Geltendes KI-Recht in Mehrheit der Unternehmen unbekannt
Nur ein Viertel der Unternehmen in Deutschland hat sich bereits mit der europäischen KI-Regulierung beschäftigt, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. Ebenso vielen Unternehmen ist der AI Act unbekannt, obwohl er durchaus Auswirkungen auf ihren Geschäftsbetrieb haben dürfte.
KI (künstliche Intelligenz) bzw. AI (Artificial Intelligence) und die entsprechenden Lösungen kommen auch hierzulande bereits in vielen Firmen zum Einsatz. Seit Anfang August gilt der AI Act als EU-weiter Regulierungsrahmen für KI. Doch nur 24 % der Unternehmen in Deutschland haben sich bereits mit dem AI Act befasst, davon lediglich 3 % intensiv, so das Ergebnis der Umfrage des Branchenverbands Bitkom. 29 % der Firmen beabsichtigen zumindest, sich mit dem AI Act auseinanderzusetzen. 16 % der Unternehmen wollen sich auch künftig nicht mit dem Thema beschäftigen und 24 % der Firmen haben noch nie etwas vom AI Act gehört.
KI-Regelung: Unternehmen auch indirekt davon betroffen
Dabei sollten sich Unternehmen nicht zu sicher sein, dass die Regelung sie nicht betrifft. „Der AI Act gibt Regeln für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen und -Modellen vor, darunter fallen auch alle Unternehmen, die ein KI-System nicht selbst entwickeln, sondern entwickeln lassen oder eine marktübliche Standard-KI einsetzen“, sagt Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst. Er betont, dass KI in immer mehr Anwendungen und in immer mehr Unternehmen Einzug halten wird. „Der AI Act ist für alle verbindlich, und das gilt auch dann, wenn einzelne Beschäftigte ohne Wissen des Unternehmens KI einsetzen“, so Wintergerst.
„Nicht die Fehler der Datenschutz-Grundverordnung wiederholen“
Über die Folgen der Regelung für die Wirtschaft herrscht Uneinigkeit. 62 % der Unternehmen gehen davon aus, dass der AI Act die Entwicklung und den Einsatz von KI rechtssicher machen wird. 53 % finden sogar, dass er das Vertrauen in KI erhöhen wird. Für 41 % ist der AI Act allerdings ein Hinderungsgrund für den Einsatz von KI in Europa. 69 % der Unternehmen wünschen sich Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit der Regelung. Wintergerst zeigt sich besorgt, dass sich jetzt Fehler aus der Vergangenheit wiederholen: „Wir dürfen beim AI Act nicht die Fehler der Datenschutz-Grundverordnung wiederholen“, sagt er. Die bestehenden und neu zu schaffenden Aufsichts- und Marktüberwachungsbehörden dürften nicht nur kontrollieren und sanktionieren, sie müssten vor allem Hilfestellung liefern, wie künstliche Intelligenz in Deutschland rechtskonform entwickelt und eingesetzt werden könne.