EuGH-Urteil: GenX-Chemikalien sind „besonders besorgniserregend“
Der Europäische Gerichtshof hat heute bestätigt, dass Chemikalien der sogenannten GenX als „besonders besorgniserregend“ einzustufen sind. Damit wurde dem Chemieunternehmen Chemours, das gegen ein früheres Urteil in Revision gegangen war, erneut eine Absage erteilt.
Von dem Urteil wird Signalwirkung für die EU-Chemikalienpolitik erwartet – auch für die sogenannten PFAS. Diese Stoffklasse der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen steht seit geraumer Zeit wegen ihrer Gefahren für Mensch und Umwelt in der Kritik. Der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) in Helsinki liegt deshalb seit vergangenem Jahr der Vorschlag zu einem europaweiten Verbot der gesamten PFAS-Stoffklasse vor, der zurzeit in den Ausschüssen verhandelt wird.
„Das heutige Urteil ist eine gute Nachricht und bestätigt, dass GenX auf der EU-Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe bleibt“, sagt Ninja Reineke, Head of Science und Vorstandsvorsitzende von CHEM Trust Europe. „GenX-Chemikalien sind wie alle PFAS extrem persistent, das heißt, sie bauen sich in der Umwelt kaum ab. Daher brauchen wir ein EU-weites Verbot der gesamten PFAS-Stoffklasse, um der schleichenden Kontamination ein Ende zu setzen.“
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Chemours hatte gegen Europäische Chemikalienbehörde geklagt
Bereits im Februar 2022 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigt, dass die Gruppe der GenX-Chemikalien zu Recht als „besonders besorgniserregend“ gelten. Daraufhin ging das Chemieunternehmen Chemours in Revision. Chemours ist ein Spin-off von DuPont. Zu dem US-amerikanischen Chemiekonzern zählen unter anderem Marken wie Teflon. Besonders pikant in diesem Zusammenhang: Die GenX-Technologie wurde von DuPont 2009 ausgerechnet als Ersatz für eine andere „ewige Chemikalie“ namens PFOA eingeführt.
Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation CHEM Trust hatte gemeinsam mit der Umweltrechtsorganisation ClientEarth als Streithelfer im Prozess fungiert und im September 2021 an der Anhörung in Luxemburg teilgenommen. CHEM Trust hatte die Aufnahme von GenX in die Kandidatenliste der EU-Chemikalienverordnung REACH unterstützt. REACH verpflichtet die Hersteller der gelisteten Stoffe, Dossiers über die gefährlichen Eigenschaften der Chemikalien in ihrer Lieferkette anzulegen.
Langlebigkeit und hohe Mobilität der Chemikalien in der Umwelt
Die hohe Persistenz von GenX-Chemikalien in Verbindung mit ihrer hohen Mobilität und potenziell toxischen Wirkungen bedeutet, dass die Auswirkungen auch lange nach den Emissionen zum Tragen kommen können. „Dies stellt eine Bedrohung für künftige Generationen dar“, sagt Ninja Reineke und macht deutlich: „Wenn sich die Chemikalien weiterhin weltweit ausbreiten, gibt es kein Zurück.“