Rügener LNG-Terminal: Bundesgericht entscheidet über Anbindung
Im Streit um das Rügener Terminal für Flüssigerdgas (LNG) steht eine höchstrichterliche Entscheidung an. Das Bundesverwaltungsgericht will am Donnerstag seine Entscheidung über Klagen von Umweltverbänden gegen die Anbindungsleitung des umstrittenen Rügener Flüssigerdgas (LNG)-Terminals bekannt geben.
Das schwimmende LNG-Terminal in Stade soll bis Ende März in Betrieb gehen, ein zweites Terminal in Wilhelmshaven bis Ende des zweiten Quartals. Und die Proteste für das geplante LNG-Terminal auf Rügen reißen nicht ab. Die Regierung treibt den Ausbau der LNG-Infrastruktur massiv voran.
Doch ist das überhaupt nötig? Das Bundesverwaltungsgericht will am Donnerstag seine Entscheidung über Klagen von Umweltverbänden gegen die Anbindungsleitung des umstrittenen Rügener Flüssigerdgas (LNG–)Terminals bekannt geben.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin kam in einer in Februar vorgestellten Studie zu dem Schluss, dass sich die Lage auf dem Gasmarkt entspannt hat und der geplante Ausbau der LNG-Importkapazitäten nicht mehr in diesem Umfang vorangetrieben werden muss.
Keine Gefahr einer Gasknappheit
In einer Studie, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten, kommen die Forschenden zu dem Schluss, dass die Pläne der Bundesregierung zum Ausbau von Flüssiggas-Terminals (LNG-Terminals) überdimensioniert sind. Sie argumentieren, dass ein derart umfangreicher Ausbau zur Vermeidung von Gasengpässen nicht notwendig sei und nicht weiterverfolgt werden sollte. Die Analyse des DIW, die am Montag veröffentlicht wird, umfasst eine Bewertung des Gasmarktes in Deutschland und Europa, des deutschen Gasverbrauchs sowie der Auslastung bestehender und geplanter LNG-Terminals in Deutschland und den Nachbarländern.
Für den Winter 2023/24 sehen die Expertinnen und Experten zu keinem Zeitpunkt die Gefahr einer Gasknappheit. Sie stellen fest, dass die aktuellen Gasspeicherstände in Deutschland und der EU ausreichen, um die Versorgung auch in potenziell kalten Monaten wie Februar und März 2024 sicherzustellen. Die Forscher gehen daher davon aus, dass die Speicherkapazitäten zu Beginn des Winters 2024/25 wieder vollständig gefüllt sein werden.
Bestehende LNG-Terminals nur zur Hälfte ausgelastet
Die Analyse des DIW zeigt, dass die drei bestehenden schwimmenden LNG-Terminals in Deutschland nur zu 50 % ausgelastet sind. Bezieht man die Terminals in Polen, Belgien, den Niederlanden und Italien mit ein, liegt die Auslastung bei rund 66 %. Laut DIW hätten die vorhandenen Terminalkapazitäten und die Gasreserven in den Speichern selbst bei einem starken Anstieg der Gasnachfrage aufgrund extremer Kälte ausgereicht, um den Bedarf zu decken.
Das DIW kommt daher zu dem Schluss, dass die Pläne der Bundesregierung zum Ausbau weiterer schwimmender und fester LNG-Importanlagen über das notwendige Maß hinausgehen. Das Gutachten kritisiert insbesondere den geplanten Standort Mukran auf Rügen, dessen Auswahl die Bundesregierung mit der Struktur des Gasnetzes und einer besseren Versorgung Ostdeutschlands begründet hatte.
Keine strukturellen Netzengpässe
Der Bericht stellt klar, dass es in Deutschland keine strukturellen Netzengpässe gibt, die den Bau eines Terminals auf Rügen rechtfertigen würden. Der Bau solcher Importinfrastrukturen wird als unnötig und unwirtschaftlich angesehen. Claudia Kemfert, Forschungsdirektorin für Energie am DIW, plädiert dafür, die von der Bundesregierung für den Sommer 2022 ausgerufene Alarmstufe des Gasnotfallplans zu beenden.
Derzeit gebe es keine Engpässe in der Gasversorgung und auch in Zukunft seien keine zu erwarten. Kemfert warnt zudem vor dem Bau von festen LNG-Terminals, da diese langfristig Fehlinvestitionen darstellen könnten. Bis sie sich amortisiert hätten, müsse man sich von Gas als Energieträger verabschiedet haben, was solche Investitionen zu verlorenen Kosten („stranded assets“) mache.
Laut Kemfert reichen zwei bis drei schwimmende Terminals aus, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Ein massiver Ausbau der festen Importkapazitäten sei hingegen nicht nur unnötig, sondern auch schädlich.