AstraZeneca räumt tödliche Nebenwirkung seines Corona-Impfstoffs ein
Der Corona-Impfstoff von AstraZeneca kann in seltenen Fällen die Blutgerinnung behindern, gesteht das Unternehmen in einem Schadenersatzprozess ein.
Inhaltsverzeichnis
- AstraZeneca mit Schadenersatzforderungen von mehr als 100 Mio. € konfrontiert
- Gestörte Blutgerinnung als mögliche Nebenwirkung im Beipackzettel erwähnt
- Steuerzahler muss für mögliche Entschädigungszahlungen aufkommen
- AstraZeneca verweist auf „akzeptables Sicherheitsprofil“
- Wahrscheinlichkeit der Nebenwirkung bei 1:50 000
- EU widerruft Zulassung
AstraZeneca hat erstmals eingestanden, dass sein Coronaimpfstoff in seltenen Fällen lebensbedrohliche Nebenwirkungen hat. Laut einem Bericht der britischen Boulevardzeitung Daily Mail kann es nach der Verabreichung zum sogenannten Thrombose-mit-Thrombopenie-Syndrom (TTS) kommen. Dabei handelt es sich um eine Kombination von Blutgerinnseln und einer verringerten Anzahl von Thrombozyten, also einem Mangel an Blutplättchen, die für die Gerinnung zuständig sind.
AstraZeneca mit Schadenersatzforderungen von mehr als 100 Mio. € konfrontiert
AstraZeneca gestand die Komplikation gegenüber dem High Court of Justice, einem britischen Gericht, das für England und Wales zuständig ist. Dort werden gegenwärtig Schadenersatzklagen von AstraZeneca-Patienten verhandelt, die mitunter schwere Impfschäden wegen des Corona-Impfstoffs geltend machen. Die Betroffenen beziehungsweise deren Angehörige fordern Entschädigungen von bis zu 20 Mio. £ (rund 23 Mio. €) von AstraZeneca. In Summe könnten die Schadenersatzzahlungen einen Wert von 100 Mio. € erreichen.
Gestörte Blutgerinnung als mögliche Nebenwirkung im Beipackzettel erwähnt
AstraZeneca weist die Vorwürfe zurück. Aus einem Gerichtsdokument geht aber hervor, dass der Impfstoff laut Herstellerangaben „in sehr seltenen Fällen“ TTS hervorrufen kann. TTS war als mögliche Nebenwirkung zwar im Beipackzettel des Impfstoffs erwähnt worden. Dass sie tatsächlich auftritt, wurde aber erst jetzt im Rahmen des Prozesses publik, erläutert die Londoner Tageszeitung The Daily Telegraph.
Steuerzahler muss für mögliche Entschädigungszahlungen aufkommen
Mögliche Entschädigungszahlungen trägt die Allgemeinheit. In Großbritannien wie in vielen anderen Ländern hat der Staat das Risiko für solche Zahlungen übernommen, um die Produktion des Impfstoffs zu beschleunigen und eingehendere Studien, die sonst üblich gewesen wären, zu umgehen.
AstraZeneca verweist auf „akzeptables Sicherheitsprofil“
Derzeit werden laut Medienberichten 51 Fälle vor dem High Court verhandelt. Die Ankläger werfen AstraZeneca vor, das Verfahren zu verschleppen, um weitere Opfer davon abzuhalten, Schadenersatzforderungen zu stellen. AstraZeneca teilt unterdessen mit, die Sicherheit der Patienten habe „oberste Priorität“ und es gebe klare Standards, die den sicheren Gebrauch jeglicher Medikamente sicherstellen, einschließlich der Anwendung von Impfstoffen. Klinische Versuche hätten belegt, dass der Corona-Impfstoff ein „akzeptables Sicherheitsprofil“ habe.
Wahrscheinlichkeit der Nebenwirkung bei 1:50 000
Überall auf der Welt werde der Nutzen der Medikation als höher eingeschätzt als die „Risiken von extrem seltenen möglichen Nebenwirkungen“, so AstraZeneca. TTS könne auch unabhängig von der Einnahme des Impfstoffes auftreten. Deshalb müsse jeder Einzelfall von Experten untersucht werden. Insgesamt wurden etwa 50 Mio. Briten mit dem Wirkstoff geimpft. 81 starben nachweislich an Komplikationen im Zusammenhang mit einer gestörten Blutgerinnung. Wie viele Patienten dauerhafte Schäden erlitten, ist nicht bekannt. Die Wahrscheinlichkeit, dass TTS nach der Einnahme des AstraZeneca-Impfstoffs auftritt, wird auf 1:50 000 geschätzt.
EU widerruft Zulassung
Als Reaktion auf das Eingeständnis von AstraZeneca hat die EU-Kommission die Zulassung des Impfstoffs zum 7. Mai 2024 widerrufen. Beinahe 13 Mio. Dosen sind in Deutschland verabreicht worden. Mehr dazu lesen Sie hier: EU widerruft Zulassung für Corona-Impfstoff von AstraZeneca