Cannabis wird legal – wahrscheinlich
Der Bundestag hat heute den Weg frei gemacht für die Cannabislegalisierung. Der Gesetzentwurf ist zwar nicht zustimmungsbedürftig, der Bundesrat kann das Verfahren trotzdem noch abbremsen.
Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag heute namentlich über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (Cannabisgesetz – CanG, 20/8704, 20/8763)“ entschieden. Ergebnis: Der Weg zum legalen Konsum ist frei – ab dem 1. April 2024. Abstimmungsresultat: 407 Abgeordnete waren für das Gesetz, 226 dagegen.
Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 g Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden. Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 g liegen. Zur Einordnung: 25 g haben einen Marktwert von rund 250 €. Die Menge reicht aus, um etwa 100 Joints oder drei Backbleche voll mit Space-Cookies zu backen. Mit anderen Worten: Selbst die härtesten Hardcorekiffer können eine solche Menge an einem Tag nicht alleine auf(b)rauchen.
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Sowohl die CDU/CSU als auch die AfD hatten im Vorfeld den Stopp der Legalisierung gefordert. Diese Ablehnung könnte das Gesetz tatsächlich noch ausbremsen. Hintergrund: Der Bundesrat kann mit einer erforderlichen Mehrheit den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren vorerst stoppen. Bayern will sich dafür einsetzen. Die Entscheidung ist terminiert auf den 22. März.
Gefährdet durch Cannabis: junge Menschen
Befürworter der Legalisierung verweisen regelmäßig auf erhöhte Steuereinnahmen des Staates und eine Entlastung der Justiz. Gegner sehen derweil die Gesundheit gefährdet – vor allem von jungen Menschen. Sie interpretieren das „Gras“ obendrein als Wegbereiter hin zu harten Drogen. Aber: Alle Kritiker müssen sich fragen lassen, warum Alkohol überall in Deutschland für – im internationalen Vergleich – Kleingeld angeboten wird. Denn die Folgen eines missbräuchlichen Konsums von Bier, Wein und Schnaps sind mindestens ähnlich verheerend wie die von Cannabis.
Weitere Regelungen des Gesetzes: Ermöglicht werden soll der private Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Privat angebautes Cannabis muss jedoch „vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden“. Außerdem dürfen nicht gewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben.
Für den Anbau von Cannabis ist ein grüner Daumen zu wenig
Dafür gelten strenge Vorschriften. So werden für die Anbauvereinigungen maximal 500 Mitglieder zugelassen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben müssen. Zulässig ist die Mitgliedschaft nur in einer Anbauvereinigung. In den Anbauvereinigungen darf Cannabis nur in begrenztem Umfang an Mitglieder weitergegeben werden, wobei die Mitgliedschaft und das Alter zu überprüfen sind.
Bei der Ernte von Cannabis kommen „Bucker“ und „Trimmer“ zum Einsatz
Genau daran knüpft ein Kritikpunkt des Bundesrates an: Das Gremium fürchtet eine hohe finanzielle Folgebelastung der Länder durch Kontroll- und Vollzugs- sowie Präventions- und Interventionsaufgaben. Als Beispiel angeführt wurde die Kontrolle der Anbauvereinigungen. Die Länderkammer bezweifelt außerdem die wirksame Kontrolle des zulässigen Höchstwertes von THC (Tetrahydrocannabinol) und hält neue, hochpotente Cannabissorten für möglich.
Außerdem: Die praktische Umsetzung der geplanten Jugendschutzzonen im öffentlichen Raum und Schutzvorkehrungen im privaten Raum sind nach Einschätzung der Länderkammer kritisch zu hinterfragen. Hier deute sich ein strukturelles Vollzugsdefizit an. Schließlich wies der Bundesrat auf die Notwendigkeit hin, zulässige Grenzwerte für THC im Straßenverkehr festzulegen.
Evaluierung der Novelle in vier Jahren
Die Novelle soll nach vier Jahren auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen hin evaluiert werden. Es bleibt bei einer Verschreibungspflicht für Medizinalcannabis.
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