Mehr Platz für Windkraft: Schutzbereiche um Doppler-Drehfunkfeuer in Baden-Württemberg verkleinert
Nach und nach werden die Schutzbereiche um die Doppler-Drehfunkfeuer in Deutschland von 15 km auf 7 km verkleinert. In Baden-Württemberg sind nun sämtliche Änderungen beschlossene Sache.
Im Flugverkehr werden zur Navigation Funkfeuer genutzt: Funkstationen am Boden, die Flugzeugen den Weg weisen, analog zu Leuchttürmen in der Schifffahrt. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat angekündigt, die Schutzradien rund um Navigationsanlagen eines bestimmten Typs, die sogenannten Doppler-Drehfunkfeuer (DVOR), zu verringern. Bis Ende 2022 sollen sämtliche Prüfungen abgeschlossen sein.
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Hintergrund: Windenergieanlagen können das UKW-Signal der DVOR-Anlagen streuen, sodass ein Winkelfehler entsteht. Das Signal kommt dann verfälscht beim Flugzeug an. Grundlage der Verkleinerungspläne sind die beiden Forschungsprojekte „Weran“ und „Weran plus“, in denen u. a. die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Mess- und Simulationsmethoden zur Prognose des Winkelfehlers entwickelt hat.
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Bislang beträgt der vorgeschriebene Schutzradius um jede DVOR-Anlage 15 km; in Zukunft sollen es 7 km sein. Oder – in Flächen ausgedrückt: Der Bereich, in dem Windenergieanlagen nahezu ausgeschlossen sind, reduziert sich von 707 km2 auf 154 km2.
Mehr Platz für Windräder
Das Land Baden-Württemberg hat nun vermeldet, dass die Verkleinerungen für alle vier DVOR-Schutzbereiche im Landesgebiet – in Stuttgart, Sulz, Karlsruhe und im bayerischen Dinkelsbühl, das mit seinem Schutzbereich die Kreise Schwäbisch Hall und Ostalbkreis betrifft – beschlossen wurden. „Dafür haben wir uns lange stark gemacht: mehr Platz für Windräder bei gleicher Sicherheit der Funknavigation“, sagt Umweltministerin Thekla Walker.
Für Baden-Württemberg bedeutet das konkret: 1900 km2 mehr Fläche, auf der theoretisch Windenergieanlagen gebaut werden können. Das entspricht 5,5 % der Landesfläche.
Nun sollen Windkraftausbauprojekte neu geprüft werden, die in der Vergangenheit aufgrund eines Konflikts mit dem DVOR-Betrieb abgelehnt wurden oder für die wegen der Nähe zu solchen Funkfeuern keine Aussichten auf Genehmigung bestand.