netzanschluss – noch kein abschließender Konsens gefunden werden konnte, wurde der jetzt veröffentlichte zweite Entwurf notwendig. Alle interessierten Kreise und Privatpersonen haben nun erneut die Möglichkeit, die Produktnorm aktiv mitzugestalten und innerhalb der nächsten zwei Monate ihre Stellungnahmen einzureichen. Der neue Entwurf kann im Normenentwurfsportal der DKE beim VDE Verlag kommentiert werden. Die Einspruchsfrist endet am 3. 7. 2024.