Hamburger Hafen: Einstieg von China erlaubt
Das Bundeskabinett hat heute eine Teiluntersagung im Investitionsprüfverfahren Hamburger Hafen beschlossen. Hiernach kann das chinesische Staatsunternehmen Cosco einen Anteil unterhalb von 25 % an der HHLA Container Terminal Tollerort GmbH erwerben.
Es ist ein Kompromiss: Statt mit 35 % kann sich die chinesische Staatsreederei Cosco nur mit 24,9 % am Hamburger Hafen beteiligen. Ein weitergehender Erwerb oberhalb dieses Schwellenwerts wird untersagt. Zudem werden Sonderrechte untersagt. Damit wird eine strategische Beteiligung an der Hamburger Hafen und Logistik Container Terminal Tollerort GmbH (HHLA CTT) verhindert und der Erwerb auf eine reine Finanzbeteiligung reduziert. Grund für die Teiluntersagung ist das Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit.
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Mit der Teiluntersagung werde zugleich sichergestellt, so das Bundeswirtschaftsministerium, dass die Schwelle von 25 % auch künftig nicht ohne neues Investitionsprüfverfahren überschritten werden kann. Möchte der Erwerber Cosco beispielsweise zu einem späteren Zeitpunkt weitere Anteile erwerben, so löst jeder Erwerbsvorgang, der die Schwelle von 25 % überschreitet, eine neue Investitionsprüfung aus.
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Hamburger Hafen: Keine Geschäftsführerposten, keine Vetorechte für chinesische Staatsreederei
Zudem wird den Erwerberinnen untersagt, in anderer Weise eine wirksame Beteiligung an der Kontrolle der HHLA CTT zu erlangen, die über den durch einen Stimmrechtsanteil unterhalb von 25 % vermittelten Einfluss hinausgeht. Es darf also nicht über Sonderrechte zu einem atypischem Kontrollerwerb kommen. Entsprechend wird den Erwerberinnen u. a. untersagt, sich vertraglich Vetorechte bei strategischen Geschäfts- oder Personalentscheidungen einräumen zu lassen. Auch wird im Zuge der Teiluntersagung beispielsweise untersagt, Mitglieder der Geschäftsführung oder Personen in operativen Führungspositionen zur selbstständigen Entscheidung zu benennen.
In einem sektorübergreifenden Investitionsprüfverfahren kann gem. §§ 55 ff. Außenwirtschaftsverordnung ein Erwerb eines Nicht-EU-ansässigen Unternehmens durch die Bundesregierung geprüft werden. Prüfmaßstab ist dabei, ob der Erwerb eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellt. Eine Volluntersagung sowie eine Teiluntersagung können nach den Regeln für die Investitionsprüfung, konkret nach § 13 Abs. 3 S. 1 AWG, nur mit Zustimmung der Bundesregierung erfolgen, das heißt, sie bedürfen eines Kabinettsbeschlusses.
In einem nächsten Schritt wird die Teiluntersagung jetzt der Erwerber- und Veräußererseite zugestellt. Es handelt sich formal um einen Verwaltungsakt.
Viel Kritik an Chinas Einstieg im Hamburger Hafen
Zahlreiche Ministerien hatten sich kritisch bis ablehnend zum Hamburger-Hafen-Deal geäußert, ebenso Parteien wie die Grünen und die CDU. So sagt Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge, der Verkauf eines Anteils des Hamburger Hafenterminals an das chinesische Unternehmen Cosco sei und bleibe ein Fehler. Die Finanzbeteiligung unter 25 % begrenze zwar den Schaden, aber selbst die bedeute wirtschaftliche Abhängigkeit und beeinträchtige Deutschlands Souveränität bei kritischer Infrastruktur. Strategische Abhängigkeiten müssten reduziert und nicht zementiert werden.
Auch der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz spart nicht mit Kritik an Olaf Scholz. So sagte er am Mittwoch im „Morgenmagazin“ der ARD: „Ich verstehe den Bundeskanzler nicht, wie er in einer solchen Situation darauf bestehen kann. Diese Genehmigung zu erteilen, ist falsch.“
Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters äußerte sich der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, wie folgt: „Die Bundesregierung wiederholt den Fehler vieler vorheriger Bundesregierungen und setzt kurzfristige wirtschaftliche Interessen über langfristigen Wohlstand und Stabilität.“
HHLA und Cosco: Seit 40 Jahren erfolgreiche Zusammenarbeit
In einer Pressemitteilung von Ende August betont die HHLA ihre seit nunmehr 40 Jahren bestehende erfolgreiche Zusammenarbeit mit der chinesischen Reederei Cosco Shipping Lines. Grundlage dieser erfolgreichen Partnerschaft sind laut HHLA nicht nur Handelszahlen, sondern vor allem Vertrauen, Zuverlässigkeit sowie gegenseitiger Respekt. China sei der größte Kunde des Hamburger Hafens. Davon würden die HHLA, der maritime Standort Hamburg sowie die Industrienation Deutschland profitieren.