EU-Richtlinie für weniger Strahlentote
Rund 1900 Menschen sterben in Deutschland jährlich an Lungenkrebs – ausgelöst durch Radonstrahlung (siehe Kasten). Das sind etwa 5 % aller Lungenkrebstoten. Das farb- und geruchslose Edelgas ist damit der zweithäufigste Auslöser für diesen Krebs und „bei Nichtrauchern der häufigste“, betont Bernd Hoffmann. Der Physiker leitet das Radon-Fachgebiet im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter.
Es soll weniger Radontote geben. Das wünscht sich Euratom. Die europäische Organisation für Atomenergie und Strahlenschutz legte 2013 in der Grundrichtlinie zum Schutz vor ionisierenden Strahlen fest, dass jeder EU-Staat Referenzwerte für dieses Edelgas festlegt. Euratom erlaubt von Februar 2018 an einen Radongehalt in Innenräumen von bis zu 300 Becquerel/m³ (Bq/m³) im Jahresmittel. Das heißt, in keinem Kubikmeter sollen mehr als 300 Radonatome pro Sekunde zerfallen.
Diese nationalen Referenzwerte werden keine Grenzwerte sein, erklärt Hoffmann, Überschreitungen seien aber zu vermeiden. Wird der Referenzwert überschritten, muss etwas getan werden, wenn auch nicht sofort. Wenn jedoch Schaden entsteht, kann ein Haftungsanspruch bestehen. Euratom verschärft mit der Neuerung die unverbindliche Empfehlung der EU-Kommission von 1990, wonach die Radonzerfallsrate in keinem Gebäude 400 Bq/m³ übersteigen sollte.
„Gottlob gibt es diese Richtlinie“, meint Christoph Eipper vom Beratungsbüro Envi Experts in Nürnberg. Die Gefahr durch Radon sei bekannt, ein verbindlicher Wert, ab dem Behörden, Bauträger oder Hauseigentümer handeln müssten, fehle aber. „Daher nehmen zu wenige diese Belastung ernst“, so der Geowissenschaftler.
Er befragte im September 2015 die Bauämter von 65 bayrischen Kommunen, etwa im Bayrischen Wald und im Alpenvorland, in denen höhere Radongehalte zu erwarten sind. Das Ergebnis: Keines dieser Ämter berücksichtigt die Belastung etwa in Bauleitplanungen. „Ich hörte oft: ‚Uns fehlen klare Vorgaben‘“, erinnert sich Eipper.
Dabei gibt es einfache Gegenmaßnahmen. Konsequentes Lüften in Kellerräumen senkt den Radongehalt. Ab und an kann eine Zwangsbelüftung nötig sein. In Kellerböden und -wänden von Neubauten lassen sich radondichte Folien einbauen. Rohrleitungen lassen sich mit radondichten Dichtungsmassen ummanteln. „Solche Maßnahmen kosteten 1000 bis 5000 €“, so Eipper.
Das Bundesumweltministerium will die Euratom-Vorgabe mit einem neuen Strahlenschutzgesetz umsetzen. Es bereitet auch einen Aktionsplan vor, um mit Baurichtlinien, Messstrategien sowie Informationskampagnen Bürger und Arbeiter besser zu schützen. Die unterschiedlich hohe Hintergrundbelastung soll dabei berücksichtigt werden. Höhere Zerfallsraten sind vor allem in Gebäuden in Mittelgebirgen und nah bei Kohle- und Erzbergbaugebieten zu messen (siehe Kasten).
Doch die Höhe des Referenzwertes ist strittig. Das BfS hält wie die Weltgesundheitsorganisation einen Wert von 100 Bq/m³ für sinnvoll. „Ab dieser Konzentration ist statistisch ein erhöhtes Gesundheitsrisiko nachweisbar“, konstatiert Hoffmann. Baden-Württemberg und Bayern empfehlen eine Radonbelastung von weniger als 250 Bq/m³. In Großbritannien gilt ein Zielwert von 100 Bq/m³, in Irland einer von 200 Bq/m³. In Österreich und Südtirol wird zwischen alten und neuen Gebäuden unterschieden: Die Zerfallsrate sollte in Neubauten 200 Bq/m³ nicht überschreiten und 400 Bq/m³ für alte Gebäude. Die Werte für die alten Gebäude müssen abgesenkt werden. In der Schweiz gilt für alle Gebäude ein Zielwert von 400 Bq/m³.
Wer den Referenzwert ignoriert, riskiert zivilrechtliche Klagen
„Unabhängig von der Höhe des Referenzwerts werden viele Gebäude betroffen sein“, erklärt Eipper. Die Radonzerfallsrate liegt in Innenräumen im Mittel bei 49 Bq/m³, sie kann auch 10 000 Bq/m³ betragen. Das BfS schätzt, dass in etwa 4 % aller Gebäude der Radonwert von 300 Bq/m³ überschritten wird – nach Schätzungen der Strahlenschutzkommission gar in jedem zehnten Gebäude. Setzt die deutsche Politik den Referenzwert auf 100 Bq/m³ fest, wäre nach BfS-Angaben jedes zehnte, für die Strahlenschutzkommission bis zu jedes dritte Gebäude betroffen.
Der Euratom-Referenzwert sei bereits ernst zu nehmen, betont Guido Kleve von der Anwaltskanzlei DLA Piper in Köln. Ein Beispiel: „Kommunale und private Bauträger können ansonsten einen Gewährleistungsmangel mit einbauen.“ Denn ein hoher Radongehalt könne ein Kündigungsgrund sein. Zivilrechtliche Klagen drohten, sollte jemand in einem mit Radon kontaminierten Raum an Lungenkrebs erkranken, so der Wirtschaftsjurist. Er verweist auf erste Urteile, die eine Radonbelastung als Sachmangel klassifizieren, „da ein erhöhter Radongehalt die Gesundheit ernsthaft gefährdet“.
Das Nichtbeachten der Radonbelastung schreckt bereits Investoren ab. Eipper gibt ein Beispiel: 2008 wollte ein US-Investor in Ostbayern eine Kaserne übernehmen und mit 400 Mitarbeitern nutzen. Nachdem ein Radongehalt in Innenräumen von bis zu 4300 Bq/m³ festgestellt wurde, zog der Investor sein Angebot aus Angst vor Haftungsfragen zurück. „In den USA liegt der Radongrenzwert bei 148 Bq/m³.“ Auch das Bundesarbeitsministerium empfiehlt in der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Lüftung“ (ASR A3.6) konsequentes Lüften. Weil jedoch ein Referenzwert fehlte, ab wann der Luftaustausch verbessert werden sollte, werde diese Regel selten angewandt, so Hoffmann.
Auch das wird sich mit der Grundrichtlinie ändern. „Betriebe vor allem in Risikogebieten sollten jetzt vorsorglich den Radongehalt in ihren Gebäuden messen lassen.“ Liegt der Messwert oberhalb des Referenzwertes, sollten Arbeitgeber Räume konsequent lüften und eventuell sanieren lassen.
Werden Mitarbeiter jährlich gar einer Körperdosis von mehr als 6 mSv (Millisievert) ionisierender Strahlung pro Jahr ausgesetzt, fallen Betriebe auch unter die Strahlenschutzverordnung. Diese Belastung werde bei achtstündigen Arbeitstagen in Räumen mit einer Radonaktivität von 300 Bq/m³ erreicht, erklärt Hoffmann. „Greifen Lüftungs- und Sanierungsmaßnahmen nicht, muss der Aufenthalt in den belasteten Räumen zeitlich begrenzt werden.“