Fake News und Irreführung 19. Dez 2023 Von Elke von Rekowski Lesezeit: ca. 2 Minuten

EU-Kommission geht gegen X vor

Hat X (vormals Twitter) im Zusammenhang mit den Terrorangriffen der Hamas Fake News und Hassnachrichten zugelassen? Die Europäische Kommission hat gegen X ein förmliches Verfahren eingeleitet. Für die Plattform von Elon Musk könnte es teuer werden.

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Die Europäische Kommission hat gegen X ein förmliches Verfahren eingeleitet. Es soll unter anderem klären, ob X im Zusammenhang mit den Terrorangriffen der Hamas Fake News zugelassen hat.
Foto: panthermedia.net / georgejmclittle

Im Rahmen des Verfahrens will die EU-Kommission prüfen, ob X in den Bereichen Risikomanagement, Inhaltsmoderation, Dark Patterns, Werbetransparenz und Datenzugang für Forscher gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) verstoßen hat. Zuvor hatte der Konzern in einer Voruntersuchung die Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Dabei ging es unter anderem um die Verbreitung illegaler Inhalte im Zusammenhang mit den Terroranschlägen der Hamas gegen Israel. „Wir nehmen jeden Verstoß gegen unsere Vorschriften sehr ernst. Und die Beweise, die uns derzeit vorliegen, reichen aus, um ein förmliches Verfahren gegen X einzuleiten“, sagte Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission.

Ressourcen und Maßnahmen von X gegen Fake News bei EU auf dem Prüfstand

Bei dem Verfahren steht unter anderem im Fokus, ob X die DSA-Verpflichtungen in Bezug auf die Bekämpfung der Verbreitung illegaler Inhalte in der EU eingehalten hat. Dabei soll es vor allem um die von X ergriffenen Maßnahmen zur Risikobewertung und -minderung gehen, um der Verbreitung illegaler Inhalte in der EU entgegenzuwirken. Außerdem soll genau überprüft werden, ob der durch das Gesetz vorgeschriebene Melde- und Aktionsmechanismus für illegale Inhalte in der EU greift. Das gilt auch im Hinblick auf die Ressourcen von X zur Moderation von Inhalten sowie auf die Wirksamkeit der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Informationsmanipulation auf der Plattform ergriffen wurden.

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X: Ärger mit dem blauen Häkchen

Zusätzlich kritisiert die EU-Kommission die aktuelle Praxis von X mit den sogenannten Blue Checks. Bis November 2022 sollte ein blaues Häkchen neben dem Kontonamen anzeigen, dass das Konto tatsächlich der Person oder Organisation gehörte, die es zu repräsentieren vorgab. Danach wurde dieses Programm jedoch stark verändert und auf alle Konten mit einem bestehenden Abonnement ausgeweitet. Es bestehe der Verdacht, dass die Benutzeroberfläche irreführend gestaltet sei, insbesondere in Bezug auf die mit bestimmten Abonnementprodukten verbundenen Häkchen.

Ebenfalls aus der Rubrik Informationstechnik: KI als digitaler Wächter gegen Kriminalität im Internet

Verfahren gegen X mit Signalwirkung

„Die Eröffnung des förmlichen Verfahrens gegen X macht deutlich, dass mit dem DSA die Zeiten vorbei sind, in denen die großen Onlineplattformen sich so verhalten können, als seien sie ‚zu groß, um sich zu kümmern‘“, so Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton. Das förmliche Verfahren ermächtigt die Kommission, weitere Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, wozu unter anderem einstweilige Maßnahmen und Entscheidungen über die Nichteinhaltung von Vorschriften zählen.

Das bringt das KI-Gesetz der EU

X wurde am 25. April 2023 im Rahmen des EU-Gesetzes über digitale Dienste als sehr große Onlineplattform (Very Large Online Platform, VLOP) eingestuft, nachdem das Unternehmen mitgeteilt hatte, dass es 112 Mio. monatlich aktive Nutzer in der EU habe. Das erstmalige Einleiten eines förmlichen Verfahrens könnte Signalwirkung auch für andere Unternehmen haben. Es könnte – nicht nur für X – bedeuten, dass in Zukunft bei den großen Onlineplattformen die eigenen Kontrollmechanismen ernster genommen werden müssen, wollen sie nicht hohe Strafzahlungen riskieren.

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