Die heimische Braunkohle wird wieder mehr wahrgenommen
Versiegen die Gaslieferungen aus Russland und werden dadurch die Gasvorräte hierzulande knapp, soll das Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz greifen. Dessen Ziel ist eine befristete Bereitstellung einer Kohlereserve bis zum 31. März 2024.
Stationäre Solarstromspeicher: Reserve für Heim und Netz
Im Fall einer „Gasmangellage“ sollen Gaskraftwerke kurzzeitig vom Netz genommen werden, um das auf diesem Weg für die Stromerzeugung eingesparte Gas unter anderem in der Industrie oder zur Wärmeerzeugung nutzen zu können. Stattdessen sollen Kohlekraftwerke in der Reserve belassen werden. Ein Gesetzentwurf für das sogenannte Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz wurde am 25. Mai 2022 in die Ressortabstimmung der Bundesministerien gebracht. Bei einer drohenden Gasmangellage solle es die befristete Bereitstellung einer Kohlereserve bis zum 31. März 2024 ermöglichen. Ab diesem Zeitpunkt wolle Deutschland weitestgehend unabhängig von russischem Gas sein.
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Braunkohle übernimmt Sicherheitsbereitschaft
Es geht um Steinkohlekraftwerke mit 2,1 GW Leistung, die eigentlich im Oktober abgeschaltet werden sollten, und weitere 0,5 GW, die im Jahre 2023 vom Netz genommen werden sollten. Verlängert wird die Zeit für Steinkohleblöcke mit 4,3 GW und Ölkraftwerke mit 1,6 GW, die sich bereits in der Netzreserve befinden. In der Braunkohle besteht eine sogenannte Sicherheitsbereitschaft für abgeschaltete Kraftwerke mit 1,9 GW, die ebenfalls zeitlich ausgedehnt wird. Damit würde die Gesamtreserve am Jahresende 10,4 GW betragen.
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