Mobilfunknetz: Weniger zahlen bei schlechtem Empfang
Bei schlechtem Netzempfang sollen Deutschlands Mobilfunknutzende künftig weniger zahlen müssen. Eine echte Erleichterung ist der jetzt vorgelegte Vorschlag der Bundesnetzagentur, der rund zwei Jahre auf sich warten ließ, allerdings kaum.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einen Vorschlag veröffentlicht, der das Minderungsrecht für Mobilfunk-Internetzugänge konkretisiert. Dieses Recht, seit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Jahr 2021 gesetzlich verankert, soll Verbraucherinnen und Verbrauchern nun einen Rechtsanspruch bei schlechter Netzqualität bieten. Verbraucher sollen dadurch weniger für ihre Handytarife zahlen oder ihren Vertrag kündigen können, wenn die tatsächliche Datenverbindung deutlich schlechter ist als vertraglich zugesichert.
Umsetzung noch in diesem Jahr?
Das Ziel der Bundesnetzagentur ist es, das Minderungsrecht bis Ende des Jahres umzusetzen. Dazu will die Behörde dann ein neues Messtool zur Verfügung stellen, mit dessen Hilfe Nutzende prüfen und beweisen können, ob die Mobilfunkqualität den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
Hier wird Ihnen ein externer Inhalt von X (vormals twitter.com) angezeigt.
Mit der Nutzung des Inhalts stimmen Sie der Datenschutzerklärung
von youtube.com zu.
#Bundesnetzagentur startet Anhörung zu Minderungsregelungen für #Mobilfunk-Internetzugänge. Alle Infos dazu gibt’s auf unserer Website unter https://t.co/3r1mEpD3aN pic.twitter.com/77Vg8K1CK4
— Bundesnetzagentur (@bnetza) June 12, 2024
So soll es funktionieren: Telekommunikationsanbieter müssen in ihren Tarifen eine maximale Übertragungsgeschwindigkeit angeben. Die Bundesnetzagentur plant, differenzierte Abschläge für die Bestimmung einer minderungsrelevanten Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung zugrunde zu legen. Wenn die tatsächliche Leistung in einem Gebiet hoher Haushaltsdichte um 75 % von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht, haben Kunden Anspruch auf Preisminderung. Die Einteilung der Gebiete soll auf Basis von 300-m-Rastern erfolgen, um den lokalen bevölkerungstechnischen Gegebenheiten umfassend Rechnung zu tragen und den Netzausbau bestmöglich abzubilden, heißt es von der BNetzA.
Um den Minderungsanspruch geltend zu machen, müssen Nutzende die Minderleistung beweisen. Dazu sollen sie insgesamt 30 Messungen an fünf verschiedenen Tagen durchführen. Werden die geforderten Werte an mindestens drei Tagen nicht erreicht, besteht der Anspruch auf Preisminderung oder außerordentliche Kündigung.
Kritik von Telekommunikationsanbietern und Verbraucherschützern
Die Telekommunikationsbranche zeigt sich wenig begeistert von den Plänen. So kritisiert Frederic Ufer, Geschäftsführer des Branchenverbands VATM, die zu geringe Anzahl der Messungen und bemängelt die ungenaue Standorterfassung während der Messungen. Er fordert ein technisch ausgereiftes und rechtssicheres Messverfahren.
„Dass nur jede zehnte Messung oberhalb der ohnehin geringen Schwelle liegen muss, ist viel zu wenig“, so Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW gegenüber der dpa. Alles in allem sei das „ein zahnloser Tiger“. So würden vor allem preisbewusste Verbraucher im Regen stehen gelassen: Recht günstige Tarife enthielten häufig Maximalgeschwindigkeiten von 25 Mit/s bis 50 Mit/s. Wenn die Anbieter, wie geplant, davon teilweise nur noch 10 % liefern müssten, komm beim Endkunden fast nichts mehr an und darüber hinaus gebe es keine rechtlichen Möglichkeiten.
Minderungsrecht im Festnetz kaum genutzt
Ein ähnliches Minderungsrecht gibt es bereits im Festnetzbereich. Es steht unter der Webadresse breitbandmessung.de zur Verfügung. Genutzt wird das Tool allerdings kaum. Gründe dafür könnten die restriktiven Messvorgaben sein. So müssen Messungen im Festnetz mit einem LAN-Kabel durchgeführt werden, was für viele Nutzer umständlich ist. Anbieter hingegen führen die geringe Nutzung auf eine generell gute Internetqualität zurück.
Stellungnahme bis Mitte Juli möglich
Alle interessierten Kreise können noch bis zum 12. Juli 2024 schriftlich Stellung nehmen. Die Entwürfe und weitere Informationen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht.