Der erste Schritt zum Klimaschutz 11. Dez 2017 Stephan W. Eder Lesezeit: ca. 2 Minuten

20 Jahre Kyoto-Protokoll

Im Kyoto-Protokoll verpflichteten sich 1997 erstmals Staaten völkerrechtlich verbindlich, den Klimawandel einzudämmen. Die beteiligten Länder sagten zu, dafür in konkretem Umfang den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu senken.


Foto: panthermedia.net/Tomasz Mikielewicz

Es war wie fast immer im Dezember 1997: Die UN-Klimakonferenz, die dritte ihrer Art, diesmal abgehalten im japanischen Kyoto, musste mal wieder verlängern, in diesem Fall vom 10. auf den 11. Dezember. Mit Erfolg: Heraus kam der erste völkerrechtlich bindende Vertrag, unter dem sich UN-Mitgliedsstaaten verpflichteten, konkrete absolute Emissionsminderungen bei Treibhausgasen umzusetzen – das Kyoto-Protokoll. In Kraft trat es am 16. Februar 2005.

Formal ist das Kyoto-Protokoll ein Zusatzprotokoll zur Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC). Die im Annex I dieser Konvention aufgeführten 40 Industrieländer und die Europäische Union (EU) verpflichteten sich mit dem Kyoto-Protokoll, ihre Treibhausgasemissionen von 2008 bis 2012 um 5,2% unter das Niveau von 1990 zu senken. Die EU sagte 8% zu; das Gesamtziel teilte sie unter den damaligen 15 EU-Mitgliedsstaaten auf. Deutschland verpflichtet sich, insgesamt 21% weniger an Treibhausgasen zu emittieren. Die USA ratifizierten den Vertrag nie. Das Kyoto-Protokoll ist sehr konkret: Anhang B gibt an, um wieviel jede Vertragspartei die Emissionen prozentual senken muss.

Dennoch: Das Kyoto-Protokoll wurde von Umweltorganisation immer wieder als zu wenig ambitioniert kritisiert. Dies betraf die Ziele, aber auch die sogenannten flexiblen Mechanismen der Vereinbarung. Um die gesetzten Minderungsziele möglichst kosteneffizient zu erreichen, bietet das Protokoll unter anderem Ländern die Möglichkeit, ihre Verpflichtung auch dadurch zu erfüllen, dass im Ausland Treibhausgasemissionen gemindert werden. Die Emissionsminderung sollte dort stattfinden, wo es am kostengünstigsten war.

Beim Clean Development Mechanism, kurz CDM, ging es um Projekt in Entwicklungsländer; bei der Joint Implementation (JI) um solche in anderen Unterzeichnerstaaten des Protokolls. Die erzielten Emissionsminderungen konnten entweder auf die eigenen Zielverpflichtungen angerechnet oder in Gutschriften im Emissionshandelssystem der EU (ETS) umgewandelt werden. Doch die Praxis erwies sich als tückisch; immer wieder segelten Projekte unter der CDM- oder JI-Flagge, die im Nachhinein betrachtet ohnehin stattgefunden hätten – also gar keine gezielten Projekte für den Klimaschutz waren.

Die Bedeutung des Kyoto-Protokolls liegt darin, dass die Reduktionsverpflichtungen völkerrechtlich verbindlich sind beziehungsweise waren. Das Auslaufen der Vereinbarung 2012 setzte die Vertragspartner auf den Weltklimakonferenzen immer wieder unter Druck, zu regeln, was denn nach dem Kyoto-Protokoll geschehen sollte. In letzter Minute einigte man sich auf der Weltklimakonferenz 2012 in Doha (Katar) auf eine zweite Periode bis 2020 -¬ allerdings ohne die USA, Japan, Russland, Kanada und Neuseeland.

Im Durchschnitt verpflichten sich bei der Verlängerung die im Annex B des Kyoto-Protokolls aufgeführten Länder, ihre Emissionen bis 2020 um 18% gegenüber 1990 zu senken. Allerdings standen die Unterzeichner nur noch für 15% der weltweiten Treibhausgasemissionen. Mit dem Weltklimavertrag von Paris 2015 ist ein Nachfolger für das Kyoto-Protokoll gefunden worden, der auch alle Vertragsstaaten der Weltklimarahmenkonvention verpflichtend zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichtet.

Die vom Kyoto-Protokoll reglementierten Treibhausgase sind: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Halogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) und Schwefelhexafluorid (SF6).

 

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