Neuerungen 16. Apr 2024 Von Dominik Hochwarth Lesezeit: ca. 2 Minuten

Fliegen, Bahn- oder Autofahren: Das ändert sich im Mai

Ob mit dem Flugzeug, dem Zug oder dem Auto: Für Verbraucher ändert sich ab Mai einiges. Wir haben es für Sie zusammengefasst.

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Fahrer von Dieselfahrzeugen können ab Mai mit 100 % Biosprit aus Abfallstoffen fahren.
Foto: PantherMedia / GRAZVYDAS J

Alles neu macht der Mai? Nicht ganz, aber einige Änderungen stehen bevor. So könnten Flugtickets teurer werden. Autofahrer können künftig reinen Biosprit tanken und die Bahn stellt eine ihrer Apps ein. Hier ein Überblick über die anstehenden Änderungen:

Höhere Flugticketsteuern

Ab dem 1. Mai müssen Flugreisende mit erhöhten Kosten rechnen. Die Ticketsteuer steigt je nach Flugdistanz um mehr als 20 %. Die neuen Steuersätze variieren zwischen 15,53 € und 70,83 € pro Ticket.

Biodiesel aus Abfallstoffen verfügbar

Autofahrer haben bald die Möglichkeit, Diesel zu tanken, der vollständig aus Abfallstoffen wie gebrauchtem Frittenfett produziert wird. Diese Option war bisher nur als Beimischung zum herkömmlichen Diesel verfügbar. Die entsprechende Neuregelung wird voraussichtlich ab Mai wirksam, ein konkretes Datum steht noch aus.

Mehr Transparenz beim Neuwagenkauf

Ab dem 1. Mai erhalten Käufer von Neuwagen umfassendere Informationen zu Verbrauchs- und Emissionswerten direkt beim Händler. Die CO2-Farbskala, die Autos von A (grün) bis G (rot) klassifiziert, wird angepasst und berücksichtigt nun nicht mehr das Gewicht des Fahrzeugs. Zusätzlich müssen die voraussichtlichen CO2-Kosten für die nächsten zehn Jahre angegeben werden.

Änderungen bei der DB Streckenagent-App

Die Deutsche Bahn stellt ihre App DB Streckenagent am 2. Mai ein. Diese App diente bisher dazu, Fahrgäste über aktuelle Störungen zu informieren. Die Funktionalität wird in die DB Navigator App integriert.

Neue Regelungen für Verkehrssünder in der Schweiz

Ab dem 1. Mai werden deutsche Verkehrssünder, die in der Schweiz beispielsweise beim Falschparken oder Rasen erwischt werden, durch Deutschland zur Zahlung aufgefordert, sofern die Strafe 70 € oder 80 CHF übersteigt. Gleiches gilt umgekehrt für Schweizer in Deutschland.

KI-generierte Inhalte auf Meta-Plattformen

Der Konzern Meta, zu dem Facebook gehört, führt ab Mai eine neue Regelung ein. Künstlich erzeugte oder manipulierte Fotos und Videos zu wichtigen Themen erhalten Warnhinweise, statt gelöscht zu werden. Ziel ist es, die Irreführung der Öffentlichkeit zu vermeiden. (dpa/hoc)

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