Energiewende 07. Jul 2022 Von Hans-Christoph Neidlein Lesezeit: ca. 3 Minuten

Klimaschutz hat jetzt Vorrang in Deutschland

Der Bundestag hat am Donnerstag das „Osterpaket“ zum schnelleren Ausbau erneuerbaren Energien beschlossen. Entgegen den Regierungsplänen wird nun auch die kleine Wasserkraft weiter gefördert.

Energiewende im ostwestfälischen Lichtenau: Viele Wohnhäuser mit Photovoltaikanlagen auf den Dächern, insgesamt stehen mehr als 200 Windenergieanlagen um den Ort, über 80 Windkraftwerke allein auf diesem Hügel. Lichtenau produziert neunmal mehr Strom, als der Ort selbst verbraucht, der Rest wird ins Netz gespeist.
Foto: imago images/Jochen Tack

Insgesamt vier Gesetzesentwürfe, darunter das novellierte EEG 2023, wurden jeweils in namentlicher Abstimmung beschlossen. Zu Beginn der Debatte der 2. und 3. Lesung im Bundestag warb Wirtschaftsminister Robert Habeck nochmals für das Gesetzespaket als einen „notwendigen Kraftakt“, um Klimaziele zu erreichen, eine stärkere Energieunabhängigkeit von Russland zu erreichen und Arbeitsplätze zu schaffen.

EEG-Reform: Ökoenergiebranche gibt sich enttäuscht

SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch verwies auf zentrale Eckpunkte des „Osterpakets“, auf das sich die Koalitionsfraktionen bereits Anfang der Woche geeinigt hatten. Ein zentraler Baustein ist das gesetzlich verankerte „überragende öffentliche Interesse“ eines Ausbaus der erneuerbaren Energien. Hierbei werden über das verbindliche 2 %-Flächenziel für den Windkraftausbau erstmals auch die Länder in die Pflicht genommen.

Bundesregierung setzt bei der Energiewende etliche Verbesserungen durch

Im parlamentarischen Verfahren sei es gelungen gegenüber der Regierungsvorlage noch etliche Verbesserungen durchzusetzen, unterstrich Miersch. Dazu zählt die Ausweitung der Flächenkulisse für Solarparks auf landwirtschaftlich genutztem Grünland (soweit kein Moorboden oder Natura-2000-Gebiet) sowie auf die Seitenrandstreifen von Autobahnen und Schienenwegen von bis zu 500 m (bisher 200 m).

Osterpaket: Gelege mit Kuckucksqualitäten

Der zuständige SPD-Berichterstatter, MdB Timon Gremmels, verwies auch auf Verbesserungen für die Betreiber kleinerer Photovoltaikdachanlagen gegenüber dem vom Kabinett bereits im Frühjahr verabschiedeten Entwurf des Osterpakets. So werde die Vergütung für die Teileinspeisung von Strom angehoben, um den Eigenstromverbrauch attraktiver zu machen – gleichzeitig ist bei Anlagen bis 25 kW eine Volleinspeisung zulässig. EEG-Kleinanlagen sollen künftig über digitalisierte und standardisierte Netzanschlussverfahren deutlich schneller in Betrieb gehen können.

Steuerliche Entlastung von kleinen Solaranlagen für den Klimaschutz

In einem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen wurde zudem die Forderung der Union aufgegriffen, Photovoltaikdachanlagen mit einer Leistung bis 30 kW künftig steuerlich zu entlasten bzw. gegebenenfalls ganz von der Steuerpflicht zu befreien. Hierauf verwies Ingrid Nestle, Fraktionssprecherin für Klimaschutz und Energie der Bündnisgrünen, in der Debatte.

„Das ist eine gute Nachricht des heutigen Tages“, sagte Mark Helfrich, energiepolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Die vorgesehene Unterscheidung zwischen Voll- und Teileinspeisern bei Betreibern von kleinen Photovoltaikdachanlagen kritisierte er allerdings als zu bürokratisch und kontraproduktiv für den Eigenverbrauch.

Kleine Wasserkraft beim Klimaschutz weiterhin mit im Boot

Wasserkraftwerk Pleidelsheim: Die historische Anlage – Baujahr 1915 – hat eine elektrische Leistung von rund 4,4 MW und versorgt immer noch Bürgerinnen und Bürger vor Ort direkt mit Ökostrom, jährlich rund 25,5 GWh. Kleinere Anlagen mit bis zu 500 kW sollten eigentlich nicht mehr im überragenden öffentlichen Interesse sein – wie generell Wind und Solar. So stand es zumindest ursprünglich in einem Entwurf zum heute im Bundestag verabschiedeten sogenannten Osterpaket zur Energiewende. In letzter Minute wurde der Passus wieder gestrichen. Auch die kleine Wasserkraft bleibt somit Teil der Energiewende. Foto: imago images/KS-Images.de/Karsten Schmalz

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