Anwender beklagen Unterregulierung 03. Dez 2020 Von Iestyn Hartbrich Lesezeit: ca. 2 Minuten

Drohnen: Neues europäisches Regelwerk reicht nicht aus

Drohnenanwender wünschen sich dringend einheitliche Regeln. Daran wird auch die neue EU-Drohnenverordnung nur wenig ändern.


Foto: Deutsche Flugsicherung

Es kommt nicht häufig vor, dass sich eine Branche öffentlich als „unterreguliert“ bezeichnet. Die Drohnenanwender und -dienstleister in Deutschland tun das. Sie leiden tatsächlich an einem Mangel an Regeln.

Die Behörden sind beim Thema Drohnen offenbar im Zwiespalt. Einerseits wollen sie ähnliche Sicherheitsstandards wie in der bemannten Luftfahrt. Andererseits wollen sie das Massenphänomen, den Milliardenmarkt Drohnen, nicht lähmen.

Drohnenflüge sind grundsätzlich erlaubt

Das Ergebnis: Flüge sind grundsätzlich erlaubt – per Allgemeinverfügung im Juristenjargon. Aber es gibt einen Haken: Wer eine Aufstiegsgenehmigung beantragt, erklärt formal, über sämtliche relevante Regulatorik Bescheid zu wissen. Das ist ziemlich viel verlangt – und mit Haftung verbunden, wenn etwas schief geht. „Die Mehrzahl der Anträge ist heute wahrscheinlich rechtswidrig“, sagt der Jurist Martin Maslaton. Stattdessen brauche es ein verbindliches Regelwerk für ganz Europa, analog zur Straßenverkehrsordnung.

Dieses Regelwerk liefert die neue EU-Drohnenverordnung, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, noch nicht. Denn sie wird von jedem EU-Mitglied einzeln in nationales Recht überführt. Trotzdem enthält die Verordnung wichtige Bausteine. Zum Beispiel wird erstmals geregelt, dass bestimmte Drohnen sich automatisiert mitteilen. Die Drohne meldet also ihre Identität und Flugbahn elektronisch (eID) den Flugsicherheitsbehörden. Das ist ein harter Eingriff in die Freiheit jener, die die Geräte steuern, aber ein unvermeidlicher.

Drohne meldet sich elektronisch

Für die Zukunft plant die europäische Luftsicherheitsbehörde Easa, Zonen einzurichten, in denen Drohnen unkompliziert fliegen können. Sind die Zonen groß genug, wäre das eine echte Öffnung des Luftraums für Drohnen. Voraussetzung dafür ist aber das eID-Verfahren. „Alle Teilnehmer im Luftraum müssen sichtbar sein – die bemannten wie auch die unbemannten“, sagt Jan-Eric Putze, CEO des Drohnendienstleisters Droniq.

Den kompletten Fokus „Drohnen“ Lesen Sie im aktuellenE-Paper der VDI nachrichten, u.a. mit diesen Themen:

Luftfahrt: Surren auf der Stelle

Viele Unternehmen würden Drohnen nutzen, wenn der Aufwand geringer wäre und es klare Regeln gäbe. Einblicke in eine unterregulierte Branche.

Stand heute ist Deutschland für den kommerziellen Drohnenbetrieb schwieriges Terrain, vor allem bei Flügen außerhalb des Sichtfelds (BVLOS, beyond visual line of sight). In der Drohnenindustrie ist von Chaos die Rede.

Die Genehmigungspraxis zum Beispiel unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Besonders kompliziert wird das, wenn der geplante Flug über eine Landesgrenze hinweg führt, etwa am Leipziger Flughafen, der direkt an Sachsen-Anhalt angrenzt.

Bannmeile

Sensible Infrastrukturen müssen vor Drohnen geschützt werden. Die Deutsche Flugsicherung hat nun die Leistungsfähigkeit von Drohnendetektionssystemen untersucht.

Ein Teil des Luftraums wird Drohnen vorenthalten bleiben. Über Kraftwerken, Bahntrassen und Naturschutzgebieten werden sie nicht fliegen dürfen. Auch nicht rund um die Flughäfen. Systeme, die unerlaubte Drohnen in solchen Gebieten vom Himmel holen, gibt es viele. Störsender sind zum Beispiel im Einsatz, Fangnetze und Gegendrohnen. All diese Technologien haben eins gemeinsam: Sie sind auf ein zweites, vorgeschaltetes System angewiesen, dass die Drohnen aufspürt, die Drohnendetektion.

Science Fiction: Durchgedrehte Drohnen

In der öffentlichen Wahrnehmung sind Drohnen schon jetzt Teil des Alltags. Mit der Realität hat dieses Bild wenig zu tun. Wie diese künftig aussehen könnte, zeigt ein fiktiver Chatverlauf aus dem Jahr 2041.

Mehr dazu im aktuellenE-Paper der VDI nachrichten.

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