Bundesnetzagentur: Wettbewerb beim Mobilfunk bringt Vorteile
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hält den Wettbewerb im Mobilfunk für wirksam. Er belebt den direkten Endkundenmarkt ebenso wie den Vorleistungsmarkt, so ein aktuelles Gutachten. Es gibt jedoch auch Kritik.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet ein wirksamer Wettbewerb laut Gutachten eine Verbesserung des Preis-Leistungs-Verhältnisses für eine Vielzahl von Produkten. Im Detail verweisen die Gutachter darauf, dass es ein sehr vielfältiges Angebot für Mobilfunkdienste im unteren und mittleren Preissegment gibt. Das verspreche gerade für Vielnutzende eine bessere Preisstruktur. Im europäischen Rahmen betrachtet, seien die Preise in Deutschland allerdings immer noch vergleichsweise hoch, lautet die Kritik.
Mobilfunk: Netzbetreiber übertreffen Versorgungsauflagen
Auf der Seite der Mobilfunkinfrastruktur hebt das Gutachten der BNetzA den Markteintritt von 1&1 als Infrastrukturanbieter positiv hervor. Die unterschiedliche Anzahl der Mobilfunksendeanlagen bei symmetrischen Versorgungsauflagen deute etwa darauf hin, dass es einen effektiven Wettbewerb in der Infrastruktur gebe. Dies wird auch durch die Auswertung von Crowd-Daten bestätigt. Bei Crowd-Daten handelt es sich um durch Benutzergruppen ermittelte, reale Datendurchsätze. Weitere Versorgungsdaten zeigen, dass einige Mobilfunknetzbetreiber die Versorgungsauflagen der BNetzA für Haushalte übertreffen, also stärker ausbauen als vorgesehen. Dies legt nahe, dass das aktuelle Marktumfeld und die Regulierungspraxis Anreize für den Infrastrukturwettbewerb bieten.
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Für den Vorleistungsbereich gebe es zwar immer noch Anzeichen, dass einige Mobilfunknetzbetreiber Interessenten hoch angesetzte Angebote unterbreiteten. Dies sei aber eine Praxis, die nicht als typisch einzuschätzen. Vielmehr profitiere der Bereich gerade durch den Eintritt des vierten Netzbetreibers 1&1 sowie dessen National-Roaming-Abschluss mit Vodafone. Durch die Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten in mehreren Netzen entstehen den Gutachtern zufolge für die Verbraucher tatsächliche Alternativen, die einen Wettbewerb ermöglichen, der sich selbst trägt.
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Bundesnetzagentur sieht geringere Regulierungskosten im Mobilfunk
Netzinfrastrukturbetreiber haben zudem größere Spielräume für die Differenzierung ihrer Produkte, was laut Bundesnetzagentur zu einer stärkeren Abgrenzung vom Wettbewerb führt. Insgesamt ergeben sich durch den Wettbewerb dynamische Effizienzsteigerungen, indem die besten und effizientesten Technologien sowie Netzinfrastrukturen und darauf basierende Dienste ausgewählt werden, so das Gutachten. Ein solcher langfristig stabiler Wettbewerb führe zu einem reduzierten Bedarf an Regulierung und somit zu geringeren Regulierungskosten. Diese Erkenntnisse will die BNetzA bei der kommenden Vergabe der Frequenzen in den 800-MHz-, 1800-MHz- und 2600-MHz-Bändern berücksichtigen.
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