Neue Regeln für Pedelecs: Bremst die Europäische Union E-Radler aus?
Elektrofahrräder sind so beliebt, weil sie im Straßenverkehr als Fahrrad gelten. Nun diskutiert die EU-Kommission Neuregelungen. Dabei sollte der Fokus besser auf einen anderen Aspekt gelenkt werden.
Jahrelang hielten sich Hersteller von pedalelektrisch angetriebenen Fahrrädern (Pedelecs) zurück, wenn es um Diskussionen über Höchstgeschwindigkeiten ging. Der Grund: Die Produkte sollten regulatorisch weiterhin als Fahrräder und nicht als Kleinkrafträder betrachtet werden. Für die Absatzzahlen war das gut.
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Doch der Boom der leichten Mobilität führt nun zunehmend zu Konflikten. In Deutschland treffen auf Radwegen Fahrräder auf E-Scooter mit 20 km/h Maximalgeschwindigkeit und Pedelecs, die bis 25 km/h angetrieben werden. Schnellere Modelle, S-Pedelecs mit bis zu 45 km/h, gehören dagegen auf die Straße, wo sie wiederum in Konflikt mit Pkw und Lkw geraten. Dazu kommen Lastenfahrräder in verschiedenen Ausführungen und vor allem Breiten. In Europa und weltweit gibt es dazu unterschiedliche Gesetze.
Angesichts steigender Absatz- und Unfallzahlen wächst der Druck, hier regulatorisch einzugreifen. Tatsächlich plant die EU-Kommission daher, die Gesetzgebung anzupassen. Das könnte bedeuten, dass für Pedelecs eine Typengenehmigung notwendig wird und Kennzeichen wie bei E-Scootern und S-Pedelecs Pflicht werden. Für die Unternehmen, die aktuell vom Pedelec-Boom profitieren, ist das ein Graus.
Neubewertung von E-Lastenrädern scheint unvermeidlich
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