Netzentgelte-Regulierung 18. Jan 2024 Von Stephan W. Eder Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bundesnetzagentur: Gas ab 2026 teurer, Sparpotenzial beim Strom

Die Bundesnetzagentur hat am 18. Januar 2024 erste Überlegungen vorgestellt, wie die Netzentwicklung und damit die Netzentgelte bei Strom und Gas in Zukunft geregelt werden. Es könnte teurer werden,.

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Die Kosten für Gas und Strom hängen auch stark davon ab, wie hoch die Netzentgelte sind, die die lokalen Netzbetreiber für Strom und Gas auf Verbraucherinnen und Verbraucher umlegen können. Das dafür zugrunde liegende Regulierungsverfahren will die zuständige Bundesnetzagentur jetzt neu regeln.
Foto: PantherMedia / mschuppi

Hohe Stromnetzentgelte sind einer der wesentlichen Kostenfaktoren beim Strompreis, der Verbraucherinnen und Verbraucher wie auch die Wirtschaft wesentlich belasten. Auf die Stromverteilnetze bezogen sagte Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur, er rechne „nicht mit steigenden Netzentgelten durch diese Maßnahmen, die wir heute diskutieren“.

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Zu den Maßnahmen: Die Agentur aus Bonn will möglichst bis Ende 2026 neu regeln, wie Verteilnetzbetreiber (Verteilnetze sind lokale Versorgungsnetze) für Strom und Gas ihren Netzausbau planen und refinanzieren können. Zur Refinanzierung dienen Netzentgelte. Bei den Stromverteilnetzen wolle man durch eine unbürokratischere, schnellere und einfachere Regulierung Schnelligkeit in ein System geben, das bisher Kosten durch Langsamkeit produziert habe, so Müller. „Die Regulierung hat sich über die Jahre zu einem mit dem Steuerrecht vergleichbaren Regelungsdickicht entwickelt“, bemängelte er.

Netzentgelte für Gas könnten lokal eher steigen

Anders sieht es bei den Gasnetzen aus. „Wir gehen ungefähr von einem einstelligen Eurobetrag aus“, den die Netzentgelte für Gasverteilnetze steigen könnten, so Müller. Er betonte, „der Daumen ist sehr dick, mit dem wir das angesichts der eben beschriebenen Unsicherheiten abgeschätzt haben“.

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Hintergrund für die genannten Unsicherheiten ist, dass die Erdgasnetze ab 2045 für Erdgas nicht mehr nutzbar sein dürften, denn dann soll per Gesetz das Aus für fossile Energieträger kommen. Wie schnell aber die regional agierenden Verteilnetzbetreiber für Gas umstellen auf Wasserstoff oder auf Fernwärme (oder eine andere Option), unterliege vielen – auch lokalen – Kriterien, machte Müller deutlich. Die neue Regulierung aber sollte den Gasverteilnetzbetreibern die Möglichkeit eröffnen, schneller umzustellen, indem eben auch schneller als bisher – Müller spricht von dreijährigen Regulierungsperioden – die Kosten für einen schnellen Umbau umgelegt werden können. „Je schneller ich aus dem Gasnetz aussteige, desto höher sind die Kosten, die früher anfallen. Sie wären sonst sowieso angefallen, jetzt fallen sie früher an.“ Zudem rechnet er dennoch nicht mit überzogenen Netzentgelten, weil zum Beispiel Stadtwerke, die Gasverteilnetze betreiben, als lokale Akteure auch lokal stark unter Beobachtung stehen.

Schnellere Regulierung könnte helfen, jährlich Milliarden an Redispatchkosten zu senken

Weiteres Sparpotenzial sieht Müller im Strombereich dadurch, dass mit einer kürzeren Regulierungsperiode auch schneller umgestellt werden könnte – von den bisherigen Kohle- und Gaskraftwerken auf erneuerbare Energien. Sein Blick fällt dabei auf die Redispatchkosten, die dafür anfallen, dass es fehlende Stromnetze nötig machen, in einem Bereich Ökostromanlagen abzuregeln und diese Strommengen auf der anderen Seite des Netzengpasses durch fossile Kraftwerke bereitzustellen. „Wir werden die Redispatchkosten loswerden, wenn wir schneller investieren“, ist Müller sicher. Die Redispatchkosten tragen ebenfalls die Stromverbraucherinnen und -verbraucher über die Stromnetzentgelte. Die monatlichen Redispatchkosten können monatlich stark schwanken, erreichten aber zum Beispiel im Februar 2022 auch schon mal fast 500 Mio. €.

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Mit dem am 18. Januar 2024 vorgestellten Eckpunktepapier will die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben jetzt in einen offenen Konsultationsprozess gehen.

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