Bundesnetzagentur genehmigt Wasserstoffkernnetz
Die Bundesnetzagentur hat das von den Netzbetreibern der Gasfernleitungen vorgeschlagene Wasserstoffkernnetz genehmigt. Ein Verfahren in rekordverdächtiger Windeseile.
Die Bundesnetzagentur hat das von den Netzbetreibern der Gasfernleitungen vorgeschlagene Wasserstoffkernnetz genehmigt, teilte die Behörde aus Bonn heute Morgen mit. Insgesamt enthält das Netz 9040 km an Leitungen, welche sukzessiv bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Davon werden rund 60 % von Gas auf Wasserstoff umgestellt und 40 % neu gebaut. Die erwarteten Investitionskosten betragen 18,9 Mrd. €. Agenturchef Klaus Müller sprach vom „Startpunkt für den Aufbau einer deutschlandweiten Wasserstoffinfrastruktur“.
Es hat also nicht ganz für den Startpunkt September gereicht. Die Branche hatte am 22. Juli 2024 den Antrag eingereicht. Verglichen mit den üblichen Netzplanungen, vor allem aus dem Stromsektor, ist das aber blitzschnell. Beispiel: Heute beginnt der Stromübertragungsnetzbetreiber Tennet im niedersächsischen Landkreis Rotenburg (Wümme) damit, die ersten Kabel für die Stromautobahn Suedlink zu verlegen. Die ersten Planungen dazu tauchten im Netzentwicklungsplan von 2012 auf. Aus den Fehlern dieser Langfristprojekte haben Politik und auch die Branche gelernt, daher geht es jetzt beim Wasserstoffkernnetz so schnell.
Wasserstoffkernnetz ist der erste Schritt zur Wasserstoffwirtschaft
Das Wasserstoffkernnetz ist der erste Schritt für den Aufbau eines deutschlandweiten Wasserstoffnetzes, das die Grundlage für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft bildet und die Umstellung hoch energieintensiver Industrieprozesse auf Wasserstoff erst ermöglicht. „Mit dem genehmigten Wasserstoffkernnetz können die Netzbetreiber nun schrittweise die Infrastruktur für Wasserstoff aufbauen und betreiben. Erste Leitungen werden ab dem nächsten Jahr umgestellt“, weiß Müller. Alle Beteiligten hätten seit mehr als anderthalb Jahren intensiv am Prozess und den Planungen gearbeitet.
Das Wasserstoffkernnetz soll in Deutschland die künftigen Wasserstoffcluster miteinander verbinden und auch den Anschluss an die Infrastruktur im Ausland, zum Beispiel in den Niederlanden, sicherstellen. Die Cluster wiederum sollen regionale und lokale Wasserstoffprojekte bündeln, zum Beispiel in Industrie- oder Gewerbeparks. Die Bundesnetzagentur genehmigte den Antrag nach eigenen Angaben mit kleineren Anpassungen. So wurden nur Leitungen genehmigt, die für die Transportaufgabe des Wasserstoffkernnetzes notwendig sind.
Netz für Wasserstoff und Gas in Zukunft zusammen planen und entwickeln
Die Weiterentwicklung der Infrastruktur erfolgt laut Bundesnetzagentur im Rahmen der sich regelmäßig wiederholenden Netzentwicklungsplanung (NEP) Gas und Wasserstoff. Bei der gleichzeitigen Konsultation der Szenariorahmen Gas/Wasserstoff und Strom konnten mögliche Entwicklungen in einem gemeinsamen Kontext betrachtet werden. Nachdem der Szenariorahmen Gas/Wasserstoff durch die Bundesnetzagentur bestätigt wird, passen die Fernleitungsnetzbetreiber und zukünftigen Wasserstofftransportnetzbetreiber das Wasserstoffnetz an zukünftige Herausforderungen an.
„Die Genehmigung des Wasserstoffkernnetzes durch die Bundesnetzagentur ist ein starkes Signal für die Energiewende und zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Deutschland setzt damit ein wichtiges Zeichen für den konsequenten Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in Europa“, lobt Katherina Reiche, Vorsitzende des Nationalen Wasserstoffrates. „So können wir zum europäischen Vorreiter für eine leistungsfähige Wasserstoffinfrastruktur werden.“
Wie es in Deutschland so schnell zum Wasserstoffkernnetz kam
Bereits in den NEP Gas 2020 und 2022 führten die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) Marktabfragen für Wasserstofferzeugung und -bedarf durch. Sie identifizierten Leitungen, die sich gut von Erdgas auf Wasserstoff umstellen lassen, und entwickelten anschließend eine eigene, noch unverbindliche Wasserstoffmodellierung im NEP Gas. Diese wies auch erste Wasserstoffcluster in Deutschland aus. Im Frühjahr 2023 beschloss dann die Bundesregierung die Errichtung eines Wasserstoffkernnetzes.
Parallel zum Gesetzgebungsverfahren veröffentlichten die Gas-Fernleitungsnetzbetreiber im Juli 2023 ihren Planungsstand, im November 2023 reichten sie den Antragsentwurf für das Wasserstoffkernnetz bei der Bundesnetzagentur ein. Die FNB nutzten die Ergebnisse der Konsultation und Vorabprüfung für eine Überarbeitung des Antrags. In wenigen Regionen wurden einzelne Leitungen hinzugefügt sowie vereinzelt Leitungen herausgenommen. Der formelle Antrag kam dann im Juli 2024. Dass es so schnell ging, war also Ergebnis einer sehr konzentrierten und gründlichen Vorarbeit.