EU Data Act: Europa will Datennutzung einfacher machen
Welche Nutzerdaten dürfen die Hersteller von Geräten an wen weiterreichen? Das Datengesetz der Europäischen Union (EU Data Act) will einen leichteren Zugang zu diesen Nutzerdaten erstellen. Auch die Reparatur der Geräte soll so leichter werden.
Datenteilen soll in Europa künftig leichter werden. Beispielsweise sollen laut dem geplanten EU Data Act jene Daten, die zur Reparatur von vernetzten Geräten notwendig sind, nicht zurückgehalten werden dürfen, um den Markt für Wartung, Reparatur und Ersatzteile zu kontrollieren. Damit stemmt sich die Regelung einem weltweiten Herstellertrend entgegen, wonach Software und Hardware so miteinander verbunden werden, dass eine Auftrennung zu Reparaturzwecken ohne Zustimmung des Herstellers nicht möglich ist. In der Fachsprache wird diese Verbindung verdongeln genannt.
US-Datenschutzstandards entsprechen nicht den europäischen
Im Jahr 2020 waren beispielsweise neun iPhone-Teile mit einer Seriennummer versehen worden und konnten daher im Reparaturfall nur vom Hersteller selbst getauscht werden – ansonsten hätten nicht nur Fehlermeldungen, sondern auch Funktionsverluste gedroht, weiß Steffen Vangerow vom Reparaturdienstleister Vangerow in Reutlingen. Der ausgewiesene Kenner des Reparaturmarkts beobachtet den Trend: „Je neuer das Modell, desto größer die Probleme.“
Reparaturen technischer Geräte oft nur durch den Hersteller möglich
Das Verdongeln von Hard- und Software sieht Vangerow, dessen Unternehmen Konzepte für einfachere Reparaturen entwickelt, auch bei anderen Herstellern: Beim neuesten Thermomix Modell TM6 sei es ohne Zugriff auf die herstellereigene Autorisierungssoftware nicht möglich, die Steuerelektronik, Leistungselektronik, Batterie, Display und das WLAN-Modul zu tauschen.
Datenschutz: DSGVO wird scharf geschaltet
Das neue europäische Datengesetz soll nun dafür sorgen, dass „Verbrauchern und Unternehmen noch mehr Kontrolle darüber gegeben wird, was mit ihren Daten geschehen kann, indem es klarstellt, wer auf Daten zugreifen darf und zu welchen Bedingungen“, erklärt Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der EU-Kommission.
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