Neue Meldestelle für Glasfaserausbau gestartet
Eine jetzt gestartete Monitoringstelle von der Bundesnetzagentur und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) soll künftig doppelte Glasfaserausbauvorhaben ermitteln. Doch kann sie den oft kritisierten Glasfaser-Überbau auch eindämmen?
Der bundesweite Glasfaserausbau wird sowohl von großen Infrastruktur-Carriern wie der Deutschen Telekom durchgeführt als auch regional im Rahmen vieler kleiner und mittlerer Projekte. Diese Projekte werden von meist lokalen Anbietern – viele Stadtwerke sind hier ebenfalls aktiv – bestritten. Wenn große Carrier ihre Ausbaustrategie umsetzen, ohne sich mit kleineren Anbietern abzustimmen, kann das zu sogenanntem Überbau führen. Überbau oder auch Doppelausbau bezeichnet die parallele Verlegung der Infrastruktur eines Carriers neben bereits bestehenden Glasfaserausbauten eines anderen Anbieters.
Wenn die Glasfaser ins Haus kommt
Gibt es wettbewerbswidrige Praktiken beim Glasfaserausbau in Deutschland?
Das Problem liegt auf der Hand: Während es so in einigen Gebieten zu einer mehrfachen Glasfaserinfrastruktur kommt, fehlt in anderen Bereichen der Glasfaserausbau völlig. Vor dem Hintergrund des derzeit dynamischen Glasfaserausbaus konkurrieren Unternehmen zunehmend um die Versorgung derselben Gebiete, weiß auch die Bundesnetzagentur. Dieser Wettbewerb sorge zwar für eine Beschleunigung des Ausbaus, könne jedoch auch dazu führen, dass einzelne Unternehmen ihre Ausbauplanungen anpassten, wenn ein Konkurrent einen Ausbau in demselben Gebiet anstrebe. Dabei stelle sich die Frage, inwieweit im derzeit stattfindenden Ausbauwettbewerb Praktiken zur Anwendung kommen, die möglicherweise wettbewerbswidrig seien.
„Der Glasfaserausbau hat eine herausragende Bedeutung für Deutschland. Er erfolgt ganz überwiegend privatwirtschaftlich, auf Grundlage unternehmerischer Entscheidungen und im Wettbewerb der Unternehmen. Wichtig dabei ist, dass der Ausbau fair und wettbewerbskonform erfolgt“, sagt Stefan Schnorr, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
Monitoringstelle für Glasfaserausbau soll für mehr Transparenz sorgen
Die jetzt gestartet Monitoringstelle soll daher den Doppelausbau künftig erfassen. Das Monitoring bezieht Informationen beispielsweise von Carriern, Bauträgern und Kommunen mit ein. Ziel ist es, möglichst detaillierte Einblicke in die jeweiligen Ausbauprozesse vor Ort zu gewinnen. Auf dieser Datengrundlage will die Bundesnetzagentur das Ausbaugeschehen bewerten und auf wettbewerbsrechtliche Verzerrungen hin überprüfen.
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Verbände fordern Stopp von doppeltem Glasfaserausbau
Das ist nicht genug, befinden wichtige Stimmen aus der Versorgerbranche. So haben die Verbände Anga, Breko, Buglas, VATM und VKU die Einrichtung der Meldestelle zwar begrüßt, sehen sie aber nur als einen ersten Schritt in Richtung eines ausgeglichenen Ausbaus. Sie bemängeln, dass bereits aktuell die Dynamik des Glasfaserausbaus der in den genannten Verbänden organisierten Unternehmen unter dem Über- bzw. Doppelausbau leide. Konkret werden dabei die Deutsche Telekom und ihre Tochtergesellschaft Glasfaser Plus genannt.
Die Verbände verweisen dabei auf rund 100 konkrete Fälle in ganz Deutschland, bei denen sie Handlungsbedarf sehen. Sie fordern, dass über die Meldestelle hinaus der von ihnen angeprangerte strategische Überbau gestoppt wird, weil ansonsten das Ziel der Gigabitstrategie des Bundes, 50 % aller Haushalte in Deutschland bis 2525 mit einem Glasfaseranschluss zu versehen, gefährdet sei.
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Basis für eine Prüfung geschaffen
Es besteht jedoch durchaus die Möglichkeit, dass die neue Monitoringstelle künftig etwas verändert. „Wir erleben derzeit einen dynamischen Wettbewerb beim Ausbau von Glasfasernetzen. Im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher sorgt die Bundesnetzagentur für einen chancengleichen Wettbewerb“, sagt Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller. Dies gelte auch und gerade beim Thema Doppelausbau. Müller ist überzeugt: „Mit der Monitoringstelle erfassen und bündeln wir Fälle aus der Praxis und schaffen eine solide Basis zur Prüfung, ob von einzelnen Unternehmen gegebenenfalls wettbewerbsbehindernde, missbräuchliche oder unlautere Methoden zum Einsatz kommen.“