Seit Dienstag können Eigentümer von selbst bewohnten Einfamilienhäusern entsprechende Anträge bei der Förderbank KfW einreichen.
Diese neuen Fördermöglichkeiten gehen auf das Heizungsgesetz der Ampelkoalition zurück, das seit dem 1. Januar in Kraft ist.
Bis zu 70 % der Kosten werden unterstützt
Hausbesitzer haben die Chance, bis zu 70 % der förderfähigen Kosten zu beantragen. Hierzu zählt beispielsweise eine Grundförderung von 30 % für den Einbau einer als umweltfreundlich eingestuften Heizung wie einer Wärmepumpe. Zusätzlich können Boni gewährt werden, wenn das Haus selbst genutzt wird und bestimmte Einkommensgrenzen unterschritten werden. Eine weitere Voraussetzung ist der Abschluss eines Vertrags mit einem qualifizierten Fachunternehmen.
Neue Regelungen betreffen vor allem Neubauten
Funktionierende Heizungen können weiterhin genutzt werden, selbst wenn eine Reparatur erforderlich ist. Das Heizungsgesetz schreibt lediglich vor, dass Neubauten in Neubaugebieten eine Heizung mit 65 % erneuerbaren Energien haben müssen, was in vielen Fällen auf den Einsatz von Wärmepumpen hinausläuft.
Die Bundesregierung verfolgt mit dieser Reform das Ziel, den Klimaschutz im Gebäudebereich zu stärken und Verbraucher vor möglichen Preissprüngen bei Öl und Gas zu schützen, insbesondere wenn die CO2-Preise in den kommenden Jahren ansteigen sollten. (dpa/mv)