EU-Kommission: Daten aller Patienten sollen in einen gemeinsamen Datenraum Gesundheit
Ein gemeinsamer Datenraum Gesundheit ist in der EU geplant, in den Patientendaten im Klartext übermittelt werden sollen. Ein Widerspruchsrecht der Betroffenen ist aktuell nicht vorgesehen.
Die Erfahrungen in der Corona-Pandemie haben die Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa angeschoben. Diskutiert wurde nicht nur die gemeinsame Impfstoffbeschaffung, sondern auch das Vereinheitlichen der Impfnachweise. Für die politische Bewertung wurde deutlich, dass repräsentative Daten auf aktuellem Stand unerlässlich sind. Vor allem in Deutschland zeigt sich, dass das öffentliche Gesundheitswesen nicht gut aufgestellt war.
Dabei fordern Forschungsverbände schon seit langem, Gesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen. Von ärztlicher Schweigepflicht und Patientengeheimnis ist längst keine Rede mehr: Die Daten sollen möglichst so vorliegen, wie sie in der Gesundheitsakte stehen. Erst vor wenigen Tagen verlangte das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung (DNVF), dass nicht nur die Patientendaten gesetzlich, sondern auch privat Versicherter für die Forschung „möglichst aktuell und vollständig“ über das kommende Forschungsdatenzentrum (FDZ) verfügbar gemacht werden.
Das Datengesetz und das Daten-Governance-Gesetz sollen den Austausch von Daten verbessern
Auf europäischer Ebene brachte die EU-Kommission in den letzten zwei Jahren mehrere neue Gesetzesvorhaben voran. Das Datengesetz und das Daten-Governance-Gesetz sollen nun den Datenaustausch befördern. Dienste, die Daten vermitteln, sollen in einem Register geführt werden. Vor allem mit KI-Methoden soll man dann leichter europaweit auf die Datenbestände in den Mitgliedstaaten zugreifen können. Das ginge zum Beispiel über das kommende Datenregister des Forschungsdatenzentrums FDZ, das 2019 mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz eingerichtet wurde.
Auf der Basis dieser neuen Regelungen soll ein europäischer Datenraum Gesundheit entstehen. Die EU-Kommission verspricht sich davon Fortschritte bei personalisierten Behandlungen und eine bessere Gesundheitsversorgung von Patienten mit seltenen oder chronischen Krankheiten. Auch sollen im Pandemie-Fall schneller valide Daten zur Verfügung stehen können. Dazu hat die EU-Kommission den Entwurf für Verordnung für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space – EHDS) vorgestellt.
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