EU-Spielzeugrichtlinie: Kinder besser vor Schadstoffen schützen
Das EU-Parlament hat sich heute für die Revision der EU-Spielzeugrichtlinie ausgesprochen. Weltweit könnte diese Regelung Vorreiter werden. Sie beinhaltet das Verbot von schädlichen Chemikalien sowie Sicherheits- und Datenschutzstandards für intelligentes Spielzeug.
Unsicheres oder gar giftiges Spielzeug soll innerhalb Europas erst gar nicht verkauft werden. Außerdem sollen Kinder besser vor Schadstoffen und anderen Risiken geschützt werden, die von den Spielsachen ausgehen können. Dies waren die Hauptziele des Entwurfs zur EU-Spielzeugrichtlinie, der heute zur Abstimmung kam. Spannend war die Entscheidung vor allem deshalb, weil immer mehr digitales Spielzeug auf den Markt kommt, bei dem Datenschutz und Datensicherheit zu beachten sind, und weil der Onlinehandel im Segment Spielzeug enorm zugenommen hat.
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Nach Meinung der EU-Parlamentarier soll die bestehende Richtlinie in eine unmittelbar anwendbare Verordnung umgewandelt werden. Im Vorfeld der Abstimmung hatten die Verbraucherschutzorganisation ChemTrust sowie 23 andere Nichtregierungsorganisationen vom EU-Parlament die Einschränkung der schädlichsten Chemikalien in Spielzeug gefordert. „Der EU-weite Schutz vor den schädlichsten Chemikalien wie PFAS und Bisphenolen ist ein wichtiger Bestandteil der Rechte von Kindern auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit“, erklärt Ninja Reineke, Vorstandsvorsitzende von ChemTrust Europe. „Humanbiomonitoring-Daten haben gezeigt, dass auch Kinder bereits diesen Schadstoffen ausgesetzt sind. Wir brauchen daher dringend weitere Maßnahmen, um alle Verbraucherprodukte bis 2030 schadstofffrei und sicher zu machen, unter anderem die Reform der europäischen Chemikalienpolitik.“
Verbot schädlicher Chemikalien, verschärfte Kontrollen
Der Vorschlag, der vor allem die Gesundheit sowie die körperliche und geistige Entwicklung von Kindern im Blick hatte, zielt auf das Verbot bestimmter Chemikalien in den Spielsachen. Im Fokus: krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe, die für Kinder besonders schädlich sind – zum Beispiel hormonähnliche Substanzen oder chemische Verbindungen, die auf die Atemwege wirken. Und auch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind nun in dem Regelwerk enthalten.
Neu ist ein digitaler Produktpass, über den jedes in der EU verkaufte Spielzeug verfügen muss; er ersetzt künftig die EU-Konformitätserklärung. In ihm sind die einschlägigen Sicherheitsvorschriften aufgeführt. Zudem soll er die Rückverfolgbarkeit von Spielzeug verbessern und die Marktüberwachung und Zollkontrollen vereinfachen. Aber auch die Verbraucher profitieren davon: Über einen QR-Code erhalten sie einfachen Zugang zu Sicherheitsinformationen und Warnhinweisen.
Besondere Regelungen für Spielzeug mit digitalen Elementen
„Kinder verdienen das sicherste Spielzeug, das möglich ist“, sagt Berichterstatterin Marion Walsmann von der EVP. „Mit den überarbeiteten Sicherheitsregeln geben wir ihnen genau das. Wir schützen sie vor unsichtbaren Gefahren wie schädlichen Chemikalien und sorgen dafür, dass Warnungen wie Altersbeschränkungen online gut sichtbar sind.“ Der digitale Produktpass stelle sicher, dass die Verbraucher Zugang zu den Informationen haben, die sie benötigen. Zugleich aber würden Geschäftsgeheimnisse geschützt – ein starkes Signal für fairen Wettbewerb.
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Ein besonderes Augenmerk gilt Spielzeug mit digitalen Elementen. Es muss künftig den Standards für Sicherheit, Schutz und Datenschutz entsprechen. Im EU-Parlament hieß es zudem, dass KI-basiertes Spielzeug, das in den Geltungsbereich des neuen Gesetzes über künstliche Intelligenz fällt, die Anforderungen an die Cybersicherheit, den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre erfüllen muss. Hersteller von digital vernetztem Spielzeug haben also die Cybersicherheitsvorschriften der EU einzuhalten.