IT-Sicherheit 04. Jan 2023 Von Barbara Willms Lesezeit: ca. 4 Minuten

Cyberangriffe: „Den Notfallplan schon ausgedruckt in der Schublade haben“

Immer häufiger werden Unternehmen Opfer von Cyberattacken. Kommen Daten abhanden, können enorme Schäden entstehen. Versäumnisse bei der Meldung von Datendiebstählen können mit Bußgeldern belegt werden. Mitunter haftet die Geschäftsführung sogar persönlich. Was im Ernstfall zu tun ist, erläutert Fachanwalt Jens Nebel im Interview.

Hacker, die es gezielt auf Unternehmensdaten abgesehen haben, agieren häufig in organisierten Banden.
Foto: panthermedia.net/mikkolem

Durch Cyberangriffe entsteht nach Angaben des Branchenverbands Bitkom ein jährlicher Gesamtschaden von rund 223 Mrd. €. 88 % der Unternehmen in Deutschland sollen betroffen sein. Wie Unternehmen sich vor Cyberangriffen schützen und wie sie damit umgehen sollten, erklärt Jens Nebel, Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Nebel ist Partner bei der Wirtschaftskanzlei Kümmerlein in Essen und vertritt Mandanten in datenschutzrechtlichen Verfahren bis vor den Europäischen Gerichtshof.

VDI nachrichten: Herr Nebel, wie laufen Cyberangriffe zurzeit typischerweise ab?

Jens Nebel: Viele Angriffe erfolgen, indem zum Beispiel durch den Massenversand infizierter Dateien oder über eine manipulierte Internetseite Infrastrukturen wahllos mit Schadprogrammen angegriffen werden. Solche Angriffe lassen sich vergleichsweise leicht abwehren. Hiervon zu unterscheiden sind gezielte Angriffe, die meist über Wochen oder Monate von einer ganzen Tätergruppe arbeitsteilig vorbereitet werden. Solche Fälle lassen sich nur schwer in den Griff bekommen.

Wer steckt denn in der Regel hinter Cyberangriffen?

Zum einen gibt es nach wie vor die „klassischen“ Hacker. Sie handeln teilweise aus Neugierde, möchten ihre technischen Fähigkeiten erproben – und nehmen dabei Schäden bei den Angegriffenen billigend in Kauf. Daneben gibt es professionelle Banden, die auf eigene Rechnung oder im Auftrag tätig werden. Im Darknet lässt sich das Hacken eines Unternehmens mittlerweile fast ebenso einfach „buchen“ wie ein Hotelzimmer oder ein Netflix-Abo. Eine solche Hackergruppe lässt sich also für ihren Job bezahlen, meist mit einer prozentualen Beteiligung. Auftraggeber ist oft die organisierte Kriminalität. Das mit anderen kriminellen Geschäften erworbene Schwarzgeld wird so „reinvestiert“. Eher geringe Bedeutung haben Angriffe durch konkurrierende Unternehmen oder Sabotage durch Innentäter.

Wie sieht es aus mit Cyberangriffen durch staatliche Akteure?

Angebot wählen und sofort weiterlesen

  • Alle Beiträge auf vdi-nachrichten.com
  • Monatlich kündbar

Oder werden Sie VDI-Mitglied und lesen im Rahmen der Mitgliedschaft Vn+.

Jetzt Mitglied werden

Themen im Artikel

Ein Beitrag von:

Stellenangebote

DLG TestService GmbH

Prüfingenieur (m/w/d) Fahrzeugtechnik / QMB

Groß-Umstadt
GKS-Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH über dr. gawlitta (BDU)

Geschäftsführer (m/w/d) bei einem Unternehmen der Energiewirtschaft

Schweinfurt
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen

Ingenieur/in (m/w/d), mit Schwerpunkt Tiefbau, für den Landesbau

Frankfurt (Oder) oder Potsdam
NORDEX GROUP

BOP (Balance of Plant) Electrical Engineer (m/w/d)

Hamburg
Hochschule Anhalt

Professur Medizintechnik

Köthen
Westfälische Hochschule

Professur Künstliche Intelligenz und Industrielle Automation (W2)

Gelsenkirchen
Leibniz Universität Hannover

Universitätsprofessur für Turbomaschinen und Fluid-Dynamik

Hannover
Fachhochschule Münster

Ingenieur*in (TGA) im Labor Gebäudetechnik (w/m/d)

Steinfurt
Hochschule Fulda

Professur (W2) Angewandte Biotechnologie insbes. Zellkulturtechnik

Fulda
Justus-Liebig-Universität Gießen

Ingenieur/in oder staatl. gepr. Techniker/in Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik oder Meister/in im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk (m/w/d)

Gießen
Zur Jobbörse

Das könnte Sie auch interessieren

Empfehlungen des Verlags

Meistgelesen