E-Scooter sollen sicherer werden
Regeln werden mit einer Übergangsfrist an die des Radverkehrs angeglichen, Fußgänger fürchten mehr um ihre Unversehrtheit.
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Für die Nutzung von E-Scootern sind neue Regeln geplant. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu nun einen Entwurf vorgelegt zu dem bis zum 9. August Länder und Verbände Stellung nehmen können und der im Kern vorsieht, dass sie – wo immer das möglich ist – dem Radverkehr angeglichen werden sollen.
So sollen Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel etwa den Grünpfeil nutzen dürfen. Der Entwurf enthält laut Ministerium zudem den Vorschlag, dass die Freigabe von Gehwegen oder Fußgängerzonen mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ auch für E-Scooter gelten soll. Wie bisher sei bei solchen Freigaben aber Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und in besonderem Maße auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen.
Für diese verhaltensrechtlichen Regelungen ist eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen. Generell soll die neue Verordnung im April 2025 in Kraft treten, die Regeln zur Angleichung ein Jahr später. In dieser Übergangsfrist könnten die Kommunen beispielsweise prüfen, ob auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen oder Fußgängerzonen ein Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge ausgesprochen werden sollte oder nicht. Die zuständigen Behörden vor Ort könnten dann zudem entscheiden, ob auch E-Scooter auf einzelnen, für Fahrräder freigegebenen Gehwegen erlaubt sein sollen oder nicht.
Blinker werden Pflicht
Neu soll auch sein, dass neu zugelassene E-Scooter verpflichtend einen Blinker besitzen müssen. Gelten soll das laut Entwurf von Anfang 2027 an. Von der Bundesanstalt für Straßenwesen heißt es zu E-Scootern, dass viele Nutzer die Anzeige der Fahrtrichtungsänderung per Hand wie bisher als unsicher empfänden. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßt den Vorschlag ebenfalls, denn auf E-Scootern könne das Handzeichen, für das der Lenker nur noch mit einer Hand gehalten werde, zu instabiler Fahrweise führen.
Fachverband „Fuss“ spricht von Attacke
Doch die Planungen stoßen auch auf Widerstand. Der Fachverband „Fuss“ spricht sogar von einer „groben Attacke“ auf die Menschen zu Fuß. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) wolle E-Scooter auf mehr Gehwegen und in mehr Fußgängerzonen zulassen, außerdem wolle er den bisher vorgeschriebenen Mindestabstand zu Fußgängern von 1,5 m beim Überholen abschaffen, so ihr Vorwurf. Vor allem Leih-E-Scooter würden dabei oft gefährlich und chaotisch gefahren. Zudem würde so das Abstell-Chaos verfestigt, weil das Parkrecht für E-Scooter in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben würde. Stattdessen sollten laut Verband nach einer Übergangszeit ab Anfang 2026 E-Scooter auf Gehwegen nur noch auf markierten Flächen abgestellt werden dürfen.
ADAC fordert besseren Opferschutz
Aus Sicht des ADAC bleibt zudem weiterhin der Opferschutz unberücksichtigt. Bei E-Scootern bestehe bisher aufgrund ihrer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h keine Gefährdungshaftung. Daher müsse derjenige, der schuldlos durch einen E-Scooter zu Schaden kommt, dem E-Scooter-Fahrer bisher ein persönliches Verschulden nachweisen, um von der Versicherung Schadenersatz zu erhalten.
TÜV: Betriebssicherheit steigern
„Es ist notwendig, die Sicherheit und Akzeptanz der E-Scooter zu verbessern, vor allem vor dem Hintergrund der steigenden Beliebtheit“, erklärt Richard Goebelt, TÜV- Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität. Insbesondere die Anpassungen an die technischen Anforderungen der Fahrzeuge seien essenziell, um die Betriebssicherheit der E-Scooter zu steigern. Dazu zählen etwa Blinker, eine Verschärfung der Batterieprüfungen oder voneinander unabhängige Vorder- und Hinterradbremsen.
Zahl der Unfälle steigt
Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Todesopfer und Verletzten bei E-Scooter-Unfällen verdoppelt. 22 Menschen starben nach Angaben des Statistischen Bundesamts auf Deutschlands Straßen, 2022 waren es noch elf Tote. Insgesamt gab es im Bundesgebiet 9425 Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Das waren 14,1 % mehr als im Jahr davor. Als häufigste Gründe für die Unfälle nennt das Bundesamt die falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege. Fast genauso häufig ist das Fahren unter Alkoholeinfluss Grund für den Unfall. Besonders viele Unfälle passieren in Großstädten.