Künstliche Intelligenz 10. Nov 2023 Von Alexandra Ilina Lesezeit: ca. 2 Minuten

Neue Dimensionen der Kriminalität durch KI: Soll Strafrecht überarbeitet werden?

Bayern fordert, das Strafrecht an die neuen Gefahren durch KI-Kriminalität anzupassen. Es ist wichtig, die Gesetze den technologischen Veränderungen anzupassen, um effektiv gegen diese Bedrohungen vorgehen zu können.

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Bayerns Justizminister fordert Anpassungen im Strafrecht angesichts der wachsenden Herausforderungen durch KI-Kriminalität.
Foto: PantherMedia / trambler58.mail.ru

Nach den Berichten der Deutschen Presseagentur (dpa) drängt Bayern darauf, dass der Gesetzgeber auf die sich wandelnde Technologie reagiert, insbesondere im Kontext des Kampfes gegen Cybercrime, Hassrede und Kindesmissbrauch. Bayern fordert vom Bund eine Überarbeitung der Gesetze, um den neuen realen Gefahren gerecht zu werden.

„Generative KI-Programme sind für jedermann verfügbar, immer leichter zu bedienen und von immer besserer Qualität. Leider sind auch Straftäter unter den Ersten, die neue technische Möglichkeiten für ihre Zwecke missbrauchen. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass das Strafrecht auf der Höhe der technologischen Entwicklungen ist“, sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU).

Expertengruppe soll einberufen werden

In der gestellten Forderung setzt sich Bayern dafür ein, dass der Bund eine Expertengruppe einberuft, um in ungeklärten rechtlichen Fragen für mehr Klarheit zu sorgen. „Mit künstlicher Intelligenz (KI) können Kriminelle ihre Täuschungsmethoden perfektionieren. Es muss geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen Personen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie KI zu kriminellen Zwecken entwickeln oder nutzen“, sagte der Minister. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass Cybercrime potenziell sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen beeinträchtigen und erheblichen Schaden verursachen kann.

EU-Parlament strebt weltweite Standards für künstliche Intelligenz an

Eisenreich erkennt ebenfalls die Notwendigkeit einer Anpassung, wenn es um Hass und Hetze geht. „Durch generative KI-Systeme könnte die Verbreitung noch weiter zunehmen. Wer ist strafrechtlich verantwortlich, wenn eine künstliche Intelligenz Passagen mit strafbaren Inhalten wie Beleidigungen oder Volksverhetzung generiert? Diese Fragen müssen geklärt werden.“

Bestehende Strafrahmen überarbeiten

Eisenreich äußerte Bedenken hinsichtlich des Bereichs der Darstellungen des sexuellen Missbrauchs an Kindern aufgrund der sich wandelnden technischen Möglichkeiten. Er betonte die Besorgnis über „eine neue Dimension bei der Verbreitung“ und unterstrich die Notwendigkeit, dass der Bundesgesetzgeber die bestehenden Strafrahmen daraufhin überprüfen sollte, ob sie dem Unrechtsgehalt dieser Straftaten angemessen sind. Das Tempo der Digitalisierung sei rasant. Die strafrechtlichen Fragen, die mit dem technologischen Fortschritt einhergehen, werden sich voraussichtlich ebenfalls weiterentwickeln.

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Infolgedessen sei es notwendig, dass der Bund umgehend eine Expertengruppe einberuft, bestehend aus Vertretern der Justiz und der IT-Sicherheitsforschung. Diese Gruppe soll im Frühjahr 2025 Ergebnisse vorlegen, die der Justizministerkonferenz präsentiert werden. (mit dpa)

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