Rekordbußgelder gegen Unternehmen
2022 verhängten europäische Datenschutzbehörden Bußgelder in Rekordhöhe gegen Unternehmen. Ob das künftig auch in Deutschland möglich ist, wird der Europäische Gerichtshof 2023 klären.
Bußgelder werden in Deutschland bislang nur gegen natürliche Personen verhängt, nicht aber gegen Unternehmen. Eine Klage seitens der Datenschutzaufsicht könnte das jetzt ändern. So prüft der Europäische Gerichtshof (EuGH) derzeit, ob deutsche Datenschutzbehörden Bußgelder auch gegen juristische Personen wie Unternehmen verhängen können.
Beschäftigtendatenschutz in den Startlöchern
Immobilienkonzern sammelte zu viele personenbezogene Daten
Die Berliner Datenschutzbeauftragte hatte 2019 ein Rekordbußgeld in Höhe von 15,4 Mio. € gegen den Immobilienkonzern „Deutsche Wohnen“ verhängt. Grund: Das Unternehmen speichere zu viele personenbezogene Daten über seine Mieter. Unter anderem habe das Unternehmen Angaben zur Sozial- und Krankenversicherung, Arbeitsverträge und Informationen über finanzielle Verhältnisse erhoben und nicht mehr benötigte Daten nicht regelmäßig gelöscht.
Verhängt wurde das Rekordbußgeld im Fall der Deutsche Wohnen gegen die juristische Person, die das Unternehmen führt. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung erlaubt Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Mio. € oder im Fall eines Unternehmens bis zu 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs. Hätte sich das Bußgeld am Jahresumsatz bemessen, hätte die Behörde auch ein Bußgeld von 28 Mio. € verhängen können.
Allerdings gelten im deutschen Recht Verstöße gegen das Datenschutzrecht noch immer als Ordnungswidrigkeiten. Und diese können gemäß dem bisherigen deutschen Rechtsverständnis nur von natürlichen Personen begangen werden. Daher stellte das Berliner Landgericht das Verfahren gegen die Deutsche Wohnen ein.
Widerspruch zwischen deutschem und europäischem Recht beim Datenschutz soll geklärt werden
Das europäische Recht sieht das jedoch anders – aus gutem Grund: „Gerade bei großen Konzernen ist der Nachweis einer persönlichen Verursachung in der Unternehmensleitung häufig kaum zu führen“, erklärt die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp. Um den Widerspruch zwischen deutschem und europäischem Recht zu klären, brachte die Berliner Staatsanwaltschaft im Einvernehmen mit der Datenschutzbehörde eine Beschwerde ein.
Datenschutz: DSGVO wird scharf geschaltet
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