Elektromobilität und Sicherheit 22. Mai 2020 von Martin Ciupek Lesezeit: ca. 2 Minuten

Tuning von Fahrrädern und E-Bikes ist ein Risiko

Was früher laut knatternde Mofas waren, sind heute elektrisch motorisierte Fahrräder. Auch heute gilt: Wer E-Bikes auf höhere Geschwindigkeiten trimmt, muss mit rechtlichen Konsequenzen und Überbeanspruchung des Materials rechnen.

Tuning von Elektrofahrrädern erhöht die Komponentenbeanspruchung.
Foto: www.pd-f.de / Kay Tkatzik

Wem auf Dauer 25 km/h mit dem Elektrofahrrad zu langsam sind, der sollte sich überlegen, auf ein schnelles S-Pedelec oder gleich ein elektrifiziertes Motorrad umzusteigen. Denn neben rechtlichen Gründen können auch mechanische Grenzen den Fahrspass sonst schnell vermiesen. Denn auch wenn Tuningausrüstungen aus dem Internet mit der schnellen Geschwindigkeitserhöhung werben, handelt es sich dann bei einem Pedelec mit Motorunterstützung über die 25 km/h hinaus aus rechtlicher Sicht nicht mehr um ein Fahrrad, sondern um ein Kleinkraftrad. Das Elektrofahrrad wird dann zu einem anderen Fahrzeugtypen und benötigt beispielsweise eine Betriebserlaubnis sowie eine Versicherung mit entsprechendem Kennzeichen. Darüber hinaus darf man damit nicht mehr auf Radwegen fahren, die Führerscheinklasse AM ist erforderlich und es besteht Helmpflicht. Bei Verstößen im öffentlichen Verkehr drohen Geldstrafen. Schlimmstenfalls kann es auch zu Haftstrafen und zivilrechtlichen Konsequenzen führen, wenn es beispielsweise zu einem Unfall mit Personenschaden kommt.

Gefahr durch erhöhte Teilebelastung

Neben den rechtlichen Konsequenzen ist vor allem eine erhöhte Belastung sicherheitskritischer Komponenten zu beachten. Das gilt für Tuningsätze ebenso wie für Nachrüstsätze. Manch ein waghalsiger Tüftler, der sein altes Sportrad mit einem S-Pedelec-Motor ausgestattet hat, musste schon feststellen, dass die Radaufhängung der Belastung nicht standhält und auch die Bremsen nicht für die erhöhten Geschwindigkeiten ausgelegt waren. Solche Umbauten dürfen zwar auf Privatgelände betrieben werden, nicht aber im öffentlichen Straßenverkehr. Auch für Fahrradwerkstätten, die solche Umrüstungen übernehmen, ist das heikel. Im Sinne des Produkthaftungsgesetzes gelten sie als Inverkehrbringer des durch die Nachrüstung geschaffenen „neuen“ Fahrzeugs. Sie können damit juristisch zur Verantwortung gezogen werden.

Ähnlich wie bei den E-Bike-Nachrüstsätzen für herkömmliche Fahrräder verhält es sich mit Elektrofahrrädern, die per Software- oder Chiptuning auf höhere Geschwindigkeiten gebracht werden. Horst Schuster, Leiter Vertrieb beim Berliner Antriebshersteller Brose, erklärte dazu gegenüber dem Pressedienst Fahrrad (pd-f): „Viele Komponenten an E-Bikes, wie zum Beispiel Bremsen, sind auf eine bestimmte Maximalgeschwindigkeit ausgelegt. Manipulationen zum Erreichen einer höheren Geschwindigkeit stellen für den Fahrer und für andere Verkehrsteilnehmer ein Sicherheitsrisiko dar.“ Durch das Tuning erlöschen zudem Ansprüche auf Garantie, Gewährleistung und Produkthaftung. Bei Schäden am Elektrorad bleibt der Nutzer damit selbst auf den Kosten sitzen.

Hersteller verhindern Chip-Tuning

Bei neueren E-Bike-Systemen verhindern die Hersteller laut pd-f inzwischen Manipulationsversuche durch Chiptuning. Beispielsweise registriert die Software bei den neuen Systemen von Bosch illegales Tuning. Die Motorunterstützung wird dann automatisch heruntergeregelt und es erscheint ein Fehlercode im Display. Das System wird erst nach 90 Minuten im Notlauf mit vermindertem Antrieb wieder freigeschaltet. Wird die Manipulation danach noch zweimal festgestellt, hilft dann nur noch der Fachhändler, der das System wieder freischalten kann.

Weitere Hersteller bieten ähnliche Funktion. Bei Pedelec­hersteller Flyer wird beispielsweise ein zweiter Geschwindigkeitssensor beim hauseigenen FIT-Steuerungssystem verwendet. Als Antrieb dient dabei ein Motor von Panasonic. Selbst bei Hersteller Haibike, der mit seinem Flyon-System einen 120 Newtonmeter starken Mittelmotor anbietet, sieht man das E-Bike-Tuning nicht als Kavaliersdelikt. „Von Anfang an haben wir ein sehr hohes Augenmerk auf das Verhindern von Tuning gelegt, da wir uns als Hersteller stets der Verantwortung bewusst sind und diese auch sehr ernst nehmen“, erklärte Matthias Rückerl, Brand Manager Global bei Haibike, gegenüber pd-f. Das soll beispielsweise durch einen neu konzipierten Geschwindigkeitssensor verhindert werden. Rückerl: „Wir vertreten eine klare Meinung: Tuning ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich und darum zurecht mit rechtlichen Konsequenzen verbunden.“

Ein Beitrag von:

Stellenangebote

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.

Facharbeiter/in Gebäude- und Haustechnik (w/m/d) Regelungstechnik für die Anlagen der technischen Infrastruktur und der Infrastruktur von Versuchsanlagen

Berlin
Evonik Operations GmbH

Ingenieur Prozessleittechnik (m/w/d)

Wesseling
Stadt Karlsruhe

Abteilungsleitung Bauen als Ortsbaumeister*in

Karlsruhe
Bau & Service Oberursel (BSO)

Bauingenieur Tiefbau (m/w/d) als Bereichsleitung

Oberursel (Taunus)
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen

Fachingenieure Elektro- oder Versorgungs- oder Gebäude- und Energie- oder Umwelttechnik (w/m/d) als Grundsatz-Sachbearbeiter Energiemanagement

Potsdam, Brandenburg an der Havel, Cottbus oder Frankfurt (Oder)
Hochschule Ravensburg-Weingarten

Professur für Digitalisierung und KI im Maschinenbau

Weingarten
NORDEX GROUP

SCADA Projektingenieur (m/w/d)

Hamburg, Rostock
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

Ingenieurinnen / Ingenieure (w/m/d) für Versorgungstechnik bzw. Gebäudeautomation

Berlin
Maschinenfabrik Herkules Meuselwitz GmbH

CE-Koordinator (m/w/d) in der mechanischen Konstruktion

Meuselwitz
IU Internationale Hochschule GmbH

Professur Bauingenieurwesen im Dualen Studium (m/w/d)

Münster
Zur Jobbörse

Das könnte Sie auch interessieren

Empfehlungen des Verlags

Meistgelesen