Datenschutz 21. Okt 2022 Von Christiane Schulzki-Haddouti Lesezeit: ca. 4 Minuten

Was Sie gegen Abmahnung wegen Google Fonts tun können

Derzeit rollt eine Welle von Abmahnungen im Zusammenhang mit von Google für Website-Betreiber zur Verfügung gestellten Schriftarten und Typografieelementen durch das deutsche Netz. Wir sagen, was zu beachten ist, und geben Tipps für Hilfe zur Selbsthilfe.

Je nachdem, wie Google Fonts auf Webseiten zur Verfügung gestellt werden, kann es sein, dass die dynamische IP-Adresse von Nutzerinnen und Nutzern an Google übertragen wird. Ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, urteilte ein Gericht. Inzwischen rollte infolge dessen eine Abmahnwelle durch Deutschland. Wir sagen, was bei der Nutzung der Fonts zu beachten ist, und geben Tipps für Hilfe zur Selbsthilfe.
Foto: panthermedia.net/WrightStudio

Eine Berliner Kanzlei fordert im Namen von Privatpersonen bzw. einer „Interessengemeinschaft Datenschutz“ von den Betreibern von Webseiten Schadensersatz in Höhe von 170 € ein: Sie hätten über Webfonts von Google unter anderem die IP-Adresse der Betroffenen unzulässig an Google übermittelt.

Datenschutz: DSGVO wird scharf geschaltet

Viele Webseitenbetreiberinnen und -betreiber nutzen diese Webfonts. Denn die von Google kostenlos zur Verfügung gestellten Schriftarten dürfen ohne Lizenzgebühren genutzt werden und finden sich daher in vielen Content-Management-Systemen (CMS). Beispielsweise gibt es viele Designvorlagen im CMS-System WordPress, die mit Google Fonts arbeiten.

Derzeit läuft eine Abmahnwelle zu Google Fonts gegen Webseitenbetreiber

Die Abmahner beziehen sich auf ein Urteil des Landgerichts München (Az. 3 O 17493/20), das im Januar 2022 einer Klägerin einen Schadensersatz von 100 € zusprach. Die Klägerin hatte vor dem Gericht von einem Webseitenbetreiber wegen der Nutzung der Google Fonts Unterlassung und Schadensersatz verlangt. Das Gericht hatte der Klage stattgegeben, da die unerlaubte Weitergabe der IP-Adresse das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach § 823 Abs. 1 BGB verletze. Mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nämlich unstreitig, dass eine dynamische IP-Adresse personenbezogen ist.

Wenn Firmen und Staaten sich nicht an Regeln halten

In Anwaltskreisen wird die Abmahnwelle kritisch diskutiert. Nach Ansicht der „IT-Recht Kanzlei“ aus München handelt es sich dabei um „einen fragwürdigen, rechtlich durchaus verwerflichen Versuch, unter Berufung auf eine vermeintliche Datenschutzverletzung finanzielle Mittel bei den betroffenen Seitenbetreibern zu lockern“.

Die Kanzlei rät dazu, den Forderungen nicht nachzugeben. Ihrer Ansicht nach müssten die Abmahner begründet darlegen, warum die Datenschutzverletzung ihre persönlichkeitsrechtlichen Belange beeinträchtigt hat. Ein „bloßes Gefühl des Unbehagens“ reiche nicht. Weil kein konkreter Schaden geltend gemacht werden könne, könne auch nicht erfolgreich Schadensersatz gefordert werden.

Wie erkenne ich, ob Webfonts von Google auf meiner Homepage sind?

Angebot wählen und sofort weiterlesen

  • Alle Beiträge auf vdi-nachrichten.com
  • Monatlich kündbar

Oder werden Sie VDI-Mitglied und lesen im Rahmen der Mitgliedschaft Vn+.

Jetzt Mitglied werden

Themen im Artikel

Ein Beitrag von:

Stellenangebote

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.

Facharbeiter/in Gebäude- und Haustechnik (w/m/d) Regelungstechnik für die Anlagen der technischen Infrastruktur und der Infrastruktur von Versuchsanlagen

Berlin
Evonik Operations GmbH

Ingenieur Prozessleittechnik (m/w/d)

Wesseling
Stadt Karlsruhe

Abteilungsleitung Bauen als Ortsbaumeister*in

Karlsruhe
Bau & Service Oberursel (BSO)

Bauingenieur Tiefbau (m/w/d) als Bereichsleitung

Oberursel (Taunus)
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen

Fachingenieure Elektro- oder Versorgungs- oder Gebäude- und Energie- oder Umwelttechnik (w/m/d) als Grundsatz-Sachbearbeiter Energiemanagement

Potsdam, Brandenburg an der Havel, Cottbus oder Frankfurt (Oder)
Hochschule Ravensburg-Weingarten

Professur für Digitalisierung und KI im Maschinenbau

Weingarten
NORDEX GROUP

SCADA Projektingenieur (m/w/d)

Hamburg, Rostock
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

Ingenieurinnen / Ingenieure (w/m/d) für Versorgungstechnik bzw. Gebäudeautomation

Berlin
Maschinenfabrik Herkules Meuselwitz GmbH

CE-Koordinator (m/w/d) in der mechanischen Konstruktion

Meuselwitz
IU Internationale Hochschule GmbH

Professur Bauingenieurwesen im Dualen Studium (m/w/d)

Münster
Zur Jobbörse

Das könnte Sie auch interessieren

Empfehlungen des Verlags

Meistgelesen